säumen, auf der Schild-Wache nicht schlaffen, oder vor der Ablösung weggehen, sich den Wachthabenden Officirer oder sonst iemand an der Wache, sie seyn von des Landes-Fürsten oder fremder Potentaten Trouppen, wenn sie mit einander auf Commando stehen, in Ver- richtungen, darzu er commandiret wird, nicht widersetzen, zum Marche und Commando auf die gewöhnlichen Sammel-Plätze, sobald dar- zu angeschlagen wird, einfinden, die Zug-Ord- nung richtig halten, von der Fahne nicht absen- tiren, und dahinten bleiben, in Schlachten, Scharmützeln, Stürmen, oder bey was Gele- genheit es immer wolle, die Flucht nicht ergreif- fen, und seinen Posten und Schild-Wache oder andern Herren-Dienst, der ihm anbefohlen ist, nicht verlassen, noch weniger gar etwan meyn- eydiger Weise desertiren, mit dem Feinde nicht mündlich oder schrifftlich correspondiren, oder demselben die Losung offenbahren, alle verdäch- tige Rottirungen, Zusammenkünffte und Be- rathschlagungen meiden, ohne Consens der Ober-Officirer keine Sponsalien oder Ehen ce- lebriren, seinen Wirth, Wirthin oder Gesinde nicht ungebührlich tractiren, sein Gewerbe, Waffen und Kleidung, auch alles andere, was zur Herren-Montur gehört, nicht wegwerffen, muthwillig verderben, versetzen, verkauffen, oder
aufs
ſaͤumen, auf der Schild-Wache nicht ſchlaffen, oder vor der Abloͤſung weggehen, ſich den Wachthabenden Officirer oder ſonſt iemand an der Wache, ſie ſeyn von des Landes-Fuͤrſten oder fremder Potentaten Trouppen, wenn ſie mit einander auf Commando ſtehen, in Ver- richtungen, darzu er commandiret wird, nicht widerſetzen, zum Marche und Commando auf die gewoͤhnlichen Sammel-Plaͤtze, ſobald dar- zu angeſchlagen wird, einfinden, die Zug-Ord- nung richtig halten, von der Fahne nicht abſen- tiren, und dahinten bleiben, in Schlachten, Scharmuͤtzeln, Stuͤrmen, oder bey was Gele- genheit es immer wolle, die Flucht nicht ergreif- fen, und ſeinen Poſten und Schild-Wache oder andern Herren-Dienſt, der ihm anbefohlen iſt, nicht verlaſſen, noch weniger gar etwan meyn- eydiger Weiſe deſertiren, mit dem Feinde nicht muͤndlich oder ſchrifftlich correſpondiren, oder demſelben die Loſung offenbahren, alle verdaͤch- tige Rottirungen, Zuſammenkuͤnffte und Be- rathſchlagungen meiden, ohne Conſens der Ober-Officirer keine Sponſalien oder Ehen ce- lebriren, ſeinen Wirth, Wirthin oder Geſinde nicht ungebuͤhrlich tractiren, ſein Gewerbe, Waffen und Kleidung, auch alles andere, was zur Herren-Montur gehoͤrt, nicht wegwerffen, muthwillig verderben, verſetzen, verkauffen, oder
aufs
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[1414/1434]
ſaͤumen, auf der Schild-Wache nicht ſchlaffen,
oder vor der Abloͤſung weggehen, ſich den
Wachthabenden Officirer oder ſonſt iemand an
der Wache, ſie ſeyn von des Landes-Fuͤrſten
oder fremder Potentaten Trouppen, wenn ſie
mit einander auf Commando ſtehen, in Ver-
richtungen, darzu er commandiret wird, nicht
widerſetzen, zum Marche und Commando auf
die gewoͤhnlichen Sammel-Plaͤtze, ſobald dar-
zu angeſchlagen wird, einfinden, die Zug-Ord-
nung richtig halten, von der Fahne nicht abſen-
tiren, und dahinten bleiben, in Schlachten,
Scharmuͤtzeln, Stuͤrmen, oder bey was Gele-
genheit es immer wolle, die Flucht nicht ergreif-
fen, und ſeinen Poſten und Schild-Wache oder
andern Herren-Dienſt, der ihm anbefohlen iſt,
nicht verlaſſen, noch weniger gar etwan meyn-
eydiger Weiſe deſertiren, mit dem Feinde nicht
muͤndlich oder ſchrifftlich correſpondiren, oder
demſelben die Loſung offenbahren, alle verdaͤch-
tige Rottirungen, Zuſammenkuͤnffte und Be-
rathſchlagungen meiden, ohne Conſens der
Ober-Officirer keine Sponſalien oder Ehen ce-
lebriren, ſeinen Wirth, Wirthin oder Geſinde
nicht ungebuͤhrlich tractiren, ſein Gewerbe,
Waffen und Kleidung, auch alles andere, was
zur Herren-Montur gehoͤrt, nicht wegwerffen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1434>, abgerufen am 23.11.2024.
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