magial-Eyden, wie getreuen Unterthanen zuste- het.
§. 2. Die meisten Ceremonien bey den Huldi- gungen werden durch die Observanz determiniret; Je grösser die Liebe und Zuneigung der Untertha- nen gegen ihren Landes-Herrn, ie mehr Solennia werden von ihnen freywillig dabey vorgenommen: Die Anzahl der Stände ist stärcker, die Praelente ansehnlicher, das Vivat frolockender, ihr Bezeugen devoter, und ihre gantze Handlung solenner.
§. 3. Ob es rathsam sey, daß ein Landes-Herr der Huldigung in eigner hoher Person beywohne, oder solche durch seine Gevollmächtigten einneh- men lasse, schreiben bey besondern Fällen die Re- geln der Staats-Klugheit vor. Das ist gewiß, daß die Liebe und Freude der Unterthanen mehren- theils grösser, wenn ein Fürst selbst persönlich da- bey zugegen ist; es können auch öffters durch sein freundliches und gnädiges Bezeugen, diejenigen, so sonst vor die neue Regierung eben nicht die besten Sentimens gehabt, auf andere Gedancken gebracht werden.
§. 4. Bißweilen suchen die Stände in einer so- lennen Rede an. Hoch-Fürstliche Durchlauchtig- keit möchten gnädigst geruhen, in Hoch-Fürstlichen hohen Gnaden zu resolviren, die unterthänigste Erb- und Lehns-Pflicht von ihnen in eigener Per- son gnädigst an- und aufzunehmen, sie verhofften dabey, Serenissimi würden vor- und bey bevorste- hender unterthänigster Landes-Huldigung dasjeni-
ge
III. Theil. VII. Capitul.
magial-Eyden, wie getreuen Unterthanen zuſte- het.
§. 2. Die meiſten Ceremonien bey den Huldi- gungen werden durch die Obſervanz determiniret; Je groͤſſer die Liebe und Zuneigung der Untertha- nen gegen ihren Landes-Herrn, ie mehr Solennia werden von ihnen freywillig dabey vorgenommen: Die Anzahl der Staͤnde iſt ſtaͤrcker, die Prælente anſehnlicher, das Vivat frolockender, ihr Bezeugen devoter, und ihre gantze Handlung ſolenner.
§. 3. Ob es rathſam ſey, daß ein Landes-Herr der Huldigung in eigner hoher Perſon beywohne, oder ſolche durch ſeine Gevollmaͤchtigten einneh- men laſſe, ſchreiben bey beſondern Faͤllen die Re- geln der Staats-Klugheit vor. Das iſt gewiß, daß die Liebe und Freude der Unterthanen mehren- theils groͤſſer, wenn ein Fuͤrſt ſelbſt perſoͤnlich da- bey zugegen iſt; es koͤnnen auch oͤffters durch ſein freundliches und gnaͤdiges Bezeugen, diejenigen, ſo ſonſt vor die neue Regierung eben nicht die beſten Sentimens gehabt, auf andere Gedancken gebracht werden.
