Schweden anno 1720. erwehlet worden, so schick- ten die Stände eine Deputation an den König, Jhro Majestät unterthänigst zu ersuchen, es möch- ten Dieselben geruhen, Dero Crönung nicht, wie gewöhnlich, zu Upsal, sondern in Stockholm ver- richten zu lassen, weil der Bauersmann, wegen sei- nes benöthigten Vorspannens, an dem Ackerbau, die Soldaten, welche bald ins Feld rücken solten, durch das hin- und hermarschiren an der Defension des Landes, und sie, die Reichs-Stände, an ihren gegenwärtigen Deliberationen allzu sehr gehin dert werden möchten, im Fall die Crönung zu Upsal ge- schehen solte. Der König überließ den Ausspruch in dieser Sache Dero Gemahlin Majestät; Die- se wünschten zwar hertzlich, daß die Crönung am gehörigen Orte geschehen möchte, liessen aber end- lich, nach reiffer Uberlegung, die von den Ständen angeführten Motiven gelten, und entschlossen also, daß dieselbe zu Stockholm geschehen solte.
§. 4. Die Crone und andere Reichs-Insignien werden nach den Grund-Gesetzen des Reichs an gewissen Orten aufbehalten, und mit besondern Ce- remonien allezeit nach dem Ort der Crönung ab- gehohlt. Bißweilen sind einige an diesen Ort, und die andern werden an einen andern Ort aufbehalten, ist Gefahr wegen des Feindes obhanden, so trans- portirt man sie anders wohin, da sie sicherer seyn.
§. 5. Die Forme der Cronen ist unterschiedlich. Die Cronen, die die Könige an den Crönungs-
Festen
III. Theil. IV. Capitul.
Schweden anno 1720. erwehlet worden, ſo ſchick- ten die Staͤnde eine Deputation an den Koͤnig, Jhro Majeſtaͤt unterthaͤnigſt zu erſuchen, es moͤch- ten Dieſelben geruhen, Dero Croͤnung nicht, wie gewoͤhnlich, zu Upſal, ſondern in Stockholm ver- richten zu laſſen, weil der Bauersmann, wegen ſei- nes benoͤthigten Vorſpannens, an dem Ackerbau, die Soldaten, welche bald ins Feld ruͤcken ſolten, durch das hin- und hermarſchiren an der Defenſion des Landes, und ſie, die Reichs-Staͤnde, an ihren gegenwaͤrtigen Deliberationen allzu ſehr gehin dert werden moͤchten, im Fall die Croͤnung zu Upſal ge- ſchehen ſolte. Der Koͤnig uͤberließ den Ausſpruch in dieſer Sache Dero Gemahlin Majeſtaͤt; Die- ſe wuͤnſchten zwar hertzlich, daß die Croͤnung am gehoͤrigen Orte geſchehen moͤchte, lieſſen aber end- lich, nach reiffer Uberlegung, die von den Staͤnden angefuͤhrten Motiven gelten, und entſchloſſen alſo, daß dieſelbe zu Stockholm geſchehen ſolte.
§. 4. Die Crone und andere Reichs-Inſignien werden nach den Grund-Geſetzen des Reichs an gewiſſen Orten aufbehalten, und mit beſondern Ce- remonien allezeit nach dem Ort der Croͤnung ab- gehohlt. Bißweilen ſind einige an dieſen Ort, und die andern werden an einen andern Ort aufbehalten, iſt Gefahr wegen des Feindes obhanden, ſo trans- portirt man ſie anders wohin, da ſie ſicherer ſeyn.
§. 5. Die Forme der Cronen iſt unterſchiedlich. Die Cronen, die die Koͤnige an den Croͤnungs-
Feſten
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III. Theil. IV. Capitul.
Schweden anno 1720. erwehlet worden, ſo ſchick-
ten die Staͤnde eine Deputation an den Koͤnig,
Jhro Majeſtaͤt unterthaͤnigſt zu erſuchen, es moͤch-
ten Dieſelben geruhen, Dero Croͤnung nicht, wie
gewoͤhnlich, zu Upſal, ſondern in Stockholm ver-
richten zu laſſen, weil der Bauersmann, wegen ſei-
nes benoͤthigten Vorſpannens, an dem Ackerbau,
die Soldaten, welche bald ins Feld ruͤcken ſolten,
durch das hin- und hermarſchiren an der Defenſion
des Landes, und ſie, die Reichs-Staͤnde, an ihren
gegenwaͤrtigen Deliberationen allzu ſehr gehin dert
werden moͤchten, im Fall die Croͤnung zu Upſal ge-
ſchehen ſolte. Der Koͤnig uͤberließ den Ausſpruch
in dieſer Sache Dero Gemahlin Majeſtaͤt; Die-
ſe wuͤnſchten zwar hertzlich, daß die Croͤnung am
gehoͤrigen Orte geſchehen moͤchte, lieſſen aber end-
lich, nach reiffer Uberlegung, die von den Staͤnden
angefuͤhrten Motiven gelten, und entſchloſſen alſo,
daß dieſelbe zu Stockholm geſchehen ſolte.
§. 4. Die Crone und andere Reichs-Inſignien
werden nach den Grund-Geſetzen des Reichs an
gewiſſen Orten aufbehalten, und mit beſondern Ce-
remonien allezeit nach dem Ort der Croͤnung ab-
gehohlt. Bißweilen ſind einige an dieſen Ort, und
die andern werden an einen andern Ort aufbehalten,
iſt Gefahr wegen des Feindes obhanden, ſo trans-
portirt man ſie anders wohin, da ſie ſicherer
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§. 5. Die Forme der Cronen iſt unterſchiedlich.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 586. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/610>, abgerufen am 24.11.2024.
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