den Abgesandten wird an einigen Höfen ein Unter- schied gemacht, unter den Ambassadeurs und En- voyes. Denen Envoyes stehet dieses nicht eher frey, als am Tage ihrer ersten Audienz und ihrer Abschieds-Audienz. Uber diese Personen haben an einigen Orten manche Dames von hohem Ran- ge und einige grosse Ministri die Erlaubniß, in den innern Schloß-Platz zu fahren. Die übrigen Wagen und Pferde müssen vor dem Schloß war- ten, und da sich iemand unterfängt, mit Gewalt einzufahren oder einzureiten, so werden ihm offters Wagen und Pferde verpfändet.
§. 19. Bißweilen sind die Fürstlichen Residentz- Häuser so angelegt, daß die grösten und nothwen- digsten Hof-Officianten, die fleißig um die Herr- schafft seyn müssen, entweder zugleich mit auf dem Schlosse, oder doch in denen, dem Schlosse mit an- geheffteten Neben-Gebäuden, logiren. Bey an- dern Höfen hingegen wohnen die grösten Ministri und alle Hof-Cavaliere in der Stadt, und auf dem Schlosse ist ausser denen Hof-Dames und den Pa- gen, niemand wohnhafft, als einige Bediente von der geringsten Sorte.
§. 20. Jn der untern Etage sind gemeiniglich die Dienst-Gemächer, als, die Silber-Cammer, die Küche und Conditorey, das Zimmer zum Wasser- brennen mit der Küch- und Keller-Stuben, sammt dem Zehr-Garten in einer richtigen Ordnung anzu- treffen. Unter diesen Gemächern sind die Keller zum Bier und Wein, ingleichen die Vorraths-
Keller,
E 4
Von Schloß- u. Zimmer-Ceremoniellen.
den Abgeſandten wird an einigen Hoͤfen ein Unter- ſchied gemacht, unter den Ambaſſadeurs und En- voyes. Denen Envoyés ſtehet dieſes nicht eher frey, als am Tage ihrer erſten Audienz und ihrer Abſchieds-Audienz. Uber dieſe Perſonen haben an einigen Orten manche Dames von hohem Ran- ge und einige groſſe Miniſtri die Erlaubniß, in den innern Schloß-Platz zu fahren. Die uͤbrigen Wagen und Pferde muͤſſen vor dem Schloß war- ten, und da ſich iemand unterfaͤngt, mit Gewalt einzufahren oder einzureiten, ſo werden ihm offters Wagen und Pferde verpfaͤndet.
§. 19. Bißweilen ſind die Fuͤrſtlichen Reſidentz- Haͤuſer ſo angelegt, daß die groͤſten und nothwen- digſten Hof-Officianten, die fleißig um die Herr- ſchafft ſeyn muͤſſen, entweder zugleich mit auf dem Schloſſe, oder doch in denen, dem Schloſſe mit an- geheffteten Neben-Gebaͤuden, logiren. Bey an- dern Hoͤfen hingegen wohnen die groͤſten Miniſtri und alle Hof-Cavaliere in der Stadt, und auf dem Schloſſe iſt auſſer denen Hof-Dames und den Pa- gen, niemand wohnhafft, als einige Bediente von der geringſten Sorte.
§. 20. Jn der untern Etage ſind gemeiniglich die Dienſt-Gemaͤcher, als, die Silber-Cammer, die Kuͤche und Conditorey, das Zimmer zum Waſſer- brennen mit der Kuͤch- und Keller-Stuben, ſammt dem Zehr-Garten in einer richtigen Ordnung anzu- treffen. Unter dieſen Gemaͤchern ſind die Keller zum Bier und Wein, ingleichen die Vorraths-
Keller,
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Von Schloß- u. Zimmer-Ceremoniellen.
den Abgeſandten wird an einigen Hoͤfen ein Unter-
ſchied gemacht, unter den Ambaſſadeurs und En-
voyes. Denen Envoyés ſtehet dieſes nicht eher
frey, als am Tage ihrer erſten Audienz und ihrer
Abſchieds-Audienz. Uber dieſe Perſonen haben
an einigen Orten manche Dames von hohem Ran-
ge und einige groſſe Miniſtri die Erlaubniß, in den
innern Schloß-Platz zu fahren. Die uͤbrigen
Wagen und Pferde muͤſſen vor dem Schloß war-
ten, und da ſich iemand unterfaͤngt, mit Gewalt
einzufahren oder einzureiten, ſo werden ihm offters
Wagen und Pferde verpfaͤndet.
§. 19. Bißweilen ſind die Fuͤrſtlichen Reſidentz-
Haͤuſer ſo angelegt, daß die groͤſten und nothwen-
digſten Hof-Officianten, die fleißig um die Herr-
ſchafft ſeyn muͤſſen, entweder zugleich mit auf dem
Schloſſe, oder doch in denen, dem Schloſſe mit an-
geheffteten Neben-Gebaͤuden, logiren. Bey an-
dern Hoͤfen hingegen wohnen die groͤſten Miniſtri
und alle Hof-Cavaliere in der Stadt, und auf dem
Schloſſe iſt auſſer denen Hof-Dames und den Pa-
gen, niemand wohnhafft, als einige Bediente von
der geringſten Sorte.
§. 20. Jn der untern Etage ſind gemeiniglich die
Dienſt-Gemaͤcher, als, die Silber-Cammer, die
Kuͤche und Conditorey, das Zimmer zum Waſſer-
brennen mit der Kuͤch- und Keller-Stuben, ſammt
dem Zehr-Garten in einer richtigen Ordnung anzu-
treffen. Unter dieſen Gemaͤchern ſind die Keller
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/95>, abgerufen am 22.11.2024.
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