Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729.

Bild:
<< vorherige Seite

II. Theil. III. Capitul.
den auch wohl mit unterschiedenen Carossen ein-
gehohlt. Bey der Audienz stehen die unterschie-
denen Wachen an Gens d'Armes, Schweitzern,
Trabanten, Leib-Wachten, und wie sie nur wei-
ter genandt werden können in Parade, von dem
Schloß-Platz und Schloß-Thor an, biß an den
Audienz-Saal, und erzeigen ihnen mit Praesenti-
rung des Gewehrs, klingenden Spiele und flie-
genden Fahnen die gewöhnliche Ehre. So bald
sie ausgestiegen, werden sie an unterschiedenen
Oertern, als theils unten an der Stiegen, theils
oben an der Treppe, und wieder an der Anti-
Chambre
von unterschiedenen Staats-Ministres
angenommen, und in den Audienz-Saal ge-
führet, worinnen die Regenten unter einen kostba-
ren Baldachin stehn, oder auf einen prächtigen
Thron sitzen, und bißweilen nach dem Unterschied
ihrer Dignitaeten, oder nachdem es eingeführt, ent-
weder bloß aufstehen, oder wohl gar den Herrn
Gesandten einige Schritte entgegen gehen. Die
gecrönten Häupter sitzen bey der Audienz mit be-
deckten Häuptern, sie entblösen aber das Haupt, so
offt die Gesandten bey dem Hereingehen oder Her-
ausgehen die Reverences machen, oder ihre Princi-
pal
en nennen. Von den Gesandten werden meh-
rentheils bey dem Hereingehen und Herausgehen
3. Reverences gemacht.

§. 53. Bißweilen erlangen auch die Gemah-
linnen der Gesandten bey den Königlichen oder
Fürstlichen Standes-Personen weiblichen Ge-

schlechts

II. Theil. III. Capitul.
den auch wohl mit unterſchiedenen Caroſſen ein-
gehohlt. Bey der Audienz ſtehen die unterſchie-
denen Wachen an Gens d’Armes, Schweitzern,
Trabanten, Leib-Wachten, und wie ſie nur wei-
ter genandt werden koͤnnen in Parade, von dem
Schloß-Platz und Schloß-Thor an, biß an den
Audienz-Saal, und erzeigen ihnen mit Præſenti-
rung des Gewehrs, klingenden Spiele und flie-
genden Fahnen die gewoͤhnliche Ehre. So bald
ſie ausgeſtiegen, werden ſie an unterſchiedenen
Oertern, als theils unten an der Stiegen, theils
oben an der Treppe, und wieder an der Anti-
Chambre
von unterſchiedenen Staats-Miniſtres
angenommen, und in den Audienz-Saal ge-
fuͤhret, worinnen die Regenten unter einen koſtba-
ren Baldachin ſtehn, oder auf einen praͤchtigen
Thron ſitzen, und bißweilen nach dem Unterſchied
ihrer Dignitæten, oder nachdem es eingefuͤhrt, ent-
weder bloß aufſtehen, oder wohl gar den Herrn
Geſandten einige Schritte entgegen gehen. Die
gecroͤnten Haͤupter ſitzen bey der Audienz mit be-
deckten Haͤuptern, ſie entbloͤſen aber das Haupt, ſo
offt die Geſandten bey dem Hereingehen oder Her-
ausgehen die Reverences machen, oder ihre Princi-
pal
en nennen. Von den Geſandten werden meh-
rentheils bey dem Hereingehen und Herausgehen
3. Reverences gemacht.

§. 53. Bißweilen erlangen auch die Gemah-
linnen der Geſandten bey den Koͤniglichen oder
Fuͤrſtlichen Standes-Perſonen weiblichen Ge-

