den Vorzug erlangt. Gleichwie nun aber ein Vernünfftiger gar wohl erkennet, daß dieses alles Ausbrüche des Hochmuths und einer thörichten Selbst-Liebe, dadurch der Direction GOttes, der Höchsten dieser Welt, und überhaupt auch der Hö- hern, Ziel und Maaß solte gesetzt werden, und ein solcher Widerstand vor unvernünfftig und vergeb- lich zu achten; So sind sie auch willig und bereit, al- len denjenigen Ehre zu geben, denen entweder ihrer Verdienste, oder dem Befehl und Willen der Hö- hern nach, Ehre gebühret.
Das IV. Capitul. Vom Range.
§. 1.
DEr Rang ist eine höhere Stelle, die einem wegen eines höhern Grads, einiges, ent- weder wahren oder nur eingebildeten, Ruhmes und Ansehens, vor dem andern zugeschrieben wird, und von dem einige, theils wich- tigere, theils geringere Vorzüge, herfliessen. Er wird mehrentheils nach dem Stand, Bedienung und Gewerbe, und der damit verknüpfften Titula- tur und Benennung reguliret, und leidet mit ihrer Veränderung entweder seine Verbesserung, oder Verringerung. Obgleich wenig Realite dabey anzutreffen, so sind doch die Ehrgeitzigen ungemein
darauf
G 5
Von dem Titul-Weſen und Prædicaten.
den Vorzug erlangt. Gleichwie nun aber ein Vernuͤnfftiger gar wohl erkennet, daß dieſes alles Ausbruͤche des Hochmuths und einer thoͤrichten Selbſt-Liebe, dadurch der Direction GOttes, der Hoͤchſten dieſer Welt, und uͤberhaupt auch der Hoͤ- hern, Ziel und Maaß ſolte geſetzt werden, und ein ſolcher Widerſtand vor unvernuͤnfftig und vergeb- lich zu achten; So ſind ſie auch willig und bereit, al- len denjenigen Ehre zu geben, denen entweder ihrer Verdienſte, oder dem Befehl und Willen der Hoͤ- hern nach, Ehre gebuͤhret.
Das IV. Capitul. Vom Range.
§. 1.
DEr Rang iſt eine hoͤhere Stelle, die einem wegen eines hoͤhern Grads, einiges, ent- weder wahren oder nur eingebildeten, Ruhmes und Anſehens, vor dem andern zugeſchrieben wird, und von dem einige, theils wich- tigere, theils geringere Vorzuͤge, herflieſſen. Er wird mehrentheils nach dem Stand, Bedienung und Gewerbe, und der damit verknuͤpfften Titula- tur und Benennung reguliret, und leidet mit ihrer Veraͤnderung entweder ſeine Verbeſſerung, oder Verringerung. Obgleich wenig Realite dabey anzutreffen, ſo ſind doch die Ehrgeitzigen ungemein
darauf
G 5
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[105/0125]
Von dem Titul-Weſen und Prædicaten.
den Vorzug erlangt. Gleichwie nun aber ein
Vernuͤnfftiger gar wohl erkennet, daß dieſes alles
Ausbruͤche des Hochmuths und einer thoͤrichten
Selbſt-Liebe, dadurch der Direction GOttes, der
Hoͤchſten dieſer Welt, und uͤberhaupt auch der Hoͤ-
hern, Ziel und Maaß ſolte geſetzt werden, und ein
ſolcher Widerſtand vor unvernuͤnfftig und vergeb-
lich zu achten; So ſind ſie auch willig und bereit, al-
len denjenigen Ehre zu geben, denen entweder ihrer
Verdienſte, oder dem Befehl und Willen der Hoͤ-
hern nach, Ehre gebuͤhret.
Das IV. Capitul.
Vom Range.
§. 1.
DEr Rang iſt eine hoͤhere Stelle, die einem
wegen eines hoͤhern Grads, einiges, ent-
weder wahren oder nur eingebildeten,
Ruhmes und Anſehens, vor dem andern
zugeſchrieben wird, und von dem einige, theils wich-
tigere, theils geringere Vorzuͤge, herflieſſen. Er
wird mehrentheils nach dem Stand, Bedienung
und Gewerbe, und der damit verknuͤpfften Titula-
tur und Benennung reguliret, und leidet mit ihrer
Veraͤnderung entweder ſeine Verbeſſerung, oder
Verringerung. Obgleich wenig Realite dabey
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/125>, abgerufen am 24.11.2024.
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