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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

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aber fruchtlos war, daher der Kaiser von Re-
genspurg aus zwey Räthe, Hansen von Rede-
witz und Nicolaum von Knibis, zu Commissaren
dahin benannte, welche durch einen schriftlichen
Abschied Friede boten. Der Rath zu Goslar
machte hierauf in einer Deduction eine Vorstel-
lung an die Reichsstände, und verwahrte seine
Rechte durch eine Protestation, worinn er dar-
zuthun suchte, daß ihre Vorfahren vor andert-
halbhundert Jahren den Zehnden auf dem
Rammelsberg, mit den Gerichten, Rechten und
Nutzungen, erkauft, daß die beyden Gebrüder
Ernst Herzoge zu Braunschweig, die überhar-
zischen Fürsten genannt, als Lehnherren den
Kauf bestätiget, sich aber den Verkauf an
Zehnden vorbehalten, und wegen der Gerichte
nichts errinnert. Jetzt aber verlange Herzog
Heinrich Zehnden und Gerichte. Und ob auch
gleich der Wiederkauf wegen des Zehnden vorbe-
halten worden, so sey doch nachher der Ram-
melsberg eingefallen, und in die 100 Jahr un-
bebaut geblieben, ihre Vorfahren aber hätten
ohne Zuthun der Fürsten von Braunschweig
denselben mit großen Kosten wieder aufgebauet.
Es war nämlich 1344 der Rammelsberg ein-
gegangen, hatte viele 100 Arbeiter erdrückt, und
war bey 100 Jahr unbebaut geblieben. Diese
Irrungen haben wir nur in Vorbeygehen er-
wähnen wollen, da es ein Beweis ist, wie in
den damaligen Zeiten auch Bergzehnden in den
Händen der Privatpersonen gewesen. Es kam

indes-

aber fruchtlos war, daher der Kaiſer von Re-
genſpurg aus zwey Raͤthe, Hanſen von Rede-
witz und Nicolaum von Knibis, zu Commiſſaren
dahin benannte, welche durch einen ſchriftlichen
Abſchied Friede boten. Der Rath zu Goslar
machte hierauf in einer Deduction eine Vorſtel-
lung an die Reichsſtaͤnde, und verwahrte ſeine
Rechte durch eine Proteſtation, worinn er dar-
zuthun ſuchte, daß ihre Vorfahren vor andert-
halbhundert Jahren den Zehnden auf dem
Rammelsberg, mit den Gerichten, Rechten und
Nutzungen, erkauft, daß die beyden Gebruͤder
Ernſt Herzoge zu Braunſchweig, die uͤberhar-
ziſchen Fuͤrſten genannt, als Lehnherren den
Kauf beſtaͤtiget, ſich aber den Verkauf an
Zehnden vorbehalten, und wegen der Gerichte
nichts errinnert. Jetzt aber verlange Herzog
Heinrich Zehnden und Gerichte. Und ob auch
gleich der Wiederkauf wegen des Zehnden vorbe-
halten worden, ſo ſey doch nachher der Ram-
melsberg eingefallen, und in die 100 Jahr un-
bebaut geblieben, ihre Vorfahren aber haͤtten
ohne Zuthun der Fuͤrſten von Braunſchweig
denſelben mit großen Koſten wieder aufgebauet.
Es war naͤmlich 1344 der Rammelsberg ein-
gegangen, hatte viele 100 Arbeiter erdruͤckt, und
war bey 100 Jahr unbebaut geblieben. Dieſe
Irrungen haben wir nur in Vorbeygehen er-
waͤhnen wollen, da es ein Beweis iſt, wie in
den damaligen Zeiten auch Bergzehnden in den
Haͤnden der Privatperſonen geweſen. Es kam

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[731/0741] aber fruchtlos war, daher der Kaiſer von Re- genſpurg aus zwey Raͤthe, Hanſen von Rede- witz und Nicolaum von Knibis, zu Commiſſaren dahin benannte, welche durch einen ſchriftlichen Abſchied Friede boten. Der Rath zu Goslar machte hierauf in einer Deduction eine Vorſtel- lung an die Reichsſtaͤnde, und verwahrte ſeine Rechte durch eine Proteſtation, worinn er dar- zuthun ſuchte, daß ihre Vorfahren vor andert- halbhundert Jahren den Zehnden auf dem Rammelsberg, mit den Gerichten, Rechten und Nutzungen, erkauft, daß die beyden Gebruͤder Ernſt Herzoge zu Braunſchweig, die uͤberhar- ziſchen Fuͤrſten genannt, als Lehnherren den Kauf beſtaͤtiget, ſich aber den Verkauf an Zehnden vorbehalten, und wegen der Gerichte nichts errinnert. Jetzt aber verlange Herzog Heinrich Zehnden und Gerichte. Und ob auch gleich der Wiederkauf wegen des Zehnden vorbe- halten worden, ſo ſey doch nachher der Ram- melsberg eingefallen, und in die 100 Jahr un- bebaut geblieben, ihre Vorfahren aber haͤtten ohne Zuthun der Fuͤrſten von Braunſchweig denſelben mit großen Koſten wieder aufgebauet. Es war naͤmlich 1344 der Rammelsberg ein- gegangen, hatte viele 100 Arbeiter erdruͤckt, und war bey 100 Jahr unbebaut geblieben. Dieſe Irrungen haben wir nur in Vorbeygehen er- waͤhnen wollen, da es ein Beweis iſt, wie in den damaligen Zeiten auch Bergzehnden in den Haͤnden der Privatperſonen geweſen. Es kam indeſ-

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 731. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/741>, abgerufen am 22.11.2024.