in einem Modell einen Thron von 8. Stuffen mit seinen gehörigen Baldachin, künstlichen Säulen- Wercken und Postementen vor, bey der Audienz stund er in vollen Splendeur, nach geendigter Au- dienz aber senckte sich dessen Architectur, so daß sich die kostbahren Säulen-Wercke in einander verlohren, und die Staffeln in einander verstackten. S. das 62. Couvert der Sächsischen Brieffe. pag. 565.
§. 23. Die Herolde und Marschälle geben der Geistlichkeit, den Reichs-Officianten, und allen Personen, die bey der Crönungs-Solennität etwas zu verrichten haben, gewisse Zeichen, wenn sie zu dieser oder jener neuen Handlung schreiten sollen, sie sorgen, daß die vornehmsten von der Procession auf ihren, vor sie erbauten Gestühlen nach ihrem Range placirt werden, und auch die frembden Zuschauer auf denen in forme eines Amphitheatri vor sie errichteten Stellagen bequeme Plätze fin- den mögen.
§. 24. Mit den Königlichen Insignibus werden mancherley Ceremonien vorgenommen. Die Ertz-Bischöffe und einige von den vornehmsten Reichs-Officianten hohlen den Königlichen mit Gold Silber und Edelsteinen besetzten Mantel, den Reichs-Apffel, das Reichs-Schwerdt, den Reichs-Schlüssel und das übrige, und legen sie dem König an, oder geben ihm dieselben in die Hände; Sie recitiren fast bey einem jedweden eine gewisse Gebeths-Formul, und fügen eine
respe-
III. Theil. IV. Capitul.
in einem Modell einen Thron von 8. Stuffen mit ſeinen gehoͤrigen Baldachin, kuͤnſtlichen Saͤulen- Wercken und Poſtementen vor, bey der Audienz ſtund er in vollen Splendeur, nach geendigter Au- dienz aber ſenckte ſich deſſen Architectur, ſo daß ſich die koſtbahren Saͤulen-Wercke in einander verlohren, und die Staffeln in einander verſtackten. S. das 62. Couvert der Saͤchſiſchen Brieffe. pag. 565.
§. 23. Die Herolde und Marſchaͤlle geben der Geiſtlichkeit, den Reichs-Officianten, und allen Perſonen, die bey der Croͤnungs-Solennitaͤt etwas zu verrichten haben, gewiſſe Zeichen, wenn ſie zu dieſer oder jener neuen Handlung ſchreiten ſollen, ſie ſorgen, daß die vornehmſten von der Proceſſion auf ihren, vor ſie erbauten Geſtuͤhlen nach ihrem Range placirt werden, und auch die frembden Zuſchauer auf denen in forme eines Amphitheatri vor ſie errichteten Stellagen bequeme Plaͤtze fin- den moͤgen.
§. 24. Mit den Koͤniglichen Inſignibus werden mancherley Ceremonien vorgenommen. Die Ertz-Biſchoͤffe und einige von den vornehmſten Reichs-Officianten hohlen den Koͤniglichen mit Gold Silber und Edelſteinen beſetzten Mantel, den Reichs-Apffel, das Reichs-Schwerdt, den Reichs-Schluͤſſel und das uͤbrige, und legen ſie dem Koͤnig an, oder geben ihm dieſelben in die Haͤnde; Sie recitiren faſt bey einem jedweden eine gewiſſe Gebeths-Formul, und fuͤgen eine
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III. Theil. IV. Capitul.
in einem Modell einen Thron von 8. Stuffen mit
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Wercken und Poſtementen vor, bey der Audienz
ſtund er in vollen Splendeur, nach geendigter Au-
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ſich die koſtbahren Saͤulen-Wercke in einander
verlohren, und die Staffeln in einander verſtackten.
S. das 62. Couvert der Saͤchſiſchen Brieffe.
pag. 565.
§. 23. Die Herolde und Marſchaͤlle geben der
Geiſtlichkeit, den Reichs-Officianten, und allen
Perſonen, die bey der Croͤnungs-Solennitaͤt etwas
zu verrichten haben, gewiſſe Zeichen, wenn ſie zu
dieſer oder jener neuen Handlung ſchreiten ſollen,
ſie ſorgen, daß die vornehmſten von der Proceſſion
auf ihren, vor ſie erbauten Geſtuͤhlen nach ihrem
Range placirt werden, und auch die frembden
Zuſchauer auf denen in forme eines Amphitheatri
vor ſie errichteten Stellagen bequeme Plaͤtze fin-
den moͤgen.
§. 24. Mit den Koͤniglichen Inſignibus werden
mancherley Ceremonien vorgenommen. Die
Ertz-Biſchoͤffe und einige von den vornehmſten
Reichs-Officianten hohlen den Koͤniglichen mit
Gold Silber und Edelſteinen beſetzten Mantel,
den Reichs-Apffel, das Reichs-Schwerdt, den
Reichs-Schluͤſſel und das uͤbrige, und legen ſie
dem Koͤnig an, oder geben ihm dieſelben in die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 596. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/620>, abgerufen am 24.11.2024.
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