sich vorher des Gebrauchs wegen an diesem oder je- nem Ort erkundigen, damit man bey diesen Kleinig- keiten nicht etwan anstossen möge.
§. 33. Man muß nicht auf dem Dantz-Platz den andern Däntzern im Wege stehen, und sie da- durch irre machen, sondern sich nach geendigtem Dantz wieder an seinen Ort begeben. So muß man auch nicht pro autoritate allein auf dem Dantz-Platz seyn, und sich denen andern, die man geringer schätzt, auf eine herrschsüchtige Art vorzie- hen. Es stehet schlecht, wenn man bey dem Teut- schen Dantzen keine Ordnung noch Reyhe hält, sondern einmahl nach dem andern aus der Ord- nung heraus bricht, und seinen Vordäntzern vor- springet.
§. 34. Wider dem Wohlstand ist, wenn sich ei- nige mit denen andern, zumahl bey den Englischen Däntzen, herum zancken, da sie einige so, andere aber wieder anders eingerichtet wissen wollen, bald auf die neue, bald auf die alte Manier, oder fremde und bekandte bey den Bällen disgoustiren, oder die von dem Dantzmeister gemachte Ordnung unter- brechen, und solche nach ihren Gefallen einrichten wollen, oder auch auf Hochzeiten und bey andern Lustbarkeiten auf eine tumultuarische Weise schwär- men, sich die Ober-Kleider ausziehen, Schnupfftü- cher um die Köpffe binden, und dadurch erweisen, daß sie sich mehr vorgesetzt zu rasen und tolle zu thun, als zu dantzen.
§. 35. Der seelige Herr Pasch hat in seiner An-
wei-
II. Theil. X. Capitul.
ſich vorher des Gebrauchs wegen an dieſem oder je- nem Ort erkundigen, damit man bey dieſen Kleinig- keiten nicht etwan anſtoſſen moͤge.
§. 33. Man muß nicht auf dem Dantz-Platz den andern Daͤntzern im Wege ſtehen, und ſie da- durch irre machen, ſondern ſich nach geendigtem Dantz wieder an ſeinen Ort begeben. So muß man auch nicht pro autoritate allein auf dem Dantz-Platz ſeyn, und ſich denen andern, die man geringer ſchaͤtzt, auf eine herrſchſuͤchtige Art vorzie- hen. Es ſtehet ſchlecht, wenn man bey dem Teut- ſchen Dantzen keine Ordnung noch Reyhe haͤlt, ſondern einmahl nach dem andern aus der Ord- nung heraus bricht, und ſeinen Vordaͤntzern vor- ſpringet.
§. 34. Wider dem Wohlſtand iſt, wenn ſich ei- nige mit denen andern, zumahl bey den Engliſchen Daͤntzen, herum zancken, da ſie einige ſo, andere aber wieder anders eingerichtet wiſſen wollen, bald auf die neue, bald auf die alte Manier, oder fremde und bekandte bey den Baͤllen disgouſtiren, oder die von dem Dantzmeiſter gemachte Ordnung unter- brechen, und ſolche nach ihren Gefallen einrichten wollen, oder auch auf Hochzeiten und bey andern Luſtbarkeiten auf eine tumultuariſche Weiſe ſchwaͤr- men, ſich die Ober-Kleider ausziehen, Schnupfftuͤ- cher um die Koͤpffe binden, und dadurch erweiſen, daß ſie ſich mehr vorgeſetzt zu raſen und tolle zu thun, als zu dantzen.
§. 35. Der ſeelige Herr Paſch hat in ſeiner An-
wei-
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II. Theil. X. Capitul.
ſich vorher des Gebrauchs wegen an dieſem oder je-
nem Ort erkundigen, damit man bey dieſen Kleinig-
keiten nicht etwan anſtoſſen moͤge.
§. 33. Man muß nicht auf dem Dantz-Platz
den andern Daͤntzern im Wege ſtehen, und ſie da-
durch irre machen, ſondern ſich nach geendigtem
Dantz wieder an ſeinen Ort begeben. So muß
man auch nicht pro autoritate allein auf dem
Dantz-Platz ſeyn, und ſich denen andern, die man
geringer ſchaͤtzt, auf eine herrſchſuͤchtige Art vorzie-
hen. Es ſtehet ſchlecht, wenn man bey dem Teut-
ſchen Dantzen keine Ordnung noch Reyhe haͤlt,
ſondern einmahl nach dem andern aus der Ord-
nung heraus bricht, und ſeinen Vordaͤntzern vor-
ſpringet.
§. 34. Wider dem Wohlſtand iſt, wenn ſich ei-
nige mit denen andern, zumahl bey den Engliſchen
Daͤntzen, herum zancken, da ſie einige ſo, andere
aber wieder anders eingerichtet wiſſen wollen, bald
auf die neue, bald auf die alte Manier, oder fremde
und bekandte bey den Baͤllen disgouſtiren, oder die
von dem Dantzmeiſter gemachte Ordnung unter-
brechen, und ſolche nach ihren Gefallen einrichten
wollen, oder auch auf Hochzeiten und bey andern
Luſtbarkeiten auf eine tumultuariſche Weiſe ſchwaͤr-
men, ſich die Ober-Kleider ausziehen, Schnupfftuͤ-
cher um die Koͤpffe binden, und dadurch erweiſen,
daß ſie ſich mehr vorgeſetzt zu raſen und tolle zu thun,
als zu dantzen.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 488. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/508>, abgerufen am 22.11.2024.
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