Einwohnern verschaffte Nahrung zu verspüh- ren, welcher Vortheil weit grösser als jener zu consideriren.
§. 14. Es muß sich aber ein Landes-Herr niemahls überreden lassen, die Einführung der Manufacturen bringe seinen Zoll-Intraden Ab- bruch, sintemahl solches nur eine Rede ist in der- jenigen Munde, welche ihres Herrn Hof- und militair Staat anders nicht als durch schwere Imposten auf das Volck zu mainteniren wis- sen. Wann durch Vermehrung der Manu- facturen die Menge des Stadt-Land-Hand- wercks- und Bauers-Volcks anwächst, so bringt ja deren Consumtion mehr ein, als manch- mahl ein unmäßiges Zoll-Geld bringen könte; So kommen ja auch vor die eingehende Mate- rialien und folglich von denen daraus verfertig- ten und vielmahls wieder ausgehenden eigenen Manufacturen gewisse Licenten ein, welche, weil sie solcher Gestalt doppelt, als in Ein- und Ausgehen in den Zoll-Häusern bezahlt werden, mehr einbringen, als die fremden Manufactu- ren, welche nur bloß im Eingang bezahlen, und gemeiniglich viel baares Geld aus dem Laude ziehen, überdem so bleiben ja noch allezeit Zoll- bahre Waaren genug übrig, welche bey ihren Einkommen müssen frey gemacht werden; Denn ob gleich die Handlung will ungezwun-
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Einwohnern verſchaffte Nahrung zu verſpuͤh- ren, welcher Vortheil weit groͤſſer als jener zu conſideriren.
§. 14. Es muß ſich aber ein Landes-Herr niemahls uͤberreden laſſen, die Einfuͤhrung der Manufacturen bringe ſeinen Zoll-Intraden Ab- bruch, ſintemahl ſolches nur eine Rede iſt in der- jenigen Munde, welche ihres Herrn Hof- und militair Staat anders nicht als durch ſchwere Impoſten auf das Volck zu mainteniren wiſ- ſen. Wann durch Vermehrung der Manu- facturen die Menge des Stadt-Land-Hand- wercks- und Bauers-Volcks anwaͤchſt, ſo bringt ja deren Conſumtion mehr ein, als manch- mahl ein unmaͤßiges Zoll-Geld bringen koͤnte; So kommen ja auch vor die eingehende Mate- rialien und folglich von denen daraus verfertig- ten und vielmahls wieder ausgehenden eigenen Manufacturen gewiſſe Licenten ein, welche, weil ſie ſolcher Geſtalt doppelt, als in Ein- und Ausgehen in den Zoll-Haͤuſern bezahlt werden, mehr einbringen, als die fremden Manufactu- ren, welche nur bloß im Eingang bezahlen, und gemeiniglich viel baares Geld aus dem Laude ziehen, uͤberdem ſo bleiben ja noch allezeit Zoll- bahre Waaren genug uͤbrig, welche bey ihren Einkommen muͤſſen frey gemacht werden; Denn ob gleich die Handlung will ungezwun-
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Einwohnern verſchaffte Nahrung zu verſpuͤh-
ren, welcher Vortheil weit groͤſſer als jener zu
conſideriren.
§. 14. Es muß ſich aber ein Landes-Herr
niemahls uͤberreden laſſen, die Einfuͤhrung der
Manufacturen bringe ſeinen Zoll-Intraden Ab-
bruch, ſintemahl ſolches nur eine Rede iſt in der-
jenigen Munde, welche ihres Herrn Hof- und
militair Staat anders nicht als durch ſchwere
Impoſten auf das Volck zu mainteniren wiſ-
ſen. Wann durch Vermehrung der Manu-
facturen die Menge des Stadt-Land-Hand-
wercks- und Bauers-Volcks anwaͤchſt, ſo bringt
ja deren Conſumtion mehr ein, als manch-
mahl ein unmaͤßiges Zoll-Geld bringen koͤnte;
So kommen ja auch vor die eingehende Mate-
rialien und folglich von denen daraus verfertig-
ten und vielmahls wieder ausgehenden eigenen
Manufacturen gewiſſe Licenten ein, welche,
weil ſie ſolcher Geſtalt doppelt, als in Ein- und
Ausgehen in den Zoll-Haͤuſern bezahlt werden,
mehr einbringen, als die fremden Manufactu-
ren, welche nur bloß im Eingang bezahlen, und
gemeiniglich viel baares Geld aus dem Laude
ziehen, uͤberdem ſo bleiben ja noch allezeit Zoll-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1027. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1047>, abgerufen am 23.11.2024.
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