Aufseh er u. s. w. genennt, und wird ein solch Gou- verno mehrentheils alten und meritirten Ministres zu Theil, die sonst treue und ersprießliche Dienste geleistet.
§. 61. Wenn ein neuer Regente eine andere Puissance nicht dazu bewegen kan, daß sie ihn da- vor erkennt, so pflegt er alles Commerce mit der- selben völlig abzubrechen, er rufft seine Ministres, Secretaires, Residenten und Agenten von ihr wie- der zu sich, er entziehet den gegenseitigen Untertha- nen alle Privilegia und Freyheit, die ihnen vorhe- ro zugestanden, er läst nichts von ihren Schiffen, Waaren und Effecten in seine Häfen und in sein Land, und dieses so lange, biß die andere Puissance ihn vor dem rechtmäßigen Regenten dieses oder jenen Landes erkennt, oder durch Interposition der andern ein Temperament dieserwegen gefunden worden. Zuweilen entstehet wohl gar hierüber ei- ne solche öffentliche Feindseeligkeit, die in einen blutigen Krieg ausbricht.
§. 62. Ein freywilliges niederlegen der Crone ist zwar eine Sache, die sich gar selten zuträgt, indem es den meisten Menschen natürlicher ist, den Sce- pter freywillig zu ergreiffen, als ihn von sich zu ge- ben; inzwischen sind dennoch einige wenige Exem- pel aus der Historie, von Kayser Carl dem Vten, von der Königin in Schweden Christina, von dem König in Pohlen Johann Casimir, und von dem ietzigen König in Spanien Philippo V. da er eine Zeitlang abdanckte, auch hiervon bekandt gewor- den.
§. 63.
Von Antrit u. Niederleg. der Regierung.
Aufſeh er u. ſ. w. genennt, und wird ein ſolch Gou- verno mehrentheils alten und meritirten Miniſtres zu Theil, die ſonſt treue und erſprießliche Dienſte geleiſtet.
§. 61. Wenn ein neuer Regente eine andere Puiſſance nicht dazu bewegen kan, daß ſie ihn da- vor erkennt, ſo pflegt er alles Commerce mit der- ſelben voͤllig abzubrechen, er rufft ſeine Miniſtres, Secretaires, Reſidenten und Agenten von ihr wie- der zu ſich, er entziehet den gegenſeitigen Untertha- nen alle Privilegia und Freyheit, die ihnen vorhe- ro zugeſtanden, er laͤſt nichts von ihren Schiffen, Waaren und Effecten in ſeine Haͤfen und in ſein Land, und dieſes ſo lange, biß die andere Puiſſance ihn vor dem rechtmaͤßigen Regenten dieſes oder jenen Landes erkennt, oder durch Interpoſition der andern ein Temperament dieſerwegen gefunden worden. Zuweilen entſtehet wohl gar hieruͤber ei- ne ſolche oͤffentliche Feindſeeligkeit, die in einen blutigen Krieg ausbricht.
§. 62. Ein freywilliges niederlegen der Crone iſt zwar eine Sache, die ſich gar ſelten zutraͤgt, indem es den meiſten Menſchen natuͤrlicher iſt, den Sce- pter freywillig zu ergreiffen, als ihn von ſich zu ge- ben; inzwiſchen ſind dennoch einige wenige Exem- pel aus der Hiſtorie, von Kayſer Carl dem Vten, von der Koͤnigin in Schweden Chriſtina, von dem Koͤnig in Pohlen Johann Caſimir, und von dem ietzigen Koͤnig in Spanien Philippo V. da er eine Zeitlang abdanckte, auch hiervon bekandt gewor- den.
§. 63.
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Von Antrit u. Niederleg. der Regierung.
Aufſeh er u. ſ. w. genennt, und wird ein ſolch Gou-
verno mehrentheils alten und meritirten Miniſtres
zu Theil, die ſonſt treue und erſprießliche Dienſte
geleiſtet.
§. 61. Wenn ein neuer Regente eine andere
Puiſſance nicht dazu bewegen kan, daß ſie ihn da-
vor erkennt, ſo pflegt er alles Commerce mit der-
ſelben voͤllig abzubrechen, er rufft ſeine Miniſtres,
Secretaires, Reſidenten und Agenten von ihr wie-
der zu ſich, er entziehet den gegenſeitigen Untertha-
nen alle Privilegia und Freyheit, die ihnen vorhe-
ro zugeſtanden, er laͤſt nichts von ihren Schiffen,
Waaren und Effecten in ſeine Haͤfen und in ſein
Land, und dieſes ſo lange, biß die andere Puiſſance
ihn vor dem rechtmaͤßigen Regenten dieſes oder
jenen Landes erkennt, oder durch Interpoſition der
andern ein Temperament dieſerwegen gefunden
worden. Zuweilen entſtehet wohl gar hieruͤber ei-
ne ſolche oͤffentliche Feindſeeligkeit, die in einen
blutigen Krieg ausbricht.
§. 62. Ein freywilliges niederlegen der Crone iſt
zwar eine Sache, die ſich gar ſelten zutraͤgt, indem
es den meiſten Menſchen natuͤrlicher iſt, den Sce-
pter freywillig zu ergreiffen, als ihn von ſich zu ge-
ben; inzwiſchen ſind dennoch einige wenige Exem-
pel aus der Hiſtorie, von Kayſer Carl dem Vten,
von der Koͤnigin in Schweden Chriſtina, von dem
Koͤnig in Pohlen Johann Caſimir, und von dem
ietzigen Koͤnig in Spanien Philippo V. da er eine
Zeitlang abdanckte, auch hiervon bekandt gewor-
den.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 653. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/677>, abgerufen am 22.11.2024.
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