§. 33. Eine Espece eines Kampff-Jagens, giebt das in Portugall und Spanien gewöhnliche Thier- Gefecht ab, es ist diese eine von den grösten aber auch gefährlichsten Lustbarkeiten, so in Spanien und Portugall mit gröster Solennität gehalten werden; Erstlich geschiehet ein Aufzug von Trabanten, Ja- nitscharen und allerhand Nationen, unter Beglei- tung der Musicanten, nach diesen geschehen beson- dere Täntze von Mohren, Zwergen, Syrenen und andern dergleichen, und endlich gehet das Gefecht an. Die Cavaliers müssen in dem Gesicht etzlicher 1000 Personen, sich mit den Stieren, zu Pferde oder Fuß/ in ein Gefecht einlassen. Die mit den Stie- ren streiten, dürffen sie nicht mit der Lantze erlegen, sondern offt zu einen Stier zehn biß 15 Lantzen, mehr und weniger brauchen. So offt jener die Lantze zwey Spannen lang in des Stiers Leib bringt, muß derselbe die Lantze also brechen, daß dem Stier das Eisen mit einen Stück von Holtze im Leibe bleibt. Diese sehr gefährliche Lust wird so lange getrieben, biß die Bestie erlegt.
§. 34. Mit den Kampf-Jagten sind die Fuchß- Prellen auch gar offters vergesellschafftet. Die Plätze auf denen die Füchse geprellet werden sol- len, werden entweder mit zarten Sande, oder mit grünen Raasen bedeckt, und vor allen Dingen mit hohen Tüchern fest umher, sonderlich aber an der Erde dicht befestiget, damit die listigen Füchse nicht unten hindurch kommen, und also der Herrschafft Verdruß erwecken.
§. 35. Bißweilen werden auch Haasen und
Frisch-
IV. Theil. XIII. Capitul.
§. 33. Eine Eſpece eines Kampff-Jagens, giebt das in Portugall und Spanien gewoͤhnliche Thier- Gefecht ab, es iſt dieſe eine von den groͤſten aber auch gefaͤhrlichſten Luſtbarkeiten, ſo in Spanien und Portugall mit groͤſter Solennitaͤt gehalten werden; Erſtlich geſchiehet ein Aufzug von Trabanten, Ja- nitſcharen und allerhand Nationen, unter Beglei- tung der Muſicanten, nach dieſen geſchehen beſon- dere Taͤntze von Mohren, Zwergen, Syrenen und andern dergleichen, und endlich gehet das Gefecht an. Die Cavaliers muͤſſen in dem Geſicht etzlicher 1000 Perſonen, ſich mit den Stieren, zu Pferde oder Fuß/ in ein Gefecht einlaſſen. Die mit den Stie- ren ſtreiten, duͤrffen ſie nicht mit der Lantze erlegen, ſondern offt zu einen Stier zehn biß 15 Lantzen, mehr und weniger brauchen. So offt jener die Lantze zwey Spannen lang in des Stiers Leib bringt, muß derſelbe die Lantze alſo brechen, daß dem Stier das Eiſen mit einen Stuͤck von Holtze im Leibe bleibt. Dieſe ſehr gefaͤhrliche Luſt wird ſo lange getrieben, biß die Beſtie erlegt.
§. 34. Mit den Kampf-Jagten ſind die Fuchß- Prellen auch gar offters vergeſellſchafftet. Die Plaͤtze auf denen die Fuͤchſe geprellet werden ſol- len, werden entweder mit zarten Sande, oder mit gruͤnen Raaſen bedeckt, und vor allen Dingen mit hohen Tuͤchern feſt umher, ſonderlich aber an der Erde dicht befeſtiget, damit die liſtigen Fuͤchſe nicht unten hindurch kommen, und alſo der Herrſchafft Verdruß erwecken.
§. 35. Bißweilen werden auch Haaſen und
Friſch-
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IV. Theil. XIII. Capitul.
§. 33. Eine Eſpece eines Kampff-Jagens, giebt
das in Portugall und Spanien gewoͤhnliche Thier-
Gefecht ab, es iſt dieſe eine von den groͤſten aber
auch gefaͤhrlichſten Luſtbarkeiten, ſo in Spanien und
Portugall mit groͤſter Solennitaͤt gehalten werden;
Erſtlich geſchiehet ein Aufzug von Trabanten, Ja-
nitſcharen und allerhand Nationen, unter Beglei-
tung der Muſicanten, nach dieſen geſchehen beſon-
dere Taͤntze von Mohren, Zwergen, Syrenen und
andern dergleichen, und endlich gehet das Gefecht
an. Die Cavaliers muͤſſen in dem Geſicht etzlicher
1000 Perſonen, ſich mit den Stieren, zu Pferde oder
Fuß/ in ein Gefecht einlaſſen. Die mit den Stie-
ren ſtreiten, duͤrffen ſie nicht mit der Lantze erlegen,
ſondern offt zu einen Stier zehn biß 15 Lantzen, mehr
und weniger brauchen. So offt jener die Lantze
zwey Spannen lang in des Stiers Leib bringt, muß
derſelbe die Lantze alſo brechen, daß dem Stier das
Eiſen mit einen Stuͤck von Holtze im Leibe bleibt.
Dieſe ſehr gefaͤhrliche Luſt wird ſo lange getrieben,
biß die Beſtie erlegt.
§. 34. Mit den Kampf-Jagten ſind die Fuchß-
Prellen auch gar offters vergeſellſchafftet. Die
Plaͤtze auf denen die Fuͤchſe geprellet werden ſol-
len, werden entweder mit zarten Sande, oder mit
gruͤnen Raaſen bedeckt, und vor allen Dingen mit
hohen Tuͤchern feſt umher, ſonderlich aber an der
Erde dicht befeſtiget, damit die liſtigen Fuͤchſe nicht
unten hindurch kommen, und alſo der Herrſchafft
Verdruß erwecken.
§. 35. Bißweilen werden auch Haaſen und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 872. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/896>, abgerufen am 22.11.2024.
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