sämmtlichen Paciscenten dahin vermitteln zu helf- fen, daß in vim pacti Publici, diesen Ort, der mit den Krieges-Geschäfften im geringsten nicht impli- cirt wäre, sondern die Justiz und deren Admini- stration abzuwarten hätte, und in welchen ein hoch- schätzbahres Reichs-Archiv verwahrlich beybe- halten würde, sammt allen dessen Jnwohnern die Neutralitaet bey Krieges-Läufften vergönnet wer- den möchte. S. den CCXXXIX Brief des III. Theils von des Herrn Lünigs Staats-Cantzley. pag. 752.
§. 25. Jn den meisten Krieges Ordnungen der Christlichen Potentaten wird den Soldaten bey Leib- und Lebens-Straffe verbothen, daß sie keine Mühlen, Backöfen, Berg-Saltz- und Wasser- Wercke, Brunnen, Schmieden, Brücken u. s. w. verderben oder ruiniren, noch Wein, Bier, Korn, Mehl Brodt und dergleichen Proviant zernichten oder auslauffen lassen, es wäre denn aus erheblichen Ursachen von der Generalitaet anbefohlen. So dürffen sie sich auch nicht an Kirchen, Klöstern und andern dergleichen geistlichen Stifftungen, oder an Rathhäusern und andern öffentlichen Gebäuden und gemein nützlichen Sachen ohne Ordre ver- greiffen, auch kein Feuer darinnen anlegen, und wenn sie muthwillig Feuer-Schaden verursacht, so müssen sie denselben ersetzen.
§. 26. Gleichwie nun nichts natürlicher ist, als Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, also werden von
einem
II. Theil. VII. Capitul.
ſaͤmmtlichen Paciſcenten dahin vermitteln zu helf- fen, daß in vim pacti Publici, dieſen Ort, der mit den Krieges-Geſchaͤfften im geringſten nicht impli- cirt waͤre, ſondern die Juſtiz und deren Admini- ſtration abzuwarten haͤtte, und in welchen ein hoch- ſchaͤtzbahres Reichs-Archiv verwahrlich beybe- halten wuͤrde, ſammt allen deſſen Jnwohnern die Neutralitæt bey Krieges-Laͤufften vergoͤnnet wer- den moͤchte. S. den CCXXXIX Brief des III. Theils von des Herrn Luͤnigs Staats-Cantzley. pag. 752.
§. 25. Jn den meiſten Krieges Ordnungen der Chriſtlichen Potentaten wird den Soldaten bey Leib- und Lebens-Straffe verbothen, daß ſie keine Muͤhlen, Backoͤfen, Berg-Saltz- und Waſſer- Wercke, Brunnen, Schmieden, Bruͤcken u. ſ. w. verderben oder ruiniren, noch Wein, Bier, Korn, Mehl Brodt und dergleichen Proviant zernichten oder auslauffen laſſen, es waͤre denn aus erheblichen Urſachen von der Generalitæt anbefohlen. So duͤrffen ſie ſich auch nicht an Kirchen, Kloͤſtern und andern dergleichen geiſtlichen Stifftungen, oder an Rathhaͤuſern und andern oͤffentlichen Gebaͤuden und gemein nuͤtzlichen Sachen ohne Ordre ver- greiffen, auch kein Feuer darinnen anlegen, und wenn ſie muthwillig Feuer-Schaden verurſacht, ſo muͤſſen ſie denſelben erſetzen.
§. 26. Gleichwie nun nichts natuͤrlicher iſt, als Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, alſo werden von
einem
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II. Theil. VII. Capitul.
ſaͤmmtlichen Paciſcenten dahin vermitteln zu helf-
fen, daß in vim pacti Publici, dieſen Ort, der mit
den Krieges-Geſchaͤfften im geringſten nicht impli-
cirt waͤre, ſondern die Juſtiz und deren Admini-
ſtration abzuwarten haͤtte, und in welchen ein hoch-
ſchaͤtzbahres Reichs-Archiv verwahrlich beybe-
halten wuͤrde, ſammt allen deſſen Jnwohnern die
Neutralitæt bey Krieges-Laͤufften vergoͤnnet wer-
den moͤchte. S. den CCXXXIX Brief des III.
Theils von des Herrn Luͤnigs Staats-Cantzley.
pag. 752.
§. 25. Jn den meiſten Krieges Ordnungen der
Chriſtlichen Potentaten wird den Soldaten bey
Leib- und Lebens-Straffe verbothen, daß ſie keine
Muͤhlen, Backoͤfen, Berg-Saltz- und Waſſer-
Wercke, Brunnen, Schmieden, Bruͤcken u. ſ. w.
verderben oder ruiniren, noch Wein, Bier, Korn,
Mehl Brodt und dergleichen Proviant zernichten
oder auslauffen laſſen, es waͤre denn aus erheblichen
Urſachen von der Generalitæt anbefohlen. So
duͤrffen ſie ſich auch nicht an Kirchen, Kloͤſtern und
andern dergleichen geiſtlichen Stifftungen, oder an
Rathhaͤuſern und andern oͤffentlichen Gebaͤuden
und gemein nuͤtzlichen Sachen ohne Ordre ver-
greiffen, auch kein Feuer darinnen anlegen, und
wenn ſie muthwillig Feuer-Schaden verurſacht,
ſo muͤſſen ſie denſelben erſetzen.
§. 26. Gleichwie nun nichts natuͤrlicher iſt, als
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 486. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/510>, abgerufen am 22.11.2024.
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