rer Päbstlichen Heiligkeit zum Exempel dienen ließe.
§. 30. Die Treppen werden mit zierlichen höl- tzernen oder steinernen Statuen besetzt, und an den Wänden mit Gemählden und Wand-Leuchtern ausgeziert, damit sie zur Abendmahlzeit recht helle und erleuchtet seyn. Die Vor-Sähle sind eben so einzurichten, als wie die Wohnungs-Zimmer, mit Schräncken, Stühlen und Tischen zu besetzen, da- mit sich einige von den Bedienten, zumahl zur Sommers-Zeit darinnen aufhalten, und der Herr- schafft bey der Hand seyn.
§. 31. Jn den Tafel-Zimmern werden ausge- schnützte vergüldte und gemahlte Buffets aufgesetzt, auf welchen entweder die silbernen und goldenen Becher, Kannen Flaschen, Körbe zum Bouteillen, Schwangkeßel, Vasen und andre dergleichen silber- ne oder sonst aus kostbahrer Materie verfertigten Schaalen und Trinck-Geschirr aufgeputzt werden, oder doch mancherley große und kleine Gesund- heits-Gläser.
§. 32. Die Dames pflegen über ihre Retiraden auch noch a parte Kunst-Cabinetter zu haben, darinnen sie nach ihrem Stand, Neigung und an- dern Umständen, mancherley Raritaeten der Natur, oder von Künstlers Händen verfertigten Stücke aufbehalten, von Elfenbein, raren Holtz, Agtstein, Perlenmutter, Schildkröten, Crystall, Silber, und andern dergleichen Materien, die zierlich geschnitzt, gedreht, gemahlt, oder sonst künstlich ausgearbeitet
seyn.
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Von der Wohnung, von Zimmern ꝛc.
rer Paͤbſtlichen Heiligkeit zum Exempel dienen ließe.
§. 30. Die Treppen werden mit zierlichen hoͤl- tzernen oder ſteinernen Statuen beſetzt, und an den Waͤnden mit Gemaͤhlden und Wand-Leuchtern ausgeziert, damit ſie zur Abendmahlzeit recht helle und erleuchtet ſeyn. Die Vor-Saͤhle ſind eben ſo einzurichten, als wie die Wohnungs-Zimmer, mit Schraͤncken, Stuͤhlen und Tiſchen zu beſetzen, da- mit ſich einige von den Bedienten, zumahl zur Sommers-Zeit darinnen aufhalten, und der Herr- ſchafft bey der Hand ſeyn.
§. 31. Jn den Tafel-Zimmern werden ausge- ſchnuͤtzte verguͤldte und gemahlte Buffets aufgeſetzt, auf welchen entweder die ſilbernen und goldenen Becher, Kannen Flaſchen, Koͤrbe zum Bouteillen, Schwangkeßel, Vaſen und andre dergleichen ſilber- ne oder ſonſt aus koſtbahrer Materie verfertigten Schaalen und Trinck-Geſchirr aufgeputzt werden, oder doch mancherley große und kleine Geſund- heits-Glaͤſer.
§. 32. Die Dames pflegen uͤber ihre Retiraden auch noch a parte Kunſt-Cabinetter zu haben, darinnen ſie nach ihrem Stand, Neigung und an- dern Umſtaͤnden, mancherley Raritæten der Natur, oder von Kuͤnſtlers Haͤnden verfertigten Stuͤcke aufbehalten, von Elfenbein, raren Holtz, Agtſtein, Perlenmutter, Schildkroͤten, Cryſtall, Silber, und andern dergleichen Materien, die zierlich geſchnitzt, gedreht, gemahlt, oder ſonſt kuͤnſtlich ausgearbeitet
ſeyn.
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Von der Wohnung, von Zimmern ꝛc.
rer Paͤbſtlichen Heiligkeit zum Exempel dienen
ließe.
§. 30. Die Treppen werden mit zierlichen hoͤl-
tzernen oder ſteinernen Statuen beſetzt, und an den
Waͤnden mit Gemaͤhlden und Wand-Leuchtern
ausgeziert, damit ſie zur Abendmahlzeit recht helle
und erleuchtet ſeyn. Die Vor-Saͤhle ſind eben ſo
einzurichten, als wie die Wohnungs-Zimmer, mit
Schraͤncken, Stuͤhlen und Tiſchen zu beſetzen, da-
mit ſich einige von den Bedienten, zumahl zur
Sommers-Zeit darinnen aufhalten, und der Herr-
ſchafft bey der Hand ſeyn.
§. 31. Jn den Tafel-Zimmern werden ausge-
ſchnuͤtzte verguͤldte und gemahlte Buffets aufgeſetzt,
auf welchen entweder die ſilbernen und goldenen
Becher, Kannen Flaſchen, Koͤrbe zum Bouteillen,
Schwangkeßel, Vaſen und andre dergleichen ſilber-
ne oder ſonſt aus koſtbahrer Materie verfertigten
Schaalen und Trinck-Geſchirr aufgeputzt werden,
oder doch mancherley große und kleine Geſund-
heits-Glaͤſer.
§. 32. Die Dames pflegen uͤber ihre Retiraden
auch noch a parte Kunſt-Cabinetter zu haben,
darinnen ſie nach ihrem Stand, Neigung und an-
dern Umſtaͤnden, mancherley Raritæten der Natur,
oder von Kuͤnſtlers Haͤnden verfertigten Stuͤcke
aufbehalten, von Elfenbein, raren Holtz, Agtſtein,
Perlenmutter, Schildkroͤten, Cryſtall, Silber, und
andern dergleichen Materien, die zierlich geſchnitzt,
gedreht, gemahlt, oder ſonſt kuͤnſtlich ausgearbeitet
ſeyn.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 537. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/557>, abgerufen am 25.11.2024.
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