Erfinders zu prangen pflegt. Also ist bekandt, daß viel Moden, sonderlich in Ansehung mancherley Ar- ten der Kleidung, in den ältern und neuern Zeiten in Franckreich von den Personen Königlicher und Fürstlicher Häuser angegeben und ausgedacht worden.
§. 12. Es mag nun eine Mode von hohen Standes-Personen oder Privat-Leuten ihren Ur- sprung herschreiben, so kan sie in einem Lande doch nicht eher allgemein werden, als biß sie von dem Höchsten desselben Landes approbiret worden. Denn diese sind es, die eine Mode autorisiren müs- sen, und auf welche die Geringen ihr Augenmerck gerichtet. So lange als einige von den Höhern sich einer gewissen Weise vor sich bedienen, kan man es nicht so wohl eine Mode, als vielmehr eine bey ihnen angenommene Ceremonie nennen; So bald aber viele von den Geringern anfangen, die Höhern hierinnen nachzuahmen, so bald entstehet eine Mode. Und dieses gilt in Ansehung der mei- sten allgemeinen Moden. Denn einige besondere Moden und Gebräuche pflegen bißweilen zu entste- hen und zu vergehen, ohne daß sich grosse Herren darum zu bekümmern pflegen.
§. 13. Es ist mehr als zu bekandt, daß die Gerin- gern so wohl in Moden, als auch sonst den Höhern gerne nachzuahmen pflegen: Regis ad Exemplum totus componitur orbis: Wie der Herr, so der Knecht. Zu dieser Nachahmung werden sie durch unterschiedene Bewegungs-Gründe angetrieben,
die
I. Theil. II. Capitul.
Erfinders zu prangen pflegt. Alſo iſt bekandt, daß viel Moden, ſonderlich in Anſehung mancherley Ar- ten der Kleidung, in den aͤltern und neuern Zeiten in Franckreich von den Perſonen Koͤniglicher und Fuͤrſtlicher Haͤuſer angegeben und ausgedacht worden.
§. 12. Es mag nun eine Mode von hohen Standes-Perſonen oder Privat-Leuten ihren Ur- ſprung herſchreiben, ſo kan ſie in einem Lande doch nicht eher allgemein werden, als biß ſie von dem Hoͤchſten deſſelben Landes approbiret worden. Denn dieſe ſind es, die eine Mode autoriſiren muͤſ- ſen, und auf welche die Geringen ihr Augenmerck gerichtet. So lange als einige von den Hoͤhern ſich einer gewiſſen Weiſe vor ſich bedienen, kan man es nicht ſo wohl eine Mode, als vielmehr eine bey ihnen angenommene Ceremonie nennen; So bald aber viele von den Geringern anfangen, die Hoͤhern hierinnen nachzuahmen, ſo bald entſtehet eine Mode. Und dieſes gilt in Anſehung der mei- ſten allgemeinen Moden. Denn einige beſondere Moden und Gebraͤuche pflegen bißweilen zu entſte- hen und zu vergehen, ohne daß ſich groſſe Herren darum zu bekuͤmmern pflegen.
§. 13. Es iſt mehr als zu bekandt, daß die Gerin- gern ſo wohl in Moden, als auch ſonſt den Hoͤhern gerne nachzuahmen pflegen: Regis ad Exemplum totus componitur orbis: Wie der Herr, ſo der Knecht. Zu dieſer Nachahmung werden ſie durch unterſchiedene Bewegungs-Gruͤnde angetrieben,
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I. Theil. II. Capitul.
Erfinders zu prangen pflegt. Alſo iſt bekandt, daß
viel Moden, ſonderlich in Anſehung mancherley Ar-
ten der Kleidung, in den aͤltern und neuern Zeiten in
Franckreich von den Perſonen Koͤniglicher und
Fuͤrſtlicher Haͤuſer angegeben und ausgedacht
worden.
§. 12. Es mag nun eine Mode von hohen
Standes-Perſonen oder Privat-Leuten ihren Ur-
ſprung herſchreiben, ſo kan ſie in einem Lande doch
nicht eher allgemein werden, als biß ſie von dem
Hoͤchſten deſſelben Landes approbiret worden.
Denn dieſe ſind es, die eine Mode autoriſiren muͤſ-
ſen, und auf welche die Geringen ihr Augenmerck
gerichtet. So lange als einige von den Hoͤhern
ſich einer gewiſſen Weiſe vor ſich bedienen, kan
man es nicht ſo wohl eine Mode, als vielmehr eine
bey ihnen angenommene Ceremonie nennen; So
bald aber viele von den Geringern anfangen, die
Hoͤhern hierinnen nachzuahmen, ſo bald entſtehet
eine Mode. Und dieſes gilt in Anſehung der mei-
ſten allgemeinen Moden. Denn einige beſondere
Moden und Gebraͤuche pflegen bißweilen zu entſte-
hen und zu vergehen, ohne daß ſich groſſe Herren
darum zu bekuͤmmern pflegen.
§. 13. Es iſt mehr als zu bekandt, daß die Gerin-
gern ſo wohl in Moden, als auch ſonſt den Hoͤhern
gerne nachzuahmen pflegen: Regis ad Exemplum
totus componitur orbis: Wie der Herr, ſo der
Knecht. Zu dieſer Nachahmung werden ſie durch
unterſchiedene Bewegungs-Gruͤnde angetrieben,
die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/62>, abgerufen am 23.11.2024.
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