die Rescripta und Befehle, und expediren die wich- tigsten Dinge.
§. 8. Ausser dem aber, wo dieses nicht eingeführt, wird niemand leicht erlaubet, in das Fürstliche Schlaf-Zimmer zu gehen, sondern die meisten müs- sen in den Vorgemächern warten, biß der Fürst an- gekleidet. Jedoch haben, über die Pagen und Cam- mer-Diener, die bey der Ankleidung des Fürsten nöthig sind, auch nachfolgende Personen in diesem Stück bey einigen Fürsten einen Vorzug, als (1) die Fürstlichen Kinder und Anverwandten, (2) die Favoriten, sie mögen nun grosse Ministri oder an- dere schlechte Leute seyn, bißweilen hat ein geringer Mensch Erlaubniß zum Eintritt in das Fürstliche Schlaf-Zimmer, der doch wohl einem Cavalier von sehr hohem Range versagt ist, (3) die Leib- Medici, (4) die geheimen Secretairs, und (5) die Hof-Prediger, und bey den Römisch-Catholischen die Patres und Hof-Capläne.
§. 9. Diesen und einigen andern ist bißweilen erlaubet, bey der Levee mit zu seyn, wenn die gros- sen Herren nur aus dem Bette gekommen, da hin- gegen andere nicht hinein gelassen werden, als biß sie halb oder gantz angekleidet. Manche haben bey ihren Ankleiden eine grosse Menge von Pagen und Cammerdienern um sich herum, es muß auch wohl ein Cammer-Herr oder Cammer-Juncker zur Aufwartung mit dabey seyn, andre aber haben bey ihren Ankleiden und Auskleiden einen eintzigen Bedienten bey sich, und findet man wohl bißwei-
len
I. Theil. II. Capitul.
die Reſcripta und Befehle, und expediren die wich- tigſten Dinge.
§. 8. Auſſer dem aber, wo dieſes nicht eingefuͤhrt, wird niemand leicht erlaubet, in das Fuͤrſtliche Schlaf-Zimmer zu gehen, ſondern die meiſten muͤſ- ſen in den Vorgemaͤchern warten, biß der Fuͤrſt an- gekleidet. Jedoch haben, uͤber die Pagen und Cam- mer-Diener, die bey der Ankleidung des Fuͤrſten noͤthig ſind, auch nachfolgende Perſonen in dieſem Stuͤck bey einigen Fuͤrſten einen Vorzug, als (1) die Fuͤrſtlichen Kinder und Anverwandten, (2) die Favoriten, ſie moͤgen nun groſſe Miniſtri oder an- dere ſchlechte Leute ſeyn, bißweilen hat ein geringer Menſch Erlaubniß zum Eintritt in das Fuͤrſtliche Schlaf-Zimmer, der doch wohl einem Cavalier von ſehr hohem Range verſagt iſt, (3) die Leib- Medici, (4) die geheimen Secretairs, und (5) die Hof-Prediger, und bey den Roͤmiſch-Catholiſchen die Patres und Hof-Caplaͤne.
