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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729.

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I. Theil. XI. Capitul.
den Seinigen sich zu bekümmern, und mit seinem
Fleisch und Blut die Welt zu mehren.

§. 2. Wie sich nun einige über die allzu grosse
Anzahl ihrer Descendenten fast beschweren wollen,
also fehlet es hingegen manchen an ehelichen Leibes-
Erben, so gar, daß einige bemühet gewesen, in Er-
mangelung der ehelich-gebohrnen, die Succession
ihrer Lande auf ihre unehlich-gebohrne Kinder zu
transferiren, oder sie zu adoptiren. Eine sonder-
bahre Veränderung mochte es wohl heissen, da bey
dem Anfang dieses Jahres ein Laquey des Mar-
quis de Capegna
unvermuthet zu einem Fürsten
von Brancaccio im Neapolitanischen wurde. Denn
der Fürst von Brancaccio hatte keine eheliche Er-
ben, wuste aber, daß gedachter Laquey von ihm
mit einem Bauer-Mädgen, das er auf der Jagt
angetroffen, gezeuget war. Er ließ ihn demnach
legitimiren, oder für seinen ehelichen Sohn erkläh-
ren, satzte ihn zum Erben aller seiner Güter ein, und
übergab ihm unterdessen eine seiner Herrschafften
in Calabrien/ um sich als ein Fürst aufzuführen, in
welchen Stand er sich denn hochmüthig genug zu
schicken wuste. S. Theatr. Europ. T. XVII. pag.
346. des Jahrs 1705.

§. 3. So bald die Hoch-Fürstlichen Gemah-
linnen ihre Schwangerschafft antreten, wird es al-
lenthalben public gemacht, und gemeldet, wie sie
von Monath zu Monath in ihrer Schwangerschafft
avanciren, es müste denn seyn, daß es bey manchen
Umständen, aus besondern Staats-Raisons, se-

cretirt

I. Theil. XI. Capitul.
den Seinigen ſich zu bekuͤmmern, und mit ſeinem
Fleiſch und Blut die Welt zu mehren.

§. 2. Wie ſich nun einige uͤber die allzu groſſe
Anzahl ihrer Deſcendenten faſt beſchweren wollen,
alſo fehlet es hingegen manchen an ehelichen Leibes-
Erben, ſo gar, daß einige bemuͤhet geweſen, in Er-
mangelung der ehelich-gebohrnen, die Succeſſion
ihrer Lande auf ihre unehlich-gebohrne Kinder zu
transferiren, oder ſie zu adoptiren. Eine ſonder-
bahre Veraͤnderung mochte es wohl heiſſen, da bey
dem Anfang dieſes Jahres ein Laquey des Mar-
quis de Capegna
unvermuthet zu einem Fuͤrſten
von Brancaccio im Neapolitaniſchen wurde. Denn
der Fuͤrſt von Brancaccio hatte keine eheliche Er-
ben, wuſte aber, daß gedachter Laquey von ihm
mit einem Bauer-Maͤdgen, das er auf der Jagt
angetroffen, gezeuget war. Er ließ ihn demnach
legitimiren, oder fuͤr ſeinen ehelichen Sohn erklaͤh-
ren, ſatzte ihn zum Erben aller ſeiner Guͤter ein, und
uͤbergab ihm unterdeſſen eine ſeiner Herrſchafften
in Calabrien/ um ſich als ein Fuͤrſt aufzufuͤhren, in
welchen Stand er ſich denn hochmuͤthig genug zu
ſchicken wuſte. S. Theatr. Europ. T. XVII. pag.
346. des Jahrs 1705.

§. 3. So bald die Hoch-Fuͤrſtlichen Gemah-
linnen ihre Schwangerſchafft antreten, wird es al-
lenthalben public gemacht, und gemeldet, wie ſie
von Monath zu Monath in ihrer Schwangerſchafft
avanciren, es muͤſte denn ſeyn, daß es bey manchen
Umſtaͤnden, aus beſondern Staats-Raiſons, ſe-

cretirt
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[168/0192] I. Theil. XI. Capitul. den Seinigen ſich zu bekuͤmmern, und mit ſeinem Fleiſch und Blut die Welt zu mehren. §. 2. Wie ſich nun einige uͤber die allzu groſſe Anzahl ihrer Deſcendenten faſt beſchweren wollen, alſo fehlet es hingegen manchen an ehelichen Leibes- Erben, ſo gar, daß einige bemuͤhet geweſen, in Er- mangelung der ehelich-gebohrnen, die Succeſſion ihrer Lande auf ihre unehlich-gebohrne Kinder zu transferiren, oder ſie zu adoptiren. Eine ſonder- bahre Veraͤnderung mochte es wohl heiſſen, da bey dem Anfang dieſes Jahres ein Laquey des Mar- quis de Capegna unvermuthet zu einem Fuͤrſten von Brancaccio im Neapolitaniſchen wurde. Denn der Fuͤrſt von Brancaccio hatte keine eheliche Er- ben, wuſte aber, daß gedachter Laquey von ihm mit einem Bauer-Maͤdgen, das er auf der Jagt angetroffen, gezeuget war. Er ließ ihn demnach legitimiren, oder fuͤr ſeinen ehelichen Sohn erklaͤh- ren, ſatzte ihn zum Erben aller ſeiner Guͤter ein, und uͤbergab ihm unterdeſſen eine ſeiner Herrſchafften in Calabrien/ um ſich als ein Fuͤrſt aufzufuͤhren, in welchen Stand er ſich denn hochmuͤthig genug zu ſchicken wuſte. S. Theatr. Europ. T. XVII. pag. 346. des Jahrs 1705. §. 3. So bald die Hoch-Fuͤrſtlichen Gemah- linnen ihre Schwangerſchafft antreten, wird es al- lenthalben public gemacht, und gemeldet, wie ſie von Monath zu Monath in ihrer Schwangerſchafft avanciren, es muͤſte denn ſeyn, daß es bey manchen Umſtaͤnden, aus beſondern Staats-Raiſons, ſe- cretirt

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/192>, abgerufen am 02.05.2024.