cessionen, die Geistlichkeit mit dem Creutz, so pfle- gen auch wohl die grossen Herren bey ihnen wenn entweder die Ertz-Bischöffe das Creutz praesaenti- ren, oder wenn sie sonst etwas von Heiligthümern gewahr werden, vom Pferd abzusteigen, auch wohl gar niederzufallen, und das Creutz kniend zu küissen. Der Autor des VII. Theiles der Europäischen Fa- mae gedenckt hierbey p. 609, ein anders wäre es das Creutz nach Gewohnheit zu küssen, ein anders aber dasselbe dem Christenthum zu Folge willig zu tragen.
§. 8. Geschehen Einzüge auf dem Wasser, so werden propre Schiffe ausgerüstet, mit schöner Bildhauer-Arbeit, die in unterschiedene Zimmer abgetheilt, mit Atlas, Sammt oder Brocate aus- geschlagen, mit Venetianischen Glaß-Fenstern, Flaggen und Fahnen ausgezieret, inwendig und auswendig vergüldet und gemahlet sind. Die Schiffe sind entweder in Taffet oder ander Zeug auf Holländische oder andere Weise eingekleidet. Jst es auf dem Abend, so werden die beyden Sei- ten des Ufers erleuchtet.
§. 9. Die Magistrats-Personen pflegen gar off- ters ihren Landes-Herrn bey seinem solennen Einzuge die Schlüssel der Stadt entweder auf ei- nem Sammet-Küssen und Polster, oder in einer silbernen oder güldenen Schüssel zu überreichen, der sie ihnen denn auf eine gar gnädige Weise wie- der zurück giebt.
§. 10. Der Anfang der Einzüge geschicht nicht
auf
III. Theil. V. Capitul.
ceſſionen, die Geiſtlichkeit mit dem Creutz, ſo pfle- gen auch wohl die groſſen Herren bey ihnen wenn entweder die Ertz-Biſchoͤffe das Creutz præſænti- ren, oder wenn ſie ſonſt etwas von Heiligthuͤmern gewahr werden, vom Pferd abzuſteigen, auch wohl gar niederzufallen, und das Creutz kniend zu kuͤiſſen. Der Autor des VII. Theiles der Europaͤiſchen Fa- mæ gedenckt hierbey p. 609, ein anders waͤre es das Creutz nach Gewohnheit zu kuͤſſen, ein anders aber daſſelbe dem Chriſtenthum zu Folge willig zu tragen.
§. 8. Geſchehen Einzuͤge auf dem Waſſer, ſo werden propre Schiffe ausgeruͤſtet, mit ſchoͤner Bildhauer-Arbeit, die in unterſchiedene Zimmer abgetheilt, mit Atlas, Sammt oder Brocate aus- geſchlagen, mit Venetianiſchen Glaß-Fenſtern, Flaggen und Fahnen ausgezieret, inwendig und auswendig verguͤldet und gemahlet ſind. Die Schiffe ſind entweder in Taffet oder ander Zeug auf Hollaͤndiſche oder andere Weiſe eingekleidet. Jſt es auf dem Abend, ſo werden die beyden Sei- ten des Ufers erleuchtet.
§. 9. Die Magiſtrats-Perſonen pflegen gar off- ters ihren Landes-Herrn bey ſeinem ſolennen Einzuge die Schluͤſſel der Stadt entweder auf ei- nem Sammet-Kuͤſſen und Polſter, oder in einer ſilbernen oder guͤldenen Schuͤſſel zu uͤberreichen, der ſie ihnen denn auf eine gar gnaͤdige Weiſe wie- der zuruͤck giebt.
§. 10. Der Anfang der Einzuͤge geſchicht nicht
auf
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III. Theil. V. Capitul.
ceſſionen, die Geiſtlichkeit mit dem Creutz, ſo pfle-
gen auch wohl die groſſen Herren bey ihnen wenn
entweder die Ertz-Biſchoͤffe das Creutz præſænti-
ren, oder wenn ſie ſonſt etwas von Heiligthuͤmern
gewahr werden, vom Pferd abzuſteigen, auch wohl
gar niederzufallen, und das Creutz kniend zu kuͤiſſen.
Der Autor des VII. Theiles der Europaͤiſchen Fa-
mæ gedenckt hierbey p. 609, ein anders waͤre es
das Creutz nach Gewohnheit zu kuͤſſen, ein anders
aber daſſelbe dem Chriſtenthum zu Folge willig zu
tragen.
§. 8. Geſchehen Einzuͤge auf dem Waſſer, ſo
werden propre Schiffe ausgeruͤſtet, mit ſchoͤner
Bildhauer-Arbeit, die in unterſchiedene Zimmer
abgetheilt, mit Atlas, Sammt oder Brocate aus-
geſchlagen, mit Venetianiſchen Glaß-Fenſtern,
Flaggen und Fahnen ausgezieret, inwendig und
auswendig verguͤldet und gemahlet ſind. Die
Schiffe ſind entweder in Taffet oder ander Zeug
auf Hollaͤndiſche oder andere Weiſe eingekleidet.
Jſt es auf dem Abend, ſo werden die beyden Sei-
ten des Ufers erleuchtet.
§. 9. Die Magiſtrats-Perſonen pflegen gar off-
ters ihren Landes-Herrn bey ſeinem ſolennen
Einzuge die Schluͤſſel der Stadt entweder auf ei-
nem Sammet-Kuͤſſen und Polſter, oder in einer
ſilbernen oder guͤldenen Schuͤſſel zu uͤberreichen,
der ſie ihnen denn auf eine gar gnaͤdige Weiſe wie-
der zuruͤck giebt.
§. 10. Der Anfang der Einzuͤge geſchicht nicht
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 614. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/638>, abgerufen am 24.11.2024.
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