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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

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gekommen, zweymal abgefaßt, und an das
Haupt- und General-Mautdirektorium einge-
sendet werden, wovon ein Exemplar dem Ge-
neral-Baudirektorio zugestellt werden sollte,
um das Hauptlagerbuch über alle demselben zu
unterhalten obliegende Gebäude zu verfertigen.
Ferner wird verordnet, daß sämmtliche auf
Wegen, Brücken und Wehrgebäuden ergehen-
de Ausgaben nicht mehr in die Mautgerichts-
oder Kassenrechnungen, sondern in die Rech-
nung des General-Baudirektorial-Cassirers
gebracht werden sollten. Keine Gerichtskassen
oder Mautämter durften von nun an, ohne
eine von dem General-Baudirektorio erhaltene
Anschaffung und Genehmigung keine Stra-
ßen-, Brücken- oder Wassergebäudekosten mehr
bestreiten und in Ausgabe bringen. Es wurde
befohlen, daß die Fuhrleute und Boten von
Zeit zu Zeit über die Beschaffenheit der Stra-
ßen ad protocollum vernommen werden sollen,
und dieses zu dem Generalbau- als auch dem
General-Mautdirektorium eingeliefert werden
sollte. Die Mautämter mußten monatlich in
den einzuschickenden Manualen die berichtli-
chen Anzeigen machen, ob und wo dergleichen
bauwürdige Straßen vorhanden, und von
wem Beschwerde geführt worden. Dieses ist
das Straßenwesen im Bayerischen, wie es seit
1767 eingerichtet worden ist h). Es ist dieser

Ver-
h) S. Bergins Samml. auserlesener deutscher Lan-
des-

gekommen, zweymal abgefaßt, und an das
Haupt- und General-Mautdirektorium einge-
ſendet werden, wovon ein Exemplar dem Ge-
neral-Baudirektorio zugeſtellt werden ſollte,
um das Hauptlagerbuch uͤber alle demſelben zu
unterhalten obliegende Gebaͤude zu verfertigen.
Ferner wird verordnet, daß ſaͤmmtliche auf
Wegen, Bruͤcken und Wehrgebaͤuden ergehen-
de Ausgaben nicht mehr in die Mautgerichts-
oder Kaſſenrechnungen, ſondern in die Rech-
nung des General-Baudirektorial-Caſſirers
gebracht werden ſollten. Keine Gerichtskaſſen
oder Mautaͤmter durften von nun an, ohne
eine von dem General-Baudirektorio erhaltene
Anſchaffung und Genehmigung keine Stra-
ßen-, Bruͤcken- oder Waſſergebaͤudekoſten mehr
beſtreiten und in Ausgabe bringen. Es wurde
befohlen, daß die Fuhrleute und Boten von
Zeit zu Zeit uͤber die Beſchaffenheit der Stra-
ßen ad protocollum vernommen werden ſollen,
und dieſes zu dem Generalbau- als auch dem
General-Mautdirektorium eingeliefert werden
ſollte. Die Mautaͤmter mußten monatlich in
den einzuſchickenden Manualen die berichtli-
chen Anzeigen machen, ob und wo dergleichen
bauwuͤrdige Straßen vorhanden, und von
wem Beſchwerde gefuͤhrt worden. Dieſes iſt
das Straßenweſen im Bayeriſchen, wie es ſeit
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[650/0660] gekommen, zweymal abgefaßt, und an das Haupt- und General-Mautdirektorium einge- ſendet werden, wovon ein Exemplar dem Ge- neral-Baudirektorio zugeſtellt werden ſollte, um das Hauptlagerbuch uͤber alle demſelben zu unterhalten obliegende Gebaͤude zu verfertigen. Ferner wird verordnet, daß ſaͤmmtliche auf Wegen, Bruͤcken und Wehrgebaͤuden ergehen- de Ausgaben nicht mehr in die Mautgerichts- oder Kaſſenrechnungen, ſondern in die Rech- nung des General-Baudirektorial-Caſſirers gebracht werden ſollten. Keine Gerichtskaſſen oder Mautaͤmter durften von nun an, ohne eine von dem General-Baudirektorio erhaltene Anſchaffung und Genehmigung keine Stra- ßen-, Bruͤcken- oder Waſſergebaͤudekoſten mehr beſtreiten und in Ausgabe bringen. Es wurde befohlen, daß die Fuhrleute und Boten von Zeit zu Zeit uͤber die Beſchaffenheit der Stra- ßen ad protocollum vernommen werden ſollen, und dieſes zu dem Generalbau- als auch dem General-Mautdirektorium eingeliefert werden ſollte. Die Mautaͤmter mußten monatlich in den einzuſchickenden Manualen die berichtli- chen Anzeigen machen, ob und wo dergleichen bauwuͤrdige Straßen vorhanden, und von wem Beſchwerde gefuͤhrt worden. Dieſes iſt das Straßenweſen im Bayeriſchen, wie es ſeit 1767 eingerichtet worden iſt h). Es iſt dieſer Ver- h) S. Bergins Samml. auserleſener deutſcher Lan- des-

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 650. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/660>, abgerufen am 20.05.2024.