position hält wiederum einer von den vornehmsten Ständen in Nahmen der sämmtlichen Stände ei- ne solenne Gegen-Rede. Sie dancken, daß Serenissimus sich gefallen lassen, in eigener höch- sten Person dem Land-Tag beyzuwohnen, und die Stände dero fürwährenden Erb-Landes-Fürstli- chen Hulde und Gnade zu versichern, sie würden sich mit euserster Application demjenigen, was ihre Obliegenheit erfordert, unterziehen, und nach Verstattung gewöhnlicher Deliberationen, darum sie gehorsamst bäthen, dasjenige was ihnen gnä- digst ausgestellt worden, nach allen Umständen reiflich überlegen, und sich darauf geziemend ver- nehmen zu lassen, nicht anstehen. Solte aber et- wan wegen wahrhaffter Ersprießlichkeit Serenissi- mi ingleichen des Wohl und Wehe des Landes, ei- nige Erinnerungen in gehorsamste und zugelassene Modestie beyzufügen, der Unumgänglichkeit seyn, oder der entkräfftete Zustand der Contribuenten die völlige Erreichung der führenden Intention hindern, so sind sie versichert, daß Serenissimus solches auch als einen Effect der unterthänigsten Gegen-Verbindung annehmen würden.
§. 40. Die Propositionen werden öffentlich ab- gelesen, und den unterschiedenen Collegiis der Stände, unterschiedene Exemplaria davon zuge- stellt, auch einige Beyfugen, als z. E. die Berech- nungen der Gelder, die auf den vorigen Land-Tä- gen verwilliget worden, u. s. w. zugleich mit über- geben. Nach der Proposition werden von den
Stän-
Von den Reichs- und Land-Taͤgen.
poſition haͤlt wiederum einer von den vornehmſten Staͤnden in Nahmen der ſaͤmmtlichen Staͤnde ei- ne ſolenne Gegen-Rede. Sie dancken, daß Sereniſſimus ſich gefallen laſſen, in eigener hoͤch- ſten Perſon dem Land-Tag beyzuwohnen, und die Staͤnde dero fuͤrwaͤhrenden Erb-Landes-Fuͤrſtli- chen Hulde und Gnade zu verſichern, ſie wuͤrden ſich mit euſerſter Application demjenigen, was ihre Obliegenheit erfordert, unterziehen, und nach Verſtattung gewoͤhnlicher Deliberationen, darum ſie gehorſamſt baͤthen, dasjenige was ihnen gnaͤ- digſt ausgeſtellt worden, nach allen Umſtaͤnden reiflich uͤberlegen, und ſich darauf geziemend ver- nehmen zu laſſen, nicht anſtehen. Solte aber et- wan wegen wahrhaffter Erſprießlichkeit Sereniſſi- mi ingleichen des Wohl und Wehe des Landes, ei- nige Erinnerungen in gehorſamſte und zugelaſſene Modeſtie beyzufuͤgen, der Unumgaͤnglichkeit ſeyn, oder der entkraͤfftete Zuſtand der Contribuenten die voͤllige Erreichung der fuͤhrenden Intention hindern, ſo ſind ſie verſichert, daß Sereniſſimus ſolches auch als einen Effect der unterthaͤnigſten Gegen-Verbindung annehmen wuͤrden.
§. 40. Die Propoſitionen werden oͤffentlich ab- geleſen, und den unterſchiedenen Collegiis der Staͤnde, unterſchiedene Exemplaria davon zuge- ſtellt, auch einige Beyfugen, als z. E. die Berech- nungen der Gelder, die auf den vorigen Land-Taͤ- gen verwilliget worden, u. ſ. w. zugleich mit uͤber- geben. Nach der Propoſition werden von den
Staͤn-
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Von den Reichs- und Land-Taͤgen.
poſition haͤlt wiederum einer von den vornehmſten
Staͤnden in Nahmen der ſaͤmmtlichen Staͤnde ei-
ne ſolenne Gegen-Rede. Sie dancken, daß
Sereniſſimus ſich gefallen laſſen, in eigener hoͤch-
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Staͤnde dero fuͤrwaͤhrenden Erb-Landes-Fuͤrſtli-
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ihre Obliegenheit erfordert, unterziehen, und nach
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reiflich uͤberlegen, und ſich darauf geziemend ver-
nehmen zu laſſen, nicht anſtehen. Solte aber et-
wan wegen wahrhaffter Erſprießlichkeit Sereniſſi-
mi ingleichen des Wohl und Wehe des Landes, ei-
nige Erinnerungen in gehorſamſte und zugelaſſene
Modeſtie beyzufuͤgen, der Unumgaͤnglichkeit ſeyn,
oder der entkraͤfftete Zuſtand der Contribuenten
die voͤllige Erreichung der fuͤhrenden Intention
hindern, ſo ſind ſie verſichert, daß Sereniſſimus
ſolches auch als einen Effect der unterthaͤnigſten
Gegen-Verbindung annehmen wuͤrden.
§. 40. Die Propoſitionen werden oͤffentlich ab-
geleſen, und den unterſchiedenen Collegiis der
Staͤnde, unterſchiedene Exemplaria davon zuge-
ſtellt, auch einige Beyfugen, als z. E. die Berech-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 703. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/727>, abgerufen am 22.11.2024.
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