daß sie einen verderbet werden. Sie stehlen grö- stentheils, und da will ich mich lieber von einem gu- ten Meister, als von einem Pfuscher bestehlen las- sen, und zuweilen machens diese am allergröbsten, weil sie sich auf einmahl aus depeur d'autrug reich machen wollen. S. Nemeitz von Franck- reich. p. 69.
§. 23. Man sieht auch bey Abwechßlung der Kleider auf dasjenige, was an diesem oder jenem Orte gebräuchlich. Viele haben die Gewohn- heit an sich, daß sie die ersten Feyer-Tage an den höchsten Festen des gantzen Jahres eine schwartze Kleidung anlegen, ich habe auch gefunden, daß ei- nige die von Decore geschrieben, dieses als eine Regel andern vorgeschrieben. Der Grund hie- von soll dieser seyn, daß man sich theils bey der großen Freude seiner Sterblichkeit erinnere, wie- wohl die allerwenigsten darauf fallen/ und bey dem Anzug ihrer schwartzen Kleidung dieses zur Absicht legen werden, theils an dem großen Fest seine An- dacht dadurch erweise, weil die schwartze Farbe je- derzeit vor venerabel erkandt worden. Man läst dieses als etwas unschuldiges und gleichgüldiges passiren, an dem Ort, wo es eingeführt; An den meisten Höfen hingegen wird dieser Mode gespot- tet, und sie vor etwas gemeines und bürgerliches angesehen.
§. 24. Das Ceremoniel in der Kleidung muß nicht so weit gehen daß man GOtt und die natür- liche Zucht und Erbarkeit darüber aus den Augen
setzen,
Von der Kleidung.
daß ſie einen verderbet werden. Sie ſtehlen groͤ- ſtentheils, und da will ich mich lieber von einem gu- ten Meiſter, als von einem Pfuſcher beſtehlen laſ- ſen, und zuweilen machens dieſe am allergroͤbſten, weil ſie ſich auf einmahl aus depeur d’autrug reich machen wollen. S. Nemeitz von Franck- reich. p. 69.
§. 23. Man ſieht auch bey Abwechßlung der Kleider auf dasjenige, was an dieſem oder jenem Orte gebraͤuchlich. Viele haben die Gewohn- heit an ſich, daß ſie die erſten Feyer-Tage an den hoͤchſten Feſten des gantzen Jahres eine ſchwartze Kleidung anlegen, ich habe auch gefunden, daß ei- nige die von Decore geſchrieben, dieſes als eine Regel andern vorgeſchrieben. Der Grund hie- von ſoll dieſer ſeyn, daß man ſich theils bey der großen Freude ſeiner Sterblichkeit erinnere, wie- wohl die allerwenigſten darauf fallen/ und bey dem Anzug ihrer ſchwartzen Kleidung dieſes zur Abſicht legen werden, theils an dem großen Feſt ſeine An- dacht dadurch erweiſe, weil die ſchwartze Farbe je- derzeit vor venerabel erkandt worden. Man laͤſt dieſes als etwas unſchuldiges und gleichguͤldiges paſſiren, an dem Ort, wo es eingefuͤhrt; An den meiſten Hoͤfen hingegen wird dieſer Mode geſpot- tet, und ſie vor etwas gemeines und buͤrgerliches angeſehen.
