Im J. 1656 erschien eine Ordnung, wie sich die Unterthanen des Fürstenthums Gotha zur Verfolgung der schädlichen Raubthiere verglichen, wodurch hauptsächlich für die Jagd gesorgt wurde, indem man die Wälder von diesen Wildverderbern befreyete k). In dieses Jahrhundert gehört auch des Herzogs Friede- rich Wilhelms Sachsencoburgische, und des Lan- des zu Franken Wild, Forst-, Jagd- und Wei- dewerksordnung vom J. 1653 l). Verschiede- ne Mandate von Herzog Joh. Casimir zu Coburg finden sich ebenfalls bey dem Fritsch m). Eine eisenachische Jagdornung von Herzog Wilhelm vom J. 1645 n). Eine Sachsen- Jenaische Forst- und Weidewerksordnung erschien 1674 o).
In dem Würtenbergischen ergieng 1614 eine Jagdordnung, welche den dritten Theil der Forstordnung des nämlichen Jahres aus- machte. Alles gefällete Wild mußte in die Hofküche geliefert werden, und wenn es zu weit war, in die nächste Kellerey, wo es als- denn eingesalzen, und in die Hofküche gelie- sert wurde. Man siehet hieraus, daß man sehr ökonomisch mit dem Wilde umgegangen.
Es
k) Fritsch l. c. p. 54.
l) Fritsch ed. 1702. p. 3. p. 445-472.
m)Ed. 1702. p. 473-481.
n)Ibid. p. 273-288.
o)Ibid. p. 321-337.
Im J. 1656 erſchien eine Ordnung, wie ſich die Unterthanen des Fuͤrſtenthums Gotha zur Verfolgung der ſchaͤdlichen Raubthiere verglichen, wodurch hauptſaͤchlich fuͤr die Jagd geſorgt wurde, indem man die Waͤlder von dieſen Wildverderbern befreyete k). In dieſes Jahrhundert gehoͤrt auch des Herzogs Friede- rich Wilhelms Sachſencoburgiſche, und des Lan- des zu Franken Wild, Forſt-, Jagd- und Wei- dewerksordnung vom J. 1653 l). Verſchiede- ne Mandate von Herzog Joh. Caſimir zu Coburg finden ſich ebenfalls bey dem Fritſch m). Eine eiſenachiſche Jagdornung von Herzog Wilhelm vom J. 1645 n). Eine Sachſen- Jenaiſche Forſt- und Weidewerksordnung erſchien 1674 o).
In dem Wuͤrtenbergiſchen ergieng 1614 eine Jagdordnung, welche den dritten Theil der Forſtordnung des naͤmlichen Jahres aus- machte. Alles gefaͤllete Wild mußte in die Hofkuͤche geliefert werden, und wenn es zu weit war, in die naͤchſte Kellerey, wo es als- denn eingeſalzen, und in die Hofkuͤche gelie- ſert wurde. Man ſiehet hieraus, daß man ſehr oͤkonomiſch mit dem Wilde umgegangen.
Es
k) Fritſch l. c. p. 54.
l) Fritſch ed. 1702. p. 3. p. 445-472.
m)Ed. 1702. p. 473-481.
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Im J. 1656 erſchien eine Ordnung, wie
ſich die Unterthanen des Fuͤrſtenthums Gotha
zur Verfolgung der ſchaͤdlichen Raubthiere
verglichen, wodurch hauptſaͤchlich fuͤr die Jagd
geſorgt wurde, indem man die Waͤlder von
dieſen Wildverderbern befreyete k). In dieſes
Jahrhundert gehoͤrt auch des Herzogs Friede-
rich Wilhelms Sachſencoburgiſche, und des Lan-
des zu Franken Wild, Forſt-, Jagd- und Wei-
dewerksordnung vom J. 1653 l). Verſchiede-
ne Mandate von Herzog Joh. Caſimir zu
Coburg finden ſich ebenfalls bey dem Fritſch m).
Eine eiſenachiſche Jagdornung von Herzog
Wilhelm vom J. 1645 n). Eine Sachſen-
Jenaiſche Forſt- und Weidewerksordnung
erſchien 1674 o).
In dem Wuͤrtenbergiſchen ergieng 1614
eine Jagdordnung, welche den dritten Theil
der Forſtordnung des naͤmlichen Jahres aus-
machte. Alles gefaͤllete Wild mußte in die
Hofkuͤche geliefert werden, und wenn es zu
weit war, in die naͤchſte Kellerey, wo es als-
denn eingeſalzen, und in die Hofkuͤche gelie-
ſert wurde. Man ſiehet hieraus, daß man
ſehr oͤkonomiſch mit dem Wilde umgegangen.
Es
k) Fritſch l. c. p. 54.
l) Fritſch ed. 1702. p. 3. p. 445-472.
m) Ed. 1702. p. 473-481.
n) Ibid. p. 273-288.
o) Ibid. p. 321-337.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 434. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/444>, abgerufen am 22.11.2024.
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