nisse werden ferner aufgerichtet, wenn man sich vergleicht, daß keiner an des andern Gräntzen Festungen anlegen lassen, oder seine Unterthanen vertheidigen oder annehmen soll, u. s. w.
§. 3. Aus diesen wird nun leichtlich abzu- nehmen seyn, was die ungleichen Bündisse sind, wenn nemlich entweder die Praestanda, die ein- ander versprochen werden, ungleich sind, oder der eine Theil übler dran ist, denn der andere. Diese werden geschlossen entweder von einem alliirten, der mächtiger und ansehnlicher, oder von einem, der nicht so mächtig und so ansehn- lich ist. Jenes geschicht, wenn der Mächtigere einem andern [S]uccurs verspricht, und doch von ihm nichts restipuliret oder ihm eine grössere Anzahl Auxiliair-Trouppen zuschicket, denn dieser ihm zuschicken kan. Dieses aber, wenn der Schwächere genöthiget wird, mehr zu prae- stiren, denn er von dem andern selbst überkömmt; Einige von diesen Allianzen sind mit einiger Verringerung der Landes herrlichen Hoheit ver- knüpffet, und haben die Landes-Herrn, die sich mit ansehnlichen und mächtigern Fürsten ein- lassen, hohe Ursache, sich wohl zu praecaviren, daß sie nicht bey solchen inegalen Bündnissen von ihren Alliirten an Statt des verhofften Vortheils Schaden leiden.
§. 4. Ferner sind es Off- und Defensiv-
Alli-
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niſſe werden ferner aufgerichtet, wenn man ſich vergleicht, daß keiner an des andern Graͤntzen Feſtungen anlegen laſſen, oder ſeine Unterthanen vertheidigen oder annehmen ſoll, u. ſ. w.
§. 3. Aus dieſen wird nun leichtlich abzu- nehmen ſeyn, was die ungleichen Buͤndiſſe ſind, wenn nemlich entweder die Præſtanda, die ein- ander verſprochen werden, ungleich ſind, oder der eine Theil uͤbler dran iſt, denn der andere. Dieſe werden geſchloſſen entweder von einem alliirten, der maͤchtiger und anſehnlicher, oder von einem, der nicht ſo maͤchtig und ſo anſehn- lich iſt. Jenes geſchicht, wenn der Maͤchtigere einem andern [S]uccurs verſpricht, und doch von ihm nichts reſtipuliret oder ihm eine groͤſſere Anzahl Auxiliair-Trouppen zuſchicket, denn dieſer ihm zuſchicken kan. Dieſes aber, wenn der Schwaͤchere genoͤthiget wird, mehr zu præ- ſtiren, denn er von dem andern ſelbſt uͤberkoͤm̃t; Einige von dieſen Allianzen ſind mit einiger Verringerung der Landes herrlichen Hoheit ver- knuͤpffet, und haben die Landes-Herrn, die ſich mit anſehnlichen und maͤchtigern Fuͤrſten ein- laſſen, hohe Urſache, ſich wohl zu præcaviren, daß ſie nicht bey ſolchen inegalen Buͤndniſſen von ihren Alliirten an Statt des verhofften Vortheils Schaden leiden.
§. 4. Ferner ſind es Off- und Defenſiv-
Alli-
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[1443/1463]
niſſe werden ferner aufgerichtet, wenn man ſich
vergleicht, daß keiner an des andern Graͤntzen
Feſtungen anlegen laſſen, oder ſeine Unterthanen
vertheidigen oder annehmen ſoll, u. ſ. w.
§. 3. Aus dieſen wird nun leichtlich abzu-
nehmen ſeyn, was die ungleichen Buͤndiſſe ſind,
wenn nemlich entweder die Præſtanda, die ein-
ander verſprochen werden, ungleich ſind, oder
der eine Theil uͤbler dran iſt, denn der andere.
Dieſe werden geſchloſſen entweder von einem
alliirten, der maͤchtiger und anſehnlicher, oder
von einem, der nicht ſo maͤchtig und ſo anſehn-
lich iſt. Jenes geſchicht, wenn der Maͤchtigere
einem andern Succurs verſpricht, und doch von
ihm nichts reſtipuliret oder ihm eine groͤſſere
Anzahl Auxiliair-Trouppen zuſchicket, denn
dieſer ihm zuſchicken kan. Dieſes aber, wenn
der Schwaͤchere genoͤthiget wird, mehr zu præ-
ſtiren, denn er von dem andern ſelbſt uͤberkoͤm̃t;
Einige von dieſen Allianzen ſind mit einiger
Verringerung der Landes herrlichen Hoheit ver-
knuͤpffet, und haben die Landes-Herrn, die ſich
mit anſehnlichen und maͤchtigern Fuͤrſten ein-
laſſen, hohe Urſache, ſich wohl zu præcaviren,
daß ſie nicht bey ſolchen inegalen Buͤndniſſen
von ihren Alliirten an Statt des verhofften
Vortheils Schaden leiden.
§. 4. Ferner ſind es Off- und Defenſiv-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1463>, abgerufen am 23.11.2024.
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