ziemlichen Sparsamkeit ausgeworffen. Jn En- [g]eland pflegt der Schatzmeister des Königlichen Haußes in Begleitung des obersten Herolds wäh- [d]nder Huldigungs-Solennität silberne und gül- [d]ene mit Fleiß hierzu verfertigte Medaillen, als Zeichen von Sr. Majest. Mildigkeit unter das um- [g]ehende Volck zu werffen, welches zu thun er so [l]ange fortfährt, biß die Königin auch gecrönet [i]st.
§. 42. Wenn sie sich an die Tafeln begeben, [so] pflegen sie an diesen solennen Crönungs-Tä- [unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]en mit ihrem Königlichen Hause meistentheils [a]llein zu speisen. Zuweilen speisen sie in ihrem Königlichen Staat mit der Crone auf dem Haup- [t]e, und mit dem umhangenen Königlichen Man- [t]el, zuweilen legen sie aber auch den Königlichen Habit ab, und ziehen eine andere kostbare Klei- [d]ung an, und setzen sich mit bedecktem Haupt und [a]ufhabenden Hut mit Federn zur Tafel. Die Tafeln werden wie man leicht gedencken kan, an [d]iesen solennen Festins auf das kostbarste und herrlichste angerichtet, wie in dem ersten Theile [v]on Bestellung der Königlichen und Fürstlichen Tafeln nachgelesen werden kan. Die Reichs- Officianten haben allerhand gewöhnliche Fun- ctionen dabey zu verrichten, und wenn einer oder der andere von den Höhern oder Niedern wegen Kranckheit oder andern Zufälle nicht zugegen seyn [k]an, so vertritt der nächste im Range seine Stelle.
§. 43.
Von der Croͤnung.
ziemlichen Sparſamkeit ausgeworffen. Jn En- [g]eland pflegt der Schatzmeiſter des Koͤniglichen Haußes in Begleitung des oberſten Herolds waͤh- [d]nder Huldigungs-Solennitaͤt ſilberne und guͤl- [d]ene mit Fleiß hierzu verfertigte Medaillen, als Zeichen von Sr. Majeſt. Mildigkeit unter das um- [g]ehende Volck zu werffen, welches zu thun er ſo [l]ange fortfaͤhrt, biß die Koͤnigin auch gecroͤnet [i]ſt.
§. 42. Wenn ſie ſich an die Tafeln begeben, [ſo] pflegen ſie an dieſen ſolennen Croͤnungs-Taͤ- [unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]en mit ihrem Koͤniglichen Hauſe meiſtentheils [a]llein zu ſpeiſen. Zuweilen ſpeiſen ſie in ihrem Koͤniglichen Staat mit der Crone auf dem Haup- [t]e, und mit dem umhangenen Koͤniglichen Man- [t]el, zuweilen legen ſie aber auch den Koͤniglichen Habit ab, und ziehen eine andere koſtbare Klei- [d]ung an, und ſetzen ſich mit bedecktem Haupt und [a]ufhabenden Hut mit Federn zur Tafel. Die Tafeln werden wie man leicht gedencken kan, an [d]ieſen ſolennen Feſtins auf das koſtbarſte und herrlichſte angerichtet, wie in dem erſten Theile [v]on Beſtellung der Koͤniglichen und Fuͤrſtlichen Tafeln nachgeleſen werden kan. Die Reichs- Officianten haben allerhand gewoͤhnliche Fun- ctionen dabey zu verrichten, und wenn einer oder der andere von den Hoͤhern oder Niedern wegen Kranckheit oder andern Zufaͤlle nicht zugegen ſeyn [k]an, ſo vertritt der naͤchſte im Range ſeine Stelle.
§. 43.
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Von der Croͤnung.
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Haußes in Begleitung des oberſten Herolds waͤh-
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aufhabenden Hut mit Federn zur Tafel. Die
Tafeln werden wie man leicht gedencken kan, an
dieſen ſolennen Feſtins auf das koſtbarſte und
herrlichſte angerichtet, wie in dem erſten Theile
von Beſtellung der Koͤniglichen und Fuͤrſtlichen
Tafeln nachgeleſen werden kan. Die Reichs-
Officianten haben allerhand gewoͤhnliche Fun-
ctionen dabey zu verrichten, und wenn einer oder
der andere von den Hoͤhern oder Niedern wegen
Kranckheit oder andern Zufaͤlle nicht zugegen ſeyn
kan, ſo vertritt der naͤchſte im Range ſeine
Stelle.
§. 43.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 605. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/629>, abgerufen am 25.11.2024.
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