ſchlechts
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0426" n="402"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Theil. <hi rendition="#aq">III.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/>
den auch wohl mit unter&#x017F;chiedenen <hi rendition="#aq">Caro&#x017F;&#x017F;</hi>en ein-<lb/>
gehohlt. Bey der <hi rendition="#aq">Audienz</hi> &#x017F;tehen die unter&#x017F;chie-<lb/>
denen Wachen an <hi rendition="#aq">Gens d&#x2019;Armes,</hi> Schweitzern,<lb/>
Trabanten, Leib-Wachten, und wie &#x017F;ie nur wei-<lb/>
ter genandt werden ko&#x0364;nnen in <hi rendition="#aq">Parade,</hi> von dem<lb/>
Schloß-Platz und Schloß-Thor an, biß an den<lb/><hi rendition="#aq">Audienz-</hi>Saal, und erzeigen ihnen mit <hi rendition="#aq">Præ&#x017F;enti-</hi><lb/>
rung des Gewehrs, klingenden Spiele und flie-<lb/>
genden Fahnen die gewo&#x0364;hnliche Ehre. So bald<lb/>
&#x017F;ie ausge&#x017F;tiegen, werden &#x017F;ie an unter&#x017F;chiedenen<lb/>
Oertern, als theils unten an der Stiegen, theils<lb/>
oben an der Treppe, und wieder an der <hi rendition="#aq">Anti-<lb/>
Chambre</hi> von unter&#x017F;chiedenen Staats-<hi rendition="#aq">Mini&#x017F;tres</hi><lb/>
angenommen, und in den <hi rendition="#aq">Audienz-</hi>Saal ge-<lb/>
fu&#x0364;hret, worinnen die <hi rendition="#aq">Regent</hi>en unter einen ko&#x017F;tba-<lb/>
ren <hi rendition="#aq">Baldachin</hi> &#x017F;tehn, oder auf einen pra&#x0364;chtigen<lb/>
Thron &#x017F;itzen, und bißweilen nach dem Unter&#x017F;chied<lb/>
ihrer <hi rendition="#aq">Dignitæt</hi>en, oder nachdem es eingefu&#x0364;hrt, ent-<lb/>
weder bloß auf&#x017F;tehen, oder wohl gar den Herrn<lb/>
Ge&#x017F;andten einige Schritte entgegen gehen. Die<lb/>
gecro&#x0364;nten Ha&#x0364;upter &#x017F;itzen bey der <hi rendition="#aq">Audienz</hi> mit be-<lb/>
deckten Ha&#x0364;uptern, &#x017F;ie entblo&#x0364;&#x017F;en aber das Haupt, &#x017F;o<lb/>
offt die Ge&#x017F;andten bey dem Hereingehen oder Her-<lb/>
ausgehen die <hi rendition="#aq">Reverences</hi> machen, oder ihre <hi rendition="#aq">Princi-<lb/>
pal</hi>en nennen. Von den Ge&#x017F;andten werden meh-<lb/>
rentheils bey dem Hereingehen und Herausgehen<lb/>
3. <hi rendition="#aq">Reverences</hi> gemacht.</p><lb/>
          <p>§. 53. Bißweilen erlangen auch die Gemah-<lb/>
linnen der Ge&#x017F;andten bey den Ko&#x0364;niglichen oder<lb/>
Fu&#x0364;r&#x017F;tlichen Standes-Per&#x017F;onen weiblichen Ge-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x017F;chlechts</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[402/0426] II. Theil. III. Capitul. den auch wohl mit unterſchiedenen Caroſſen ein- gehohlt. Bey der Audienz ſtehen die unterſchie- denen Wachen an Gens d’Armes, Schweitzern, Trabanten, Leib-Wachten, und wie ſie nur wei- ter genandt werden koͤnnen in Parade, von dem Schloß-Platz und Schloß-Thor an, biß an den Audienz-Saal, und erzeigen ihnen mit Præſenti- rung des Gewehrs, klingenden Spiele und flie- genden Fahnen die gewoͤhnliche Ehre. So bald ſie ausgeſtiegen, werden ſie an unterſchiedenen Oertern, als theils unten an der Stiegen, theils oben an der Treppe, und wieder an der Anti- Chambre von unterſchiedenen Staats-Miniſtres angenommen, und in den Audienz-Saal ge- fuͤhret, worinnen die Regenten unter einen koſtba- ren Baldachin ſtehn, oder auf einen praͤchtigen Thron ſitzen, und bißweilen nach dem Unterſchied ihrer Dignitæten, oder nachdem es eingefuͤhrt, ent- weder bloß aufſtehen, oder wohl gar den Herrn Geſandten einige Schritte entgegen gehen. Die gecroͤnten Haͤupter ſitzen bey der Audienz mit be- deckten Haͤuptern, ſie entbloͤſen aber das Haupt, ſo offt die Geſandten bey dem Hereingehen oder Her- ausgehen die Reverences machen, oder ihre Princi- palen nennen. Von den Geſandten werden meh- rentheils bey dem Hereingehen und Herausgehen 3. Reverences gemacht. §. 53. Bißweilen erlangen auch die Gemah- linnen der Geſandten bey den Koͤniglichen oder Fuͤrſtlichen Standes-Perſonen weiblichen Ge- ſchlechts

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/426
Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/426>, abgerufen am 24.05.2024.