eine andere wegen der alten Straße von Plauen auf Myla, Reichenbach und Zwickau.
Der Straßenbau wurde im sechzehnten Jahrhunderte in dem Baierischen sehr besorgt. Es bestätigt sich hier das, was oben im Allge- meinen [er]innert worden, daß Faschinen und Kies die vorzüglichen Besserungsmittel waren. Es wird verordnet c), daß es nicht mit so vie-
ler
c) Fritsch l. c. p. 99. So man auch die Land- straßen, Brücken und Wege, damit männiglich ohne Beschwerde durchkommen möge, machen wil, soll es, wie auch in unserer Policey-Ord- nung dritten Buchs, 13 Tit. geordnet ist, zu wetterlicher und solcher Zeit, daß es trucken ist, beschehen, dieweil hierdurch vielmehr Holz, Mühe und Unkosten ersparet wird, als so man angeregte Wege zur Zeit, da sie am tiefsten seyn, mit son- dern Schaden und überflüßiger Schwendung des Gehölz macht, fürnemlich soll man, alsbald ein Bruch geschicht, fleißig zusehen, damit derselbige unverzüglich wieder gebeßert und gewendet, mit Wachholder oder Buschholz belegt, auch Kieslin- stein und Grieß beschüttet wird, auf daß sich Weg, Landstraßen und Brücken billigerweiß nie- mand zu beklagen hab, welches nicht allein un- sern Mautnern und Zöllnern mit allen Ernst, bey vermeidung unsrer Ungnad und schweren Straff, sondern auch allen Gerichts-Herren und Obrig- keiten, in deren Gerichtsbarkeiten solches zu ver- fügen, und fleißig zu vollziehen, hiemit befohlen seyn, wie nicht weniger auch andere, welche die Weg und Landstraßen zu machen schuldig, sol- ches aber nicht thun, von jedes Obrigkeit unnach- läßig gestraft werden sollen; Nachdem auch un-
sere
eine andere wegen der alten Straße von Plauen auf Myla, Reichenbach und Zwickau.
Der Straßenbau wurde im ſechzehnten Jahrhunderte in dem Baieriſchen ſehr beſorgt. Es beſtaͤtigt ſich hier das, was oben im Allge- meinen [er]innert worden, daß Faſchinen und Kies die vorzuͤglichen Beſſerungsmittel waren. Es wird verordnet c), daß es nicht mit ſo vie-
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c) Fritſch l. c. p. 99. So man auch die Land- ſtraßen, Bruͤcken und Wege, damit maͤnniglich ohne Beſchwerde durchkommen moͤge, machen wil, ſoll es, wie auch in unſerer Policey-Ord- nung dritten Buchs, 13 Tit. geordnet iſt, zu wetterlicher und ſolcher Zeit, daß es trucken iſt, beſchehen, dieweil hierdurch vielmehr Holz, Muͤhe und Unkoſten erſparet wird, als ſo man angeregte Wege zur Zeit, da ſie am tiefſten ſeyn, mit ſon- dern Schaden und uͤberfluͤßiger Schwendung des Gehoͤlz macht, fuͤrnemlich ſoll man, alsbald ein Bruch geſchicht, fleißig zuſehen, damit derſelbige unverzuͤglich wieder gebeßert und gewendet, mit Wachholder oder Buſchholz belegt, auch Kieslin- ſtein und Grieß beſchuͤttet wird, auf daß ſich Weg, Landſtraßen und Bruͤcken billigerweiß nie- mand zu beklagen hab, welches nicht allein un- ſern Mautnern und Zoͤllnern mit allen Ernſt, bey vermeidung unſrer Ungnad und ſchweren Straff, ſondern auch allen Gerichts-Herren und Obrig- keiten, in deren Gerichtsbarkeiten ſolches zu ver- fuͤgen, und fleißig zu vollziehen, hiemit befohlen ſeyn, wie nicht weniger auch andere, welche die Weg und Landſtraßen zu machen ſchuldig, ſol- ches aber nicht thun, von jedes Obrigkeit unnach- laͤßig geſtraft werden ſollen; Nachdem auch un-
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eine andere wegen der alten Straße von Plauen
auf Myla, Reichenbach und Zwickau.
Der Straßenbau wurde im ſechzehnten
Jahrhunderte in dem Baieriſchen ſehr beſorgt.
Es beſtaͤtigt ſich hier das, was oben im Allge-
meinen erinnert worden, daß Faſchinen und
Kies die vorzuͤglichen Beſſerungsmittel waren.
Es wird verordnet c), daß es nicht mit ſo vie-
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c) Fritſch l. c. p. 99. So man auch die Land-
ſtraßen, Bruͤcken und Wege, damit maͤnniglich
ohne Beſchwerde durchkommen moͤge, machen
wil, ſoll es, wie auch in unſerer Policey-Ord-
nung dritten Buchs, 13 Tit. geordnet iſt, zu
wetterlicher und ſolcher Zeit, daß es trucken iſt,
beſchehen, dieweil hierdurch vielmehr Holz, Muͤhe
und Unkoſten erſparet wird, als ſo man angeregte
Wege zur Zeit, da ſie am tiefſten ſeyn, mit ſon-
dern Schaden und uͤberfluͤßiger Schwendung des
Gehoͤlz macht, fuͤrnemlich ſoll man, alsbald ein
Bruch geſchicht, fleißig zuſehen, damit derſelbige
unverzuͤglich wieder gebeßert und gewendet, mit
Wachholder oder Buſchholz belegt, auch Kieslin-
ſtein und Grieß beſchuͤttet wird, auf daß ſich
Weg, Landſtraßen und Bruͤcken billigerweiß nie-
mand zu beklagen hab, welches nicht allein un-
ſern Mautnern und Zoͤllnern mit allen Ernſt, bey
vermeidung unſrer Ungnad und ſchweren Straff,
ſondern auch allen Gerichts-Herren und Obrig-
keiten, in deren Gerichtsbarkeiten ſolches zu ver-
fuͤgen, und fleißig zu vollziehen, hiemit befohlen
ſeyn, wie nicht weniger auch andere, welche die
Weg und Landſtraßen zu machen ſchuldig, ſol-
ches aber nicht thun, von jedes Obrigkeit unnach-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 637. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/647>, abgerufen am 16.06.2024.
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