cipalen, geben ihnen davon Nachricht, und verlan- gen von ihnen nähere Instructionen und Befehle, wie sie sich hierbey verhalten sollen.
§. 37. So lange die Conferentien dauren, wird niemand erlaubet dabey zuzuhören, ausser wenn sie zu Stande gebracht, und zur Unterzeichnung kom- men. So werden auch dabey Chocolade, Con- fitures und bey den Türcken Coffe, Sorbet und wohlriechende Sachen aufgetragen, die sie einan- der praesentiren.
§. 38. Bey den Friedens-Conferentien kom- men auch die Gevollmächtigten derjenigen Prin- tzen und Republicken mit ein, die eben nicht zu den Haupt-Partheyen der Allirten, oder derer die biß- her wider einander gestritten, gehören, die aber doch einigermassen ein Interesse mit dabey haben, oder doch zu haben vermeynen, sie thun ihre Re- praesentationen, formiren Praetensionen, und über- geben Memoriale nebst den nöthigen Beylagen. Jnsonderheit concurriren hierbey diejenigen, so bey dem Kriege auf diese oder jene Weise etwas mit erlidten, sie ersuchen die Alliirten, daß sie ihnen entweder erlauben möchten auf den Friedens-Con- greß ihr Interesse durch ihre Gevollmächtigten auszuführen, oder daß sie doch ihr Interesse zugleich mit zu besorgen belieben wolten. Also haben un- terschiedene ansehnliche Stände des Reiches die in den Kriegen mit Franckreich ein hartes erfahren, bey den Friedens-Schlüssen mit Franckreich die Kayserlichen und Reichs-Gesandschafften ersucht,
ihren
Von den Friedens-Schluͤſſen.
cipalen, geben ihnen davon Nachricht, und verlan- gen von ihnen naͤhere Inſtructionen und Befehle, wie ſie ſich hierbey verhalten ſollen.
§. 37. So lange die Conferentien dauren, wird niemand erlaubet dabey zuzuhoͤren, auſſer wenn ſie zu Stande gebracht, und zur Unterzeichnung kom- men. So werden auch dabey Chocolade, Con- fitures und bey den Tuͤrcken Coffé, Sorbet und wohlriechende Sachen aufgetragen, die ſie einan- der præſentiren.
§. 38. Bey den Friedens-Conferentien kom- men auch die Gevollmaͤchtigten derjenigen Prin- tzen und Republicken mit ein, die eben nicht zu den Haupt-Partheyen der Allirten, oder derer die biß- her wider einander geſtritten, gehoͤren, die aber doch einigermaſſen ein Intereſſe mit dabey haben, oder doch zu haben vermeynen, ſie thun ihre Re- præſentationen, formiren Prætenſionen, und uͤber- geben Memoriale nebſt den noͤthigen Beylagen. Jnſonderheit concurriren hierbey diejenigen, ſo bey dem Kriege auf dieſe oder jene Weiſe etwas mit erlidten, ſie erſuchen die Alliirten, daß ſie ihnen entweder erlauben moͤchten auf den Friedens-Con- greß ihr Intereſſe durch ihre Gevollmaͤchtigten auszufuͤhren, oder daß ſie doch ihr Intereſſe zugleich mit zu beſorgen belieben wolten. Alſo haben un- terſchiedene anſehnliche Staͤnde des Reiches die in den Kriegen mit Franckreich ein hartes erfahren, bey den Friedens-Schluͤſſen mit Franckreich die Kayſerlichen und Reichs-Geſandſchafften erſucht,
ihren
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Von den Friedens-Schluͤſſen.
cipalen, geben ihnen davon Nachricht, und verlan-
gen von ihnen naͤhere Inſtructionen und Befehle,
wie ſie ſich hierbey verhalten ſollen.
§. 37. So lange die Conferentien dauren, wird
niemand erlaubet dabey zuzuhoͤren, auſſer wenn ſie
zu Stande gebracht, und zur Unterzeichnung kom-
men. So werden auch dabey Chocolade, Con-
fitures und bey den Tuͤrcken Coffé, Sorbet und
wohlriechende Sachen aufgetragen, die ſie einan-
der præſentiren.
§. 38. Bey den Friedens-Conferentien kom-
men auch die Gevollmaͤchtigten derjenigen Prin-
tzen und Republicken mit ein, die eben nicht zu den
Haupt-Partheyen der Allirten, oder derer die biß-
her wider einander geſtritten, gehoͤren, die aber
doch einigermaſſen ein Intereſſe mit dabey haben,
oder doch zu haben vermeynen, ſie thun ihre Re-
præſentationen, formiren Prætenſionen, und uͤber-
geben Memoriale nebſt den noͤthigen Beylagen.
Jnſonderheit concurriren hierbey diejenigen, ſo
bey dem Kriege auf dieſe oder jene Weiſe etwas
mit erlidten, ſie erſuchen die Alliirten, daß ſie ihnen
entweder erlauben moͤchten auf den Friedens-Con-
greß ihr Intereſſe durch ihre Gevollmaͤchtigten
auszufuͤhren, oder daß ſie doch ihr Intereſſe zugleich
mit zu beſorgen belieben wolten. Alſo haben un-
terſchiedene anſehnliche Staͤnde des Reiches die in
den Kriegen mit Franckreich ein hartes erfahren,
bey den Friedens-Schluͤſſen mit Franckreich die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 525. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/549>, abgerufen am 22.11.2024.
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