§. 4. Bißweilen ſuchen die Staͤnde in einer ſo- lennen Rede an. Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauchtig- keit moͤchten gnaͤdigſt geruhen, in Hoch-Fuͤrſtlichen hohen Gnaden zu reſolviren, die unterthaͤnigſte Erb- und Lehns-Pflicht von ihnen in eigener Per- ſon gnaͤdigſt an- und aufzunehmen, ſie verhofften dabey, Sereniſſimi wuͤrden vor- und bey bevorſte- hender unterthaͤnigſter Landes-Huldigung dasjeni-
ge
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0682"n="658"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">III.</hi> Theil. <hirendition="#aq">VII.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/><hirendition="#aq">magial-</hi>Eyden, wie getreuen Unterthanen zuſte-<lb/>
het.</p><lb/><p>§. 2. Die meiſten <hirendition="#aq">Ceremoni</hi>en bey den Huldi-<lb/>
gungen werden durch die <hirendition="#aq">Obſervanz determini</hi>ret;<lb/>
Je groͤſſer die Liebe und Zuneigung der Untertha-<lb/>
nen gegen ihren Landes-Herrn, ie mehr <hirendition="#aq">Solennia</hi><lb/>
werden von ihnen freywillig dabey vorgenommen:<lb/>
Die Anzahl der Staͤnde iſt ſtaͤrcker, die <hirendition="#aq">Prælent</hi>e<lb/>
anſehnlicher, das <hirendition="#aq">Vivat</hi> frolockender, ihr Bezeugen<lb/><hirendition="#aq">devoter,</hi> und ihre gantze Handlung <hirendition="#aq">ſolenner.</hi></p><lb/><p>§. 3. Ob es rathſam ſey, daß ein Landes-Herr<lb/>
der Huldigung in eigner hoher Perſon beywohne,<lb/>
oder ſolche durch ſeine Gevollmaͤchtigten einneh-<lb/>
men laſſe, ſchreiben bey beſondern Faͤllen die Re-<lb/>
geln der Staats-Klugheit vor. Das iſt gewiß,<lb/>
daß die Liebe und Freude der Unterthanen mehren-<lb/>
theils groͤſſer, wenn ein Fuͤrſt ſelbſt perſoͤnlich da-<lb/>
bey zugegen iſt; es koͤnnen auch oͤffters durch ſein<lb/>
freundliches und gnaͤdiges Bezeugen, diejenigen, ſo<lb/>ſonſt vor die neue Regierung eben nicht die beſten<lb/><hirendition="#aq">Sentimens</hi> gehabt, auf andere Gedancken gebracht<lb/>
werden.</p><lb/><p>§. 4. Bißweilen ſuchen die Staͤnde in einer <hirendition="#aq">ſo-<lb/>
lenn</hi>en Rede an. Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauchtig-<lb/>
keit moͤchten gnaͤdigſt geruhen, in Hoch-Fuͤrſtlichen<lb/>
hohen Gnaden zu <hirendition="#aq">reſolvi</hi>ren, die unterthaͤnigſte<lb/>
Erb- und Lehns-Pflicht von ihnen in eigener Per-<lb/>ſon gnaͤdigſt an- und aufzunehmen, ſie verhofften<lb/>
dabey, <hirendition="#aq">Sereniſſimi</hi> wuͤrden vor- und bey bevorſte-<lb/>
hender unterthaͤnigſter Landes-Huldigung dasjeni-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ge</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[658/0682]
III. Theil. VII. Capitul.
magial-Eyden, wie getreuen Unterthanen zuſte-
het.
§. 2. Die meiſten Ceremonien bey den Huldi-
gungen werden durch die Obſervanz determiniret;
Je groͤſſer die Liebe und Zuneigung der Untertha-
nen gegen ihren Landes-Herrn, ie mehr Solennia
werden von ihnen freywillig dabey vorgenommen:
Die Anzahl der Staͤnde iſt ſtaͤrcker, die Prælente
anſehnlicher, das Vivat frolockender, ihr Bezeugen
devoter, und ihre gantze Handlung ſolenner.
§. 3. Ob es rathſam ſey, daß ein Landes-Herr
der Huldigung in eigner hoher Perſon beywohne,
oder ſolche durch ſeine Gevollmaͤchtigten einneh-
men laſſe, ſchreiben bey beſondern Faͤllen die Re-
geln der Staats-Klugheit vor. Das iſt gewiß,
daß die Liebe und Freude der Unterthanen mehren-
theils groͤſſer, wenn ein Fuͤrſt ſelbſt perſoͤnlich da-
bey zugegen iſt; es koͤnnen auch oͤffters durch ſein
freundliches und gnaͤdiges Bezeugen, diejenigen, ſo
ſonſt vor die neue Regierung eben nicht die beſten
Sentimens gehabt, auf andere Gedancken gebracht
werden.
§. 4. Bißweilen ſuchen die Staͤnde in einer ſo-
lennen Rede an. Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauchtig-
keit moͤchten gnaͤdigſt geruhen, in Hoch-Fuͤrſtlichen
hohen Gnaden zu reſolviren, die unterthaͤnigſte
Erb- und Lehns-Pflicht von ihnen in eigener Per-
ſon gnaͤdigſt an- und aufzunehmen, ſie verhofften
dabey, Sereniſſimi wuͤrden vor- und bey bevorſte-
hender unterthaͤnigſter Landes-Huldigung dasjeni-
ge
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 658. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/682>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.