man, sobald ein Bruch entstehet, fleißig nach- sehe, daß die Straßen so gehalten werden, daß sich niemand zu beklagen habe. Es wird den Mautnern und Zöllern auferlegt, darauf Acht zu haben, wie auch den Obrigkeiten und Gerichtsherren, die nöthigen Verfügungen zu treffen. Die Mautner und Zöllner muß- ten, vermöge der Landesordnung, die Straßen fleißig bereiten, die Bauern der Gegenden, die von Maut- oder Zollstädten abgelegen waren, wurden genöthiget, die Wege zu halten, ihnen aber dafür alles andere Schaarwerk erlassen. Sie waren dazu vornehmlich längst ihres Grund und Bodens hin schon durch die Lan- desordnung angehalten. Die Pfleger und Hofmarksherren, die letzten sonderlich auf den Hofmarken, wie auch die Jäger, Förster und Knechte, welche diese Wege öfters besuchten, mußten sorgfältige Aufsicht darauf haben, und sobald sie an einem oder dem andern einen Mangel bemerkten, solches an die Verwalter berichten.
In
Weg und Straßen ein Gnügen leistet, mag er das Seinig alßdann wohl einfangen. Auf daß auch der Weg allenthalben desto baß, und wesentlich erhalten, man auch umb so viel Holz weniger darzu gebrauchen dörff, soll man Gräben darneben machen, damit das Wasser darein sizen, wo es der Grund trägt, Felber und Alber gesezt und gezüglet werden.
man, ſobald ein Bruch entſtehet, fleißig nach- ſehe, daß die Straßen ſo gehalten werden, daß ſich niemand zu beklagen habe. Es wird den Mautnern und Zoͤllern auferlegt, darauf Acht zu haben, wie auch den Obrigkeiten und Gerichtsherren, die noͤthigen Verfuͤgungen zu treffen. Die Mautner und Zoͤllner muß- ten, vermoͤge der Landesordnung, die Straßen fleißig bereiten, die Bauern der Gegenden, die von Maut- oder Zollſtaͤdten abgelegen waren, wurden genoͤthiget, die Wege zu halten, ihnen aber dafuͤr alles andere Schaarwerk erlaſſen. Sie waren dazu vornehmlich laͤngſt ihres Grund und Bodens hin ſchon durch die Lan- desordnung angehalten. Die Pfleger und Hofmarksherren, die letzten ſonderlich auf den Hofmarken, wie auch die Jaͤger, Foͤrſter und Knechte, welche dieſe Wege oͤfters beſuchten, mußten ſorgfaͤltige Aufſicht darauf haben, und ſobald ſie an einem oder dem andern einen Mangel bemerkten, ſolches an die Verwalter berichten.
In
Weg und Straßen ein Gnuͤgen leiſtet, mag er das Seinig alßdann wohl einfangen. Auf daß auch der Weg allenthalben deſto baß, und weſentlich erhalten, man auch umb ſo viel Holz weniger darzu gebrauchen doͤrff, ſoll man Graͤben darneben machen, damit das Waſſer darein ſizen, wo es der Grund traͤgt, Felber und Alber geſezt und gezuͤglet werden.
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man, ſobald ein Bruch entſtehet, fleißig nach-
ſehe, daß die Straßen ſo gehalten werden, daß
ſich niemand zu beklagen habe. Es wird den
Mautnern und Zoͤllern auferlegt, darauf
Acht zu haben, wie auch den Obrigkeiten und
Gerichtsherren, die noͤthigen Verfuͤgungen zu
treffen. Die Mautner und Zoͤllner muß-
ten, vermoͤge der Landesordnung, die Straßen
fleißig bereiten, die Bauern der Gegenden, die
von Maut- oder Zollſtaͤdten abgelegen waren,
wurden genoͤthiget, die Wege zu halten, ihnen
aber dafuͤr alles andere Schaarwerk erlaſſen.
Sie waren dazu vornehmlich laͤngſt ihres
Grund und Bodens hin ſchon durch die Lan-
desordnung angehalten. Die Pfleger und
Hofmarksherren, die letzten ſonderlich auf den
Hofmarken, wie auch die Jaͤger, Foͤrſter und
Knechte, welche dieſe Wege oͤfters beſuchten,
mußten ſorgfaͤltige Aufſicht darauf haben, und
ſobald ſie an einem oder dem andern einen
Mangel bemerkten, ſolches an die Verwalter
berichten.
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c) Weg und Straßen ein Gnuͤgen leiſtet, mag er
das Seinig alßdann wohl einfangen.
Auf daß auch der Weg allenthalben deſto baß,
und weſentlich erhalten, man auch umb ſo viel
Holz weniger darzu gebrauchen doͤrff, ſoll man
Graͤben darneben machen, damit das Waſſer
darein ſizen, wo es der Grund traͤgt, Felber
und Alber geſezt und gezuͤglet werden.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 640. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/650>, abgerufen am 22.11.2024.
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