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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

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worden, in Ansatz bringt. Jedoch macht hier-
innen das Lokale einen großen Unterschied.

Der König zahlte vom Anfange des Werks
her jährlich 12000 Thaler aus der Cammer
pro ordinario zu diesem Behuf, auch noch
außerdem war er zu außerordentlichen Zuschüs-
sen bereit, und hat in dieser Maaße außerdem
noch zu der Straße zwischen Göttingen und
Minden 6000 Thaler jährlich, so lange der
Bau dauerte, reichen lassen. Nebst diesem
zahlte die kalenbergische Landschaft vom An-
fange her bis jetzt jährlich 5000 Thaler, wel-
ches Beneficialgelder hießen, und dazu ange-
wendet wurden, den Unterthanen wegen der
zum Bau geleisteten Hand- und Spanndienste
eine Vergütung zu thun. Auf den Fall, da
diese letztere Summe zu einer völligen Befrie-
digung, nach der gewöhnlichen Taxe von Fuh-
ren und Tagelohn, nicht reicht, wird davon
eine Repartition gemacht, welche doch bisher
allemal eine sehr billige und angenehme Vergü-
tung jener Dienste geleistet. Diese Dienste
werden von denen gefodert, welche von je her
zum Straßenbau verpflichtet gewesen, als von
den Städten in ihrer Feldmark und Landwehr,
und von dem Landmann in seinem Amte; mit-
hin geschieht hierunter eine den Umständen an-
gemeßne Repartition von der Obrigkeit, die
auch desto weniger drückt, da die Materialien
und das eigentliche Arbeitslohn aus jener kö-
nigl. Beyhülfe gestanden werden. Die Wege-

gel-

worden, in Anſatz bringt. Jedoch macht hier-
innen das Lokale einen großen Unterſchied.

Der Koͤnig zahlte vom Anfange des Werks
her jaͤhrlich 12000 Thaler aus der Cammer
pro ordinario zu dieſem Behuf, auch noch
außerdem war er zu außerordentlichen Zuſchuͤſ-
ſen bereit, und hat in dieſer Maaße außerdem
noch zu der Straße zwiſchen Goͤttingen und
Minden 6000 Thaler jaͤhrlich, ſo lange der
Bau dauerte, reichen laſſen. Nebſt dieſem
zahlte die kalenbergiſche Landſchaft vom An-
fange her bis jetzt jaͤhrlich 5000 Thaler, wel-
ches Beneficialgelder hießen, und dazu ange-
wendet wurden, den Unterthanen wegen der
zum Bau geleiſteten Hand- und Spanndienſte
eine Verguͤtung zu thun. Auf den Fall, da
dieſe letztere Summe zu einer voͤlligen Befrie-
digung, nach der gewoͤhnlichen Taxe von Fuh-
ren und Tagelohn, nicht reicht, wird davon
eine Repartition gemacht, welche doch bisher
allemal eine ſehr billige und angenehme Verguͤ-
tung jener Dienſte geleiſtet. Dieſe Dienſte
werden von denen gefodert, welche von je her
zum Straßenbau verpflichtet geweſen, als von
den Staͤdten in ihrer Feldmark und Landwehr,
und von dem Landmann in ſeinem Amte; mit-
hin geſchieht hierunter eine den Umſtaͤnden an-
gemeßne Repartition von der Obrigkeit, die
auch deſto weniger druͤckt, da die Materialien
und das eigentliche Arbeitslohn aus jener koͤ-
nigl. Beyhuͤlfe geſtanden werden. Die Wege-

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[654/0664] worden, in Anſatz bringt. Jedoch macht hier- innen das Lokale einen großen Unterſchied. Der Koͤnig zahlte vom Anfange des Werks her jaͤhrlich 12000 Thaler aus der Cammer pro ordinario zu dieſem Behuf, auch noch außerdem war er zu außerordentlichen Zuſchuͤſ- ſen bereit, und hat in dieſer Maaße außerdem noch zu der Straße zwiſchen Goͤttingen und Minden 6000 Thaler jaͤhrlich, ſo lange der Bau dauerte, reichen laſſen. Nebſt dieſem zahlte die kalenbergiſche Landſchaft vom An- fange her bis jetzt jaͤhrlich 5000 Thaler, wel- ches Beneficialgelder hießen, und dazu ange- wendet wurden, den Unterthanen wegen der zum Bau geleiſteten Hand- und Spanndienſte eine Verguͤtung zu thun. Auf den Fall, da dieſe letztere Summe zu einer voͤlligen Befrie- digung, nach der gewoͤhnlichen Taxe von Fuh- ren und Tagelohn, nicht reicht, wird davon eine Repartition gemacht, welche doch bisher allemal eine ſehr billige und angenehme Verguͤ- tung jener Dienſte geleiſtet. Dieſe Dienſte werden von denen gefodert, welche von je her zum Straßenbau verpflichtet geweſen, als von den Staͤdten in ihrer Feldmark und Landwehr, und von dem Landmann in ſeinem Amte; mit- hin geſchieht hierunter eine den Umſtaͤnden an- gemeßne Repartition von der Obrigkeit, die auch deſto weniger druͤckt, da die Materialien und das eigentliche Arbeitslohn aus jener koͤ- nigl. Beyhuͤlfe geſtanden werden. Die Wege- gel-

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 654. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/664>, abgerufen am 20.05.2024.