die Hoch-Fürstl. Personen nebst den anwesenden fremden Herrschafften, oder ihre eigene Hofstatt an solennen Cour-Tägen, oder bey andern Festivitä- ten von der Tafel aufgestanden, so wird hernach getantzt. Die Täntze sind entweder einfache oder zusammengesetzte; Die einfachen sind, wenn eine Manns-Person mit einem Frauenzimmer nach der- jenigen Weise, wie sie entweder von der Natur oder von der Kunst gelehret worden, und in einem ieden Lande gebräuchlich ist, zu tantzen pflegt. Die zu- sammengesetzten aber oder die Ballette bestehen aus sehr viel Personen, die zusammen tantzen, und nach gantz besondern Regeln dirigirt werden.
§. 8. An den Teutschen Höfen sind über dieje- nigen, die unserm Vaterland eigenthümlich, mei- stentheils die Frantzösischen und Englischen einge- führt. Etwas besonders war es, daß der Römi- sche Kayser Leopoldus niemahls Frantzösisch tantz- te, sondern vielmehr eine Art von einer Teutschen Führung beobachtete, welche der Gravität dieses höchsten Ober-Haupts gemäß war. Dieses ist nicht etwan bloß in seinen jungen Jahren geschehen, sondern wie sich der Wienerische Hof nicht leicht- lich weder in Plaisir noch andern Sachen zu verän- dern pflegt, so hat er in seinem hohen Alter sich nicht lange vor seinem Tode dieser Vergnügung theil- hafftig gemacht. S. Leben des Kaysers Leopoldi pag. 66.
§. 9. Bey den Hoch-Fürstlichen Beylagern ist an den meisten Höfen der so genandte Fackel-Tantz
gewöhn-
IV. Theil. V. Capitul.
die Hoch-Fuͤrſtl. Perſonen nebſt den anweſenden fremden Herrſchafften, oder ihre eigene Hofſtatt an ſolennen Cour-Taͤgen, oder bey andern Feſtivitaͤ- ten von der Tafel aufgeſtanden, ſo wird hernach getantzt. Die Taͤntze ſind entweder einfache oder zuſammengeſetzte; Die einfachen ſind, wenn eine Manns-Perſon mit einem Frauenzimmer nach der- jenigen Weiſe, wie ſie entweder von der Natur oder von der Kunſt gelehret worden, und in einem ieden Lande gebraͤuchlich iſt, zu tantzen pflegt. Die zu- ſammengeſetzten aber oder die Ballette beſtehen aus ſehr viel Perſonen, die zuſammen tantzen, und nach gantz beſondern Regeln dirigirt werden.
§. 8. An den Teutſchen Hoͤfen ſind uͤber dieje- nigen, die unſerm Vaterland eigenthuͤmlich, mei- ſtentheils die Frantzoͤſiſchen und Engliſchen einge- fuͤhrt. Etwas beſonders war es, daß der Roͤmi- ſche Kayſer Leopoldus niemahls Frantzoͤſiſch tantz- te, ſondern vielmehr eine Art von einer Teutſchen Fuͤhrung beobachtete, welche der Gravitaͤt dieſes hoͤchſten Ober-Haupts gemaͤß war. Dieſes iſt nicht etwan bloß in ſeinen jungen Jahren geſchehen, ſondern wie ſich der Wieneriſche Hof nicht leicht- lich weder in Plaiſir noch andern Sachen zu veraͤn- dern pflegt, ſo hat er in ſeinem hohen Alter ſich nicht lange vor ſeinem Tode dieſer Vergnuͤgung theil- hafftig gemacht. S. Leben des Kayſers Leopoldi pag. 66.