§. 9. Dieſen und einigen andern iſt bißweilen erlaubet, bey der Levée mit zu ſeyn, wenn die groſ- ſen Herren nur aus dem Bette gekommen, da hin- gegen andere nicht hinein gelaſſen werden, als biß ſie halb oder gantz angekleidet. Manche haben bey ihren Ankleiden eine groſſe Menge von Pagen und Cammerdienern um ſich herum, es muß auch wohl ein Cammer-Herr oder Cammer-Juncker zur Aufwartung mit dabey ſeyn, andre aber haben bey ihren Ankleiden und Auskleiden einen eintzigen Bedienten bey ſich, und findet man wohl bißwei-
len
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0046"n="22"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> Theil. <hirendition="#aq">II.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/>
die <hirendition="#aq">Reſcripta</hi> und Befehle, und <hirendition="#aq">expedi</hi>ren die wich-<lb/>
tigſten Dinge.</p><lb/><p>§. 8. Auſſer dem aber, wo dieſes nicht eingefuͤhrt,<lb/>
wird niemand leicht erlaubet, in das Fuͤrſtliche<lb/>
Schlaf-Zimmer zu gehen, ſondern die meiſten muͤſ-<lb/>ſen in den Vorgemaͤchern warten, biß der Fuͤrſt an-<lb/>
gekleidet. Jedoch haben, uͤber die <hirendition="#aq">Pagen</hi> und Cam-<lb/>
mer-Diener, die bey der Ankleidung des Fuͤrſten<lb/>
noͤthig ſind, auch nachfolgende Perſonen in dieſem<lb/>
Stuͤck bey einigen Fuͤrſten einen Vorzug, als (1)<lb/>
die Fuͤrſtlichen Kinder und Anverwandten, (2) die<lb/><hirendition="#aq">Favorit</hi>en, ſie moͤgen nun groſſe <hirendition="#aq">Miniſtri</hi> oder an-<lb/>
dere ſchlechte Leute ſeyn, bißweilen hat ein geringer<lb/>
Menſch Erlaubniß zum Eintritt in das Fuͤrſtliche<lb/>
Schlaf-Zimmer, der doch wohl einem <hirendition="#aq">Cavalier</hi><lb/>
von ſehr hohem Range verſagt iſt, (3) die Leib-<lb/><hirendition="#aq">Medici,</hi> (4) die geheimen <hirendition="#aq">Secretairs,</hi> und (5) die<lb/>
Hof-Prediger, und bey den Roͤmiſch-Catholiſchen<lb/>
die <hirendition="#aq">Patres</hi> und Hof-Caplaͤne.</p><lb/><p>§. 9. Dieſen und einigen andern iſt bißweilen<lb/>
erlaubet, bey der <hirendition="#aq">Levée</hi> mit zu ſeyn, wenn die groſ-<lb/>ſen Herren nur aus dem Bette gekommen, da hin-<lb/>
gegen andere nicht hinein gelaſſen werden, als biß<lb/>ſie halb oder gantz angekleidet. Manche haben<lb/>
bey ihren Ankleiden eine groſſe Menge von <hirendition="#aq">Pagen</hi><lb/>
und Cammerdienern um ſich herum, es muß auch<lb/>
wohl ein Cammer-Herr oder Cammer-Juncker<lb/>
zur Aufwartung mit dabey ſeyn, andre aber haben<lb/>
bey ihren Ankleiden und Auskleiden einen eintzigen<lb/>
Bedienten bey ſich, und findet man wohl bißwei-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">len</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[22/0046]
I. Theil. II. Capitul.
die Reſcripta und Befehle, und expediren die wich-
tigſten Dinge.
§. 8. Auſſer dem aber, wo dieſes nicht eingefuͤhrt,
wird niemand leicht erlaubet, in das Fuͤrſtliche
Schlaf-Zimmer zu gehen, ſondern die meiſten muͤſ-
ſen in den Vorgemaͤchern warten, biß der Fuͤrſt an-
gekleidet. Jedoch haben, uͤber die Pagen und Cam-
mer-Diener, die bey der Ankleidung des Fuͤrſten
noͤthig ſind, auch nachfolgende Perſonen in dieſem
Stuͤck bey einigen Fuͤrſten einen Vorzug, als (1)
die Fuͤrſtlichen Kinder und Anverwandten, (2) die
Favoriten, ſie moͤgen nun groſſe Miniſtri oder an-
dere ſchlechte Leute ſeyn, bißweilen hat ein geringer
Menſch Erlaubniß zum Eintritt in das Fuͤrſtliche
Schlaf-Zimmer, der doch wohl einem Cavalier
von ſehr hohem Range verſagt iſt, (3) die Leib-
Medici, (4) die geheimen Secretairs, und (5) die
Hof-Prediger, und bey den Roͤmiſch-Catholiſchen
die Patres und Hof-Caplaͤne.
§. 9. Dieſen und einigen andern iſt bißweilen
erlaubet, bey der Levée mit zu ſeyn, wenn die groſ-
ſen Herren nur aus dem Bette gekommen, da hin-
gegen andere nicht hinein gelaſſen werden, als biß
ſie halb oder gantz angekleidet. Manche haben
bey ihren Ankleiden eine groſſe Menge von Pagen
und Cammerdienern um ſich herum, es muß auch
wohl ein Cammer-Herr oder Cammer-Juncker
zur Aufwartung mit dabey ſeyn, andre aber haben
bey ihren Ankleiden und Auskleiden einen eintzigen
Bedienten bey ſich, und findet man wohl bißwei-
len
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/46>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.