Viber, vom Weisserwasser in die Viber, auf der Viber bis auf die Juliushütte, von Din- sternfahrde auf die interste des Rost- und Trieb- holz nach der landesheimischen Hütte, mehr auf der intersten Behuf der Wildemannen- und Lautenthalerhütten, ingleichen auf der Grün- bach nach der Wildemannerhütten.
Es wurden Floßmeister bestellt, die das Holz zu rechter Zeit hauen ließen, daß es an Ort und Stelle, wo es verflößt werden soll- te, hingebracht und getrocknet, sobald aber die Wasser im Frühlinge und Herbst, oder auch zuweilen im Sommer anschwollen, zum Ver-
flößen
dienten abgenommen, nachgehends im Fimmer dergestalt aufgeschlichtet werden, daß Gassen da- durch bleiben, die Luft durchgehen und wohl aus- trocknen kann.
7) Was sich denn an Holz aufgemaltert auf dem Hüttenhofe befindet, dazu sollen unsere Hütten- schreiber, als die solches in Rechnung nehmen, wieder zu Antworten schuldig seyn. Wenn auch zum behuf des Flößens bey anlaufen- den Wasser eine ziemliche Menge Volks von Nö- then, die in Eil das Holz einwerfen, und demsel- ben auf dem Wasser forthelfen, worzu die Amts- unterthanen in den Aemtern Harzburg und Lan- gesheim, ingleichen die Einwohner auf den Com- munionbergstädten gegen hinlängliche Belohnung schuldig, sich unweigerlich auf den Floßmeisters- anmelden gebrauchen zu lassen, als solle allemal an den Ort, wenn geflößet werden soll, zeitig notifikation geschehen.
Viber, vom Weiſſerwaſſer in die Viber, auf der Viber bis auf die Juliushuͤtte, von Din- ſternfahrde auf die interſte des Roſt- und Trieb- holz nach der landesheimiſchen Huͤtte, mehr auf der interſten Behuf der Wildemannen- und Lautenthalerhuͤtten, ingleichen auf der Gruͤn- bach nach der Wildemannerhuͤtten.
Es wurden Floßmeiſter beſtellt, die das Holz zu rechter Zeit hauen ließen, daß es an Ort und Stelle, wo es verfloͤßt werden ſoll- te, hingebracht und getrocknet, ſobald aber die Waſſer im Fruͤhlinge und Herbſt, oder auch zuweilen im Sommer anſchwollen, zum Ver-
floͤßen
dienten abgenommen, nachgehends im Fimmer dergeſtalt aufgeſchlichtet werden, daß Gaſſen da- durch bleiben, die Luft durchgehen und wohl aus- trocknen kann.
7) Was ſich denn an Holz aufgemaltert auf dem Huͤttenhofe befindet, dazu ſollen unſere Huͤtten- ſchreiber, als die ſolches in Rechnung nehmen, wieder zu Antworten ſchuldig ſeyn. Wenn auch zum behuf des Floͤßens bey anlaufen- den Waſſer eine ziemliche Menge Volks von Noͤ- then, die in Eil das Holz einwerfen, und demſel- ben auf dem Waſſer forthelfen, worzu die Amts- unterthanen in den Aemtern Harzburg und Lan- gesheim, ingleichen die Einwohner auf den Com- munionbergſtaͤdten gegen hinlaͤngliche Belohnung ſchuldig, ſich unweigerlich auf den Floßmeiſters- anmelden gebrauchen zu laſſen, als ſolle allemal an den Ort, wenn gefloͤßet werden ſoll, zeitig notifikation geſchehen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0632"n="622"/>
Viber, vom Weiſſerwaſſer in die Viber, auf<lb/>
der Viber bis auf die Juliushuͤtte, von Din-<lb/>ſternfahrde auf die interſte des Roſt- und Trieb-<lb/>
holz nach der landesheimiſchen Huͤtte, mehr<lb/>
auf der interſten Behuf der Wildemannen- und<lb/>