§. 9. Bey den Hoch-Fuͤrſtlichen Beylagern iſt an den meiſten Hoͤfen der ſo genandte Fackel-Tantz
gewoͤhn-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0812"n="788"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">IV.</hi> Theil. <hirendition="#aq">V.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/>
die Hoch-Fuͤrſtl. Perſonen nebſt den anweſenden<lb/>
fremden Herrſchafften, oder ihre eigene Hofſtatt an<lb/><hirendition="#aq">ſolenn</hi>en <hirendition="#aq">Cour-</hi>Taͤgen, oder bey andern <hirendition="#aq">Feſtivit</hi>aͤ-<lb/>
ten von der Tafel aufgeſtanden, ſo wird hernach<lb/>
getantzt. Die Taͤntze ſind entweder einfache oder<lb/>
zuſammengeſetzte; Die einfachen ſind, wenn eine<lb/>
Manns-Perſon mit einem Frauenzimmer nach der-<lb/>
jenigen Weiſe, wie ſie entweder von der Natur oder<lb/>
von der Kunſt gelehret worden, und in einem ieden<lb/>
Lande gebraͤuchlich iſt, zu tantzen pflegt. Die zu-<lb/>ſammengeſetzten aber oder die <hirendition="#aq">Ballette</hi> beſtehen aus<lb/>ſehr viel Perſonen, die zuſammen tantzen, und nach<lb/>
gantz beſondern Regeln <hirendition="#aq">dirigi</hi>rt werden.</p><lb/><p>§. 8. An den Teutſchen Hoͤfen ſind uͤber dieje-<lb/>
nigen, die unſerm Vaterland eigenthuͤmlich, mei-<lb/>ſtentheils die Frantzoͤſiſchen und Engliſchen einge-<lb/>
fuͤhrt. Etwas beſonders war es, daß der Roͤmi-<lb/>ſche Kayſer <hirendition="#aq">Leopoldus</hi> niemahls Frantzoͤſiſch tantz-<lb/>
te, ſondern vielmehr eine Art von einer Teutſchen<lb/>
Fuͤhrung beobachtete, welche der <hirendition="#aq">Gravit</hi>aͤt dieſes<lb/>
hoͤchſten Ober-Haupts gemaͤß war. Dieſes iſt<lb/>
nicht etwan bloß in ſeinen jungen Jahren geſchehen,<lb/>ſondern wie ſich der Wieneriſche Hof nicht leicht-<lb/>
lich weder in <hirendition="#aq">Plaiſir</hi> noch andern Sachen zu veraͤn-<lb/>
dern pflegt, ſo hat er in ſeinem hohen Alter ſich nicht<lb/>
lange vor ſeinem Tode dieſer Vergnuͤgung theil-<lb/>
hafftig gemacht. S. Leben des Kayſers <hirendition="#aq">Leopoldi<lb/>
pag.</hi> 66.</p><lb/><p>§. 9. Bey den Hoch-Fuͤrſtlichen Beylagern iſt<lb/>
an den meiſten Hoͤfen der ſo genandte Fackel-Tantz<lb/><fwplace="bottom"type="catch">gewoͤhn-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[788/0812]
IV. Theil. V. Capitul.
die Hoch-Fuͤrſtl. Perſonen nebſt den anweſenden
fremden Herrſchafften, oder ihre eigene Hofſtatt an
ſolennen Cour-Taͤgen, oder bey andern Feſtivitaͤ-
ten von der Tafel aufgeſtanden, ſo wird hernach
getantzt. Die Taͤntze ſind entweder einfache oder
zuſammengeſetzte; Die einfachen ſind, wenn eine
Manns-Perſon mit einem Frauenzimmer nach der-
jenigen Weiſe, wie ſie entweder von der Natur oder
von der Kunſt gelehret worden, und in einem ieden
Lande gebraͤuchlich iſt, zu tantzen pflegt. Die zu-
ſammengeſetzten aber oder die Ballette beſtehen aus
ſehr viel Perſonen, die zuſammen tantzen, und nach
gantz beſondern Regeln dirigirt werden.
§. 8. An den Teutſchen Hoͤfen ſind uͤber dieje-
nigen, die unſerm Vaterland eigenthuͤmlich, mei-
ſtentheils die Frantzoͤſiſchen und Engliſchen einge-
fuͤhrt. Etwas beſonders war es, daß der Roͤmi-
ſche Kayſer Leopoldus niemahls Frantzoͤſiſch tantz-
te, ſondern vielmehr eine Art von einer Teutſchen
Fuͤhrung beobachtete, welche der Gravitaͤt dieſes
hoͤchſten Ober-Haupts gemaͤß war. Dieſes iſt
nicht etwan bloß in ſeinen jungen Jahren geſchehen,
ſondern wie ſich der Wieneriſche Hof nicht leicht-
lich weder in Plaiſir noch andern Sachen zu veraͤn-
dern pflegt, ſo hat er in ſeinem hohen Alter ſich nicht
lange vor ſeinem Tode dieſer Vergnuͤgung theil-
hafftig gemacht. S. Leben des Kayſers Leopoldi
pag. 66.
§. 9. Bey den Hoch-Fuͤrſtlichen Beylagern iſt
an den meiſten Hoͤfen der ſo genandte Fackel-Tantz
gewoͤhn-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 788. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/812>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.