Zeit nach, so viel als möglich, und erzeiget ihnen alle nur ersinnliche Höflichkeit, biß man seinen Zweck erreicht, alsdenn läst man wieder nach. Der Au- tor der Quaestion, ob Reichs-Fürsten befugt wä- ren, Ambassadeurs zu schicken, sagt bey dem Cas- sandro Thucelio in den Electis juris Publici p. 307. Les plus habiles Princes ont ete fort prodigues de Civilites quand elles leurs ont ete utiles, & il n'y a point de liberalite, qui incommode moins, & qui acquiert plus d'amis.
§. 13. Nicht weniger geschehen bey den Cere- moniellen so wohl vor der Fürsten eigne Personen als auch vor ihre Gesandten gewisse Ausnahmen, nachdem ein grosser Herr in Europa bey den an- dern Puissancen durch seine Meriten und durch sei- ne Macht sich einen grossen Nahmen erworben, oder sich sehr victorieus erwiesen, viel Conqueten erlangt, Städte und Länder eingenommen; Diese werden schon mit größerer honeur angesehen als diejenigen, die bey ihren Unterthanen und bey ihren Nachbaren sich nicht sehr venerabel und formi- dable gemacht. Die neuen geschloßenen Allian- cen und eheliche Bündnisse, und die dadurch zu wege gebrachten Anverwandtschafften, verändern ebenfalls eines und das andre bey den Ceremo- nien; und die unterschiedenen Umstände der Zei- ten, der Personen und der Oerter, setzen gar öffters den solennesten Handlungen eine ziemlich einge- schränckte Ziel und Maaße. Wenn Sterbens- Läuffte einfallen, oder der Krieg im Lande, oder
doch
I. Theil. I. Capitul.
Zeit nach, ſo viel als moͤglich, und erzeiget ihnen alle nur erſinnliche Hoͤflichkeit, biß man ſeinen Zweck erreicht, alsdenn laͤſt man wieder nach. Der Au- tor der Quæſtion, ob Reichs-Fuͤrſten befugt waͤ- ren, Ambaſſadeurs zu ſchicken, ſagt bey dem Cas- ſandro Thucelio in den Electis juris Publici p. 307. Les plus habiles Princes ont eté fort prodigues de Civilités quand elles leurs ont eté utiles, & il n’y a point de liberalité, qui incommode moins, & qui acquiert plus d’amis.
§. 13. Nicht weniger geſchehen bey den Cere- moniellen ſo wohl vor der Fuͤrſten eigne Perſonen als auch vor ihre Geſandten gewiſſe Ausnahmen, nachdem ein groſſer Herr in Europa bey den an- dern Puiſſancen durch ſeine Meriten und durch ſei- ne Macht ſich einen groſſen Nahmen erworben, oder ſich ſehr victorieus erwieſen, viel Conqueten erlangt, Staͤdte und Laͤnder eingenommen; Dieſe werden ſchon mit groͤßerer honeur angeſehen als diejenigen, die bey ihren Unterthanen und bey ihren Nachbaren ſich nicht ſehr venerabel und formi- dable gemacht. Die neuen geſchloßenen Allian- cen und eheliche Buͤndniſſe, und die dadurch zu wege gebrachten Anverwandtſchafften, veraͤndern ebenfalls eines und das andre bey den Ceremo- nien; und die unterſchiedenen Umſtaͤnde der Zei- ten, der Perſonen und der Oerter, ſetzen gar oͤffters den ſolenneſten Handlungen eine ziemlich einge- ſchraͤnckte Ziel und Maaße. Wenn Sterbens- Laͤuffte einfallen, oder der Krieg im Lande, oder
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I. Theil. I. Capitul.
Zeit nach, ſo viel als moͤglich, und erzeiget ihnen alle
nur erſinnliche Hoͤflichkeit, biß man ſeinen Zweck
erreicht, alsdenn laͤſt man wieder nach. Der Au-
tor der Quæſtion, ob Reichs-Fuͤrſten befugt waͤ-
ren, Ambaſſadeurs zu ſchicken, ſagt bey dem Cas-
ſandro Thucelio in den Electis juris Publici p. 307.
Les plus habiles Princes ont eté fort prodigues
de Civilités quand elles leurs ont eté utiles, & il
n’y a point de liberalité, qui incommode moins,
& qui acquiert plus d’amis.
§. 13. Nicht weniger geſchehen bey den Cere-
moniellen ſo wohl vor der Fuͤrſten eigne Perſonen
als auch vor ihre Geſandten gewiſſe Ausnahmen,
nachdem ein groſſer Herr in Europa bey den an-
dern Puiſſancen durch ſeine Meriten und durch ſei-
ne Macht ſich einen groſſen Nahmen erworben,
oder ſich ſehr victorieus erwieſen, viel Conqueten
erlangt, Staͤdte und Laͤnder eingenommen; Dieſe
werden ſchon mit groͤßerer honeur angeſehen als
diejenigen, die bey ihren Unterthanen und bey ihren
Nachbaren ſich nicht ſehr venerabel und formi-
dable gemacht. Die neuen geſchloßenen Allian-
cen und eheliche Buͤndniſſe, und die dadurch zu
wege gebrachten Anverwandtſchafften, veraͤndern
ebenfalls eines und das andre bey den Ceremo-
nien; und die unterſchiedenen Umſtaͤnde der Zei-
ten, der Perſonen und der Oerter, ſetzen gar oͤffters
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/32>, abgerufen am 26.11.2024.
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