1754 ergieng ein Patent wegen Conserva- tion der an den Ufern der Kunstgräben und Bergwerksteiche stehenden Schlaghölzer; in dem nämlichen Jahre ergieng ein Patent wegen Bestrafung derer, so sich an den Perlenmu- scheln in den Flüssen des Voigtlandes vergrei- fen; 1755 wurde den Juden zu Dresden der Silberhandel gänzlich untersagt. 1764 ergieng eine Oberbergamtsanweisung dessen, was bey den freybergischen Grubenregistern und den dar- innen vorkommenden Verrechnungen Berg- beamten und Rechnungsführern zu beobachten oblieget. Sie bestehet aus 128 Artikeln. Es ergieng 1764 ein geschärftes Mandat wegen Ausführung der weißen Erde. Es geschahen den auf Kupfer bauenden Gewerken zur Er- munterung eine und die andere vortheilhafte Bewilligung. Es ergieng 1765 eine Decla- ration wegen erhöheter Bergbrandsilberbezah- lung und Erztaxe, auch anderer den bauenden Gewerken neuerlich bewilligter Begnadigungen. Man suchte die auswärtige Verleitung einhei- mischer Bergverständigen zu hindern, und wies 1768 die Bergämter zu allen zu gebrauchenden Vorsichten, richtige Markscheiderzüge zu er- halten.
Doch wir nahen uns nun dem sächsischen gegenwärtigen Bergwerkszustande etwas mehr, der zwar nicht mehr so glänzend ist, wie er im sechzehnten Jahrhunderte war, aber doch im- mer noch Aufmerksamkeit verdient. Vornehm-
lich
1754 ergieng ein Patent wegen Conſerva- tion der an den Ufern der Kunſtgraͤben und Bergwerksteiche ſtehenden Schlaghoͤlzer; in dem naͤmlichen Jahre ergieng ein Patent wegen Beſtrafung derer, ſo ſich an den Perlenmu- ſcheln in den Fluͤſſen des Voigtlandes vergrei- fen; 1755 wurde den Juden zu Dresden der Silberhandel gaͤnzlich unterſagt. 1764 ergieng eine Oberbergamtsanweiſung deſſen, was bey den freybergiſchen Grubenregiſtern und den dar- innen vorkommenden Verrechnungen Berg- beamten und Rechnungsfuͤhrern zu beobachten oblieget. Sie beſtehet aus 128 Artikeln. Es ergieng 1764 ein geſchaͤrftes Mandat wegen Ausfuͤhrung der weißen Erde. Es geſchahen den auf Kupfer bauenden Gewerken zur Er- munterung eine und die andere vortheilhafte Bewilligung. Es ergieng 1765 eine Decla- ration wegen erhoͤheter Bergbrandſilberbezah- lung und Erztaxe, auch anderer den bauenden Gewerken neuerlich bewilligter Begnadigungen. Man ſuchte die auswaͤrtige Verleitung einhei- miſcher Bergverſtaͤndigen zu hindern, und wies 1768 die Bergaͤmter zu allen zu gebrauchenden Vorſichten, richtige Markſcheiderzuͤge zu er- halten.
Doch wir nahen uns nun dem ſaͤchſiſchen gegenwaͤrtigen Bergwerkszuſtande etwas mehr, der zwar nicht mehr ſo glaͤnzend iſt, wie er im ſechzehnten Jahrhunderte war, aber doch im- mer noch Aufmerkſamkeit verdient. Vornehm-
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1754 ergieng ein Patent wegen Conſerva-
tion der an den Ufern der Kunſtgraͤben und
Bergwerksteiche ſtehenden Schlaghoͤlzer; in
dem naͤmlichen Jahre ergieng ein Patent wegen
Beſtrafung derer, ſo ſich an den Perlenmu-
ſcheln in den Fluͤſſen des Voigtlandes vergrei-
fen; 1755 wurde den Juden zu Dresden der
Silberhandel gaͤnzlich unterſagt. 1764 ergieng
eine Oberbergamtsanweiſung deſſen, was bey
den freybergiſchen Grubenregiſtern und den dar-
innen vorkommenden Verrechnungen Berg-
beamten und Rechnungsfuͤhrern zu beobachten
oblieget. Sie beſtehet aus 128 Artikeln. Es
ergieng 1764 ein geſchaͤrftes Mandat wegen
Ausfuͤhrung der weißen Erde. Es geſchahen
den auf Kupfer bauenden Gewerken zur Er-
munterung eine und die andere vortheilhafte
Bewilligung. Es ergieng 1765 eine Decla-
ration wegen erhoͤheter Bergbrandſilberbezah-
lung und Erztaxe, auch anderer den bauenden
Gewerken neuerlich bewilligter Begnadigungen.
Man ſuchte die auswaͤrtige Verleitung einhei-
miſcher Bergverſtaͤndigen zu hindern, und wies
1768 die Bergaͤmter zu allen zu gebrauchenden
Vorſichten, richtige Markſcheiderzuͤge zu er-
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Doch wir nahen uns nun dem ſaͤchſiſchen
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 812. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/822>, abgerufen am 20.05.2024.
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