§. 24. Das Ceremoniel in der Kleidung muß nicht ſo weit gehen daß man GOtt und die natuͤr- liche Zucht und Erbarkeit daruͤber aus den Augen
ſetzen,
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0579"n="559"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von der Kleidung.</hi></fw><lb/>
daß ſie einen verderbet werden. Sie ſtehlen groͤ-<lb/>ſtentheils, und da will ich mich lieber von einem gu-<lb/>
ten Meiſter, als von einem Pfuſcher beſtehlen laſ-<lb/>ſen, und zuweilen machens dieſe am allergroͤbſten,<lb/>
weil ſie ſich auf einmahl aus <hirendition="#aq">depeur d’autrug</hi><lb/>
reich machen wollen. S. Nemeitz von Franck-<lb/>
reich. <hirendition="#aq">p.</hi> 69.</p><lb/><p>§. 23. Man ſieht auch bey Abwechßlung der<lb/>
Kleider auf dasjenige, was an dieſem oder jenem<lb/>
Orte gebraͤuchlich. Viele haben die Gewohn-<lb/>
heit an ſich, daß ſie die erſten Feyer-Tage an den<lb/>
hoͤchſten Feſten des gantzen Jahres eine ſchwartze<lb/>
Kleidung anlegen, ich habe auch gefunden, daß ei-<lb/>
nige die von <hirendition="#aq">Decore</hi> geſchrieben, dieſes als eine<lb/>
Regel andern vorgeſchrieben. Der Grund hie-<lb/>
von ſoll dieſer ſeyn, daß man ſich theils bey der<lb/>
großen Freude ſeiner Sterblichkeit erinnere, wie-<lb/>
wohl die allerwenigſten darauf fallen/ und bey dem<lb/>
Anzug ihrer ſchwartzen Kleidung dieſes zur Abſicht<lb/>
legen werden, theils an dem großen Feſt ſeine An-<lb/>
dacht dadurch erweiſe, weil die ſchwartze Farbe je-<lb/>
derzeit vor <hirendition="#aq">venerabel</hi> erkandt worden. Man laͤſt<lb/>
dieſes als etwas unſchuldiges und gleichguͤldiges<lb/><hirendition="#aq">paſſi</hi>ren, an dem Ort, wo es eingefuͤhrt; An den<lb/>
meiſten Hoͤfen hingegen wird dieſer <hirendition="#aq">Mode</hi> geſpot-<lb/>
tet, und ſie vor etwas gemeines und buͤrgerliches<lb/>
angeſehen.</p><lb/><p>§. 24. Das <hirendition="#aq">Ceremoniel</hi> in der Kleidung muß<lb/>
nicht ſo weit gehen daß man GOtt und die natuͤr-<lb/>
liche Zucht und Erbarkeit daruͤber aus den Augen<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſetzen,</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[559/0579]
Von der Kleidung.
daß ſie einen verderbet werden. Sie ſtehlen groͤ-
ſtentheils, und da will ich mich lieber von einem gu-
ten Meiſter, als von einem Pfuſcher beſtehlen laſ-
ſen, und zuweilen machens dieſe am allergroͤbſten,
weil ſie ſich auf einmahl aus depeur d’autrug
reich machen wollen. S. Nemeitz von Franck-
reich. p. 69.
§. 23. Man ſieht auch bey Abwechßlung der
Kleider auf dasjenige, was an dieſem oder jenem
Orte gebraͤuchlich. Viele haben die Gewohn-
heit an ſich, daß ſie die erſten Feyer-Tage an den
hoͤchſten Feſten des gantzen Jahres eine ſchwartze
Kleidung anlegen, ich habe auch gefunden, daß ei-
nige die von Decore geſchrieben, dieſes als eine
Regel andern vorgeſchrieben. Der Grund hie-
von ſoll dieſer ſeyn, daß man ſich theils bey der
großen Freude ſeiner Sterblichkeit erinnere, wie-
wohl die allerwenigſten darauf fallen/ und bey dem
Anzug ihrer ſchwartzen Kleidung dieſes zur Abſicht
legen werden, theils an dem großen Feſt ſeine An-
dacht dadurch erweiſe, weil die ſchwartze Farbe je-
derzeit vor venerabel erkandt worden. Man laͤſt
dieſes als etwas unſchuldiges und gleichguͤldiges
paſſiren, an dem Ort, wo es eingefuͤhrt; An den
meiſten Hoͤfen hingegen wird dieſer Mode geſpot-
tet, und ſie vor etwas gemeines und buͤrgerliches
angeſehen.
§. 24. Das Ceremoniel in der Kleidung muß
nicht ſo weit gehen daß man GOtt und die natuͤr-
liche Zucht und Erbarkeit daruͤber aus den Augen
ſetzen,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 559. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/579>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.