che ebner Maßen durch fleißiges Befahren der Gruben, und auff alle andere Weise mit guten nützlichen Erinnerungen die allgemeine Wohl- farth des Bergwergs zu befördern frey haben, und angehalten werden müssen. Jn Massen auch einige davon ausserhalb Landes in andere Berg-Oerter zu verschicken sind, um ihre Per- fection noch weiter hin zu befördern.
§. 16. Nicht minder ist auch wohl gethan, wenn alle Jahre eine gewisse Summe zu Schürff-Geldern gewidmet wird, um dadurch von neuen edele Geschicke und Gänge fündig zu machen, welche so dann nach Befinden an ge- wisse Gewerckschafften gebracht werden kön- nen, und ist dahero auch hierbey aller Fleiß und Sorge anzuwenden, daß guter Bergmännischen Anweisung nach viel nützliches ausgerichtet werden möge.
§. 17. Es ist das Verdingen auf Gewinn und Verlust bey der Häuer-Arbeit auf denen Zechen mehr einzuführen, wobey denn die Ge- schwohrnen ihre Pflicht genau zu beobachten haben, damit so wohl der Gewerckschafft Nachtheil vermieden, als auch der Häuer vor- setzlich nicht beschweret werde. Jmmassen dahero besagte Geschwohrnen die Beschaffen- heit des Gestüms fleißig erforschen, das Gedin- ge in Beyseyn des Steigers auch wohl nach Ge-
legen-
che ebner Maßen durch fleißiges Befahren der Gruben, und auff alle andere Weiſe mit guten nuͤtzlichen Erinnerungen die allgemeine Wohl- farth des Bergwergs zu befoͤrdern frey haben, und angehalten werden muͤſſen. Jn Maſſen auch einige davon auſſerhalb Landes in andere Berg-Oerter zu verſchicken ſind, um ihre Per- fection noch weiter hin zu befoͤrdern.
§. 16. Nicht minder iſt auch wohl gethan, wenn alle Jahre eine gewiſſe Summe zu Schuͤrff-Geldern gewidmet wird, um dadurch von neuen edele Geſchicke und Gaͤnge fuͤndig zu machen, welche ſo dann nach Befinden an ge- wiſſe Gewerckſchafften gebracht werden koͤn- nen, und iſt dahero auch hierbey aller Fleiß und Sorge anzuwenden, daß guter Bergmaͤnniſchen Anweiſung nach viel nuͤtzliches ausgerichtet werden moͤge.
§. 17. Es iſt das Verdingen auf Gewinn und Verluſt bey der Haͤuer-Arbeit auf denen Zechen mehr einzufuͤhren, wobey denn die Ge- ſchwohrnen ihre Pflicht genau zu beobachten haben, damit ſo wohl der Gewerckſchafft Nachtheil vermieden, als auch der Haͤuer vor- ſetzlich nicht beſchweret werde. Jmmaſſen dahero beſagte Geſchwohrnen die Beſchaffen- heit des Geſtuͤms fleißig erforſchen, das Gedin- ge in Beyſeyn des Steigers auch wohl nach Ge-
legen-
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che ebner Maßen durch fleißiges Befahren der
Gruben, und auff alle andere Weiſe mit guten
nuͤtzlichen Erinnerungen die allgemeine Wohl-
farth des Bergwergs zu befoͤrdern frey haben,
und angehalten werden muͤſſen. Jn Maſſen
auch einige davon auſſerhalb Landes in andere
Berg-Oerter zu verſchicken ſind, um ihre Per-
fection noch weiter hin zu befoͤrdern.
§. 16. Nicht minder iſt auch wohl gethan,
wenn alle Jahre eine gewiſſe Summe zu
Schuͤrff-Geldern gewidmet wird, um dadurch
von neuen edele Geſchicke und Gaͤnge fuͤndig zu
machen, welche ſo dann nach Befinden an ge-
wiſſe Gewerckſchafften gebracht werden koͤn-
nen, und iſt dahero auch hierbey aller Fleiß und
Sorge anzuwenden, daß guter Bergmaͤnniſchen
Anweiſung nach viel nuͤtzliches ausgerichtet
werden moͤge.
§. 17. Es iſt das Verdingen auf Gewinn
und Verluſt bey der Haͤuer-Arbeit auf denen
Zechen mehr einzufuͤhren, wobey denn die Ge-
ſchwohrnen ihre Pflicht genau zu beobachten
haben, damit ſo wohl der Gewerckſchafft
Nachtheil vermieden, als auch der Haͤuer vor-
ſetzlich nicht beſchweret werde. Jmmaſſen
dahero beſagte Geſchwohrnen die Beſchaffen-
heit des Geſtuͤms fleißig erforſchen, das Gedin-
ge in Beyſeyn des Steigers auch wohl nach Ge-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1096. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1116>, abgerufen am 23.11.2024.
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