und Krieges-Sachen mit ihren König zu tracti- ren. Dannenhero käme es ihnen fast schimpff- lich vor, daß man davor hielte, als ob die Würde eines Reichs-Fürstens der ihrigen vorzuziehen wäre. S. Connors Beschreibung des Königreichs Pohlen. p. 445.
§. 32. Wenn der Römische Kayser einen Reichs- Stand aus besondern Meriten die sich derselbe zu wege gebracht, oder aus hoher gegen ihm tragen- den Zuneigung, ein grosses Praedicat, besondern Titul oder auch nur Ehren-Wort beygelegt, so werden Diplomata darüber ausgefertiget, und er- gehen eigene Intimationes an das Reich, oder wo dieses nicht geschehen, so intercedirt der Kayser bey den Ständen, daß sie diesem Stand das Ehren- Wort, welches er ihm selbst beygelegt, ebenfalls mittheilen. Ausserdem aber kan sich kein Stand des Reichs unterstehen, sich einer neuen Titulatur anzumassen, und pflegen die Römischen Kayser an die Churfürsten und andere Stände des Reichs bißweilen zu schreiben, daß sie in Dero Landen inquiriren/ ob iemand vorhanden, so sich eigen- mächtig einige neuen Titul, Praedicate und Wa- pen angemaßt, damit wo einige vorhanden, selbige Dero Reichs-Hofraths Fiscali specificirt werden könnten.
§. 33. Die höhern Titul stehen mehrentheils voran, und die geringern folgen hernach; iedoch geschicht es auch bißweilen, wenn die geringern et- wan zu den höhern Gelegenheit gegeben, als bey
dem
Von Titulaturen.
und Krieges-Sachen mit ihren Koͤnig zu tracti- ren. Dannenhero kaͤme es ihnen faſt ſchimpff- lich vor, daß man davor hielte, als ob die Wuͤrde eines Reichs-Fuͤrſtens der ihrigen vorzuziehen waͤre. S. Connors Beſchreibung des Koͤnigreichs Pohlen. p. 445.
§. 32. Wenn der Roͤmiſche Kayſer einen Reichs- Stand aus beſondern Meriten die ſich derſelbe zu wege gebracht, oder aus hoher gegen ihm tragen- den Zuneigung, ein groſſes Prædicat, beſondern Titul oder auch nur Ehren-Wort beygelegt, ſo werden Diplomata daruͤber ausgefertiget, und er- gehen eigene Intimationes an das Reich, oder wo dieſes nicht geſchehen, ſo intercedirt der Kayſer bey den Staͤnden, daß ſie dieſem Stand das Ehren- Wort, welches er ihm ſelbſt beygelegt, ebenfalls mittheilen. Auſſerdem aber kan ſich kein Stand des Reichs unterſtehen, ſich einer neuen Titulatur anzumaſſen, und pflegen die Roͤmiſchen Kayſer an die Churfuͤrſten und andere Staͤnde des Reichs bißweilen zu ſchreiben, daß ſie in Dero Landen inquiriren/ ob iemand vorhanden, ſo ſich eigen- maͤchtig einige neuen Titul, Prædicate und Wa- pen angemaßt, damit wo einige vorhanden, ſelbige Dero Reichs-Hofraths Fiſcali ſpecificirt werden koͤnnten.