Lautenthalerhuͤtten, ingleichen auf der Gruͤn-<lb/>
bach nach der Wildemannerhuͤtten.</p><lb/><p>Es wurden Floßmeiſter beſtellt, die das<lb/>
Holz zu rechter Zeit hauen ließen, daß es an<lb/>
Ort und Stelle, wo es verfloͤßt werden ſoll-<lb/>
te, hingebracht und getrocknet, ſobald aber<lb/>
die Waſſer im Fruͤhlinge und Herbſt, oder auch<lb/>
zuweilen im Sommer anſchwollen, zum Ver-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">floͤßen</fw><lb/><notexml:id="seg2pn_36_4"prev="#seg2pn_36_3"place="foot"n="t)"><hirendition="#et">dienten abgenommen, nachgehends im Fimmer<lb/>
dergeſtalt aufgeſchlichtet werden, daß Gaſſen da-<lb/>
durch bleiben, die Luft durchgehen und wohl aus-<lb/>
trocknen kann.</hi><lb/><list><item>7) Was ſich denn an Holz aufgemaltert auf dem<lb/>
Huͤttenhofe befindet, dazu ſollen unſere Huͤtten-<lb/>ſchreiber, als die ſolches in Rechnung nehmen,<lb/>
wieder zu Antworten ſchuldig ſeyn.</item><lb/><item>Wenn auch zum behuf des Floͤßens bey anlaufen-<lb/>
den Waſſer eine ziemliche Menge Volks von Noͤ-<lb/>
then, die in Eil das Holz einwerfen, und demſel-<lb/>
ben auf dem Waſſer forthelfen, worzu die Amts-<lb/>
unterthanen in den Aemtern Harzburg und Lan-<lb/>
gesheim, ingleichen die Einwohner auf den Com-<lb/>
munionbergſtaͤdten gegen hinlaͤngliche Belohnung<lb/>ſchuldig, ſich unweigerlich auf den Floßmeiſters-<lb/>
anmelden gebrauchen zu laſſen, als ſolle allemal<lb/>
an den Ort, wenn gefloͤßet werden ſoll, zeitig<lb/>
notifikation geſchehen.</item></list></note><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[622/0632]
Viber, vom Weiſſerwaſſer in die Viber, auf
der Viber bis auf die Juliushuͤtte, von Din-
ſternfahrde auf die interſte des Roſt- und Trieb-
holz nach der landesheimiſchen Huͤtte, mehr
auf der interſten Behuf der Wildemannen- und
Lautenthalerhuͤtten, ingleichen auf der Gruͤn-
bach nach der Wildemannerhuͤtten.
Es wurden Floßmeiſter beſtellt, die das
Holz zu rechter Zeit hauen ließen, daß es an
Ort und Stelle, wo es verfloͤßt werden ſoll-
te, hingebracht und getrocknet, ſobald aber
die Waſſer im Fruͤhlinge und Herbſt, oder auch
zuweilen im Sommer anſchwollen, zum Ver-
floͤßen
t)
t) dienten abgenommen, nachgehends im Fimmer
dergeſtalt aufgeſchlichtet werden, daß Gaſſen da-
durch bleiben, die Luft durchgehen und wohl aus-
trocknen kann.
7) Was ſich denn an Holz aufgemaltert auf dem
Huͤttenhofe befindet, dazu ſollen unſere Huͤtten-
ſchreiber, als die ſolches in Rechnung nehmen,
wieder zu Antworten ſchuldig ſeyn.
Wenn auch zum behuf des Floͤßens bey anlaufen-
den Waſſer eine ziemliche Menge Volks von Noͤ-
then, die in Eil das Holz einwerfen, und demſel-
ben auf dem Waſſer forthelfen, worzu die Amts-
unterthanen in den Aemtern Harzburg und Lan-
gesheim, ingleichen die Einwohner auf den Com-
munionbergſtaͤdten gegen hinlaͤngliche Belohnung
ſchuldig, ſich unweigerlich auf den Floßmeiſters-
anmelden gebrauchen zu laſſen, als ſolle allemal
an den Ort, wenn gefloͤßet werden ſoll, zeitig
notifikation geſchehen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 622. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/632>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.