§. 33. Die hoͤhern Titul ſtehen mehrentheils voran, und die geringern folgen hernach; iedoch geſchicht es auch bißweilen, wenn die geringern et- wan zu den hoͤhern Gelegenheit gegeben, als bey
dem
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0455"n="431"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von <hirendition="#aq">Titulatur</hi>en.</hi></fw><lb/>
und Krieges-Sachen mit ihren Koͤnig zu <hirendition="#aq">tracti-</hi><lb/>
ren. Dannenhero kaͤme es ihnen faſt ſchimpff-<lb/>
lich vor, daß man davor hielte, als ob die Wuͤrde<lb/>
eines Reichs-Fuͤrſtens der ihrigen vorzuziehen<lb/>
waͤre. S. <hirendition="#aq">Connors</hi> Beſchreibung des Koͤnigreichs<lb/>
Pohlen. <hirendition="#aq">p.</hi> 445.</p><lb/><p>§. 32. Wenn der Roͤmiſche Kayſer einen Reichs-<lb/>
Stand aus beſondern <hirendition="#aq">Merit</hi>en die ſich derſelbe zu<lb/>
wege gebracht, oder aus hoher gegen ihm tragen-<lb/>
den Zuneigung, ein groſſes <hirendition="#aq">Prædicat,</hi> beſondern<lb/><hirendition="#aq">Titul</hi> oder auch nur Ehren-Wort beygelegt, ſo<lb/>
werden <hirendition="#aq">Diplomata</hi> daruͤber ausgefertiget, und er-<lb/>
gehen eigene <hirendition="#aq">Intimationes</hi> an das Reich, oder wo<lb/>
dieſes nicht geſchehen, ſo <hirendition="#aq">intercedi</hi>rt der Kayſer<lb/>
bey den Staͤnden, daß ſie dieſem Stand das Ehren-<lb/>
Wort, welches er ihm ſelbſt beygelegt, ebenfalls<lb/>
mittheilen. Auſſerdem aber kan ſich kein Stand<lb/>
des Reichs unterſtehen, ſich einer neuen <hirendition="#aq">Titulatur</hi><lb/>
anzumaſſen, und pflegen die Roͤmiſchen Kayſer an<lb/>
die Churfuͤrſten und andere Staͤnde des Reichs<lb/>
bißweilen zu ſchreiben, daß ſie in Dero Landen<lb/><hirendition="#aq">inquiri</hi>ren/ ob iemand vorhanden, ſo ſich eigen-<lb/>
maͤchtig einige neuen <hirendition="#aq">Titul, Prædicate</hi> und Wa-<lb/>
pen angemaßt, damit wo einige vorhanden, ſelbige<lb/>
Dero Reichs-Hofraths <hirendition="#aq">Fiſcali ſpecifici</hi>rt werden<lb/>
koͤnnten.</p><lb/><p>§. 33. Die hoͤhern <hirendition="#aq">Titul</hi>ſtehen mehrentheils<lb/>
voran, und die geringern folgen hernach; iedoch<lb/>
geſchicht es auch bißweilen, wenn die geringern et-<lb/>
wan zu den hoͤhern Gelegenheit gegeben, als bey<lb/><fwplace="bottom"type="catch">dem</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[431/0455]
Von Titulaturen.
und Krieges-Sachen mit ihren Koͤnig zu tracti-
ren. Dannenhero kaͤme es ihnen faſt ſchimpff-
lich vor, daß man davor hielte, als ob die Wuͤrde
eines Reichs-Fuͤrſtens der ihrigen vorzuziehen
waͤre. S. Connors Beſchreibung des Koͤnigreichs
Pohlen. p. 445.
§. 32. Wenn der Roͤmiſche Kayſer einen Reichs-
Stand aus beſondern Meriten die ſich derſelbe zu
wege gebracht, oder aus hoher gegen ihm tragen-
den Zuneigung, ein groſſes Prædicat, beſondern
Titul oder auch nur Ehren-Wort beygelegt, ſo
werden Diplomata daruͤber ausgefertiget, und er-
gehen eigene Intimationes an das Reich, oder wo
dieſes nicht geſchehen, ſo intercedirt der Kayſer
bey den Staͤnden, daß ſie dieſem Stand das Ehren-
Wort, welches er ihm ſelbſt beygelegt, ebenfalls
mittheilen. Auſſerdem aber kan ſich kein Stand
des Reichs unterſtehen, ſich einer neuen Titulatur
anzumaſſen, und pflegen die Roͤmiſchen Kayſer an
die Churfuͤrſten und andere Staͤnde des Reichs
bißweilen zu ſchreiben, daß ſie in Dero Landen
inquiriren/ ob iemand vorhanden, ſo ſich eigen-
maͤchtig einige neuen Titul, Prædicate und Wa-
pen angemaßt, damit wo einige vorhanden, ſelbige
Dero Reichs-Hofraths Fiſcali ſpecificirt werden
koͤnnten.
§. 33. Die hoͤhern Titul ſtehen mehrentheils
voran, und die geringern folgen hernach; iedoch
geſchicht es auch bißweilen, wenn die geringern et-
wan zu den hoͤhern Gelegenheit gegeben, als bey
dem
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/455>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.