hängt werden: so wurde auch das Büchsen- schießen, Jagen und Hetzen in den Wildbah- nen von denen, die dazu nicht befugt sind, ver- boten d). 1666 erschien eine Declaration, von Jacobi, außer den schädlichen Thieren, kein Schwarzwild zu schießen; im J. 1668 ein Befehl zur Erläuterung des Mandats von 1659. 1670 ein anderes, wegen Einliefe- rung der gefundenen Hirschstangen an die ge- hörigen Orte, und von eben dem Jahre ein anderes, wegen des Klöppelns der Hunde und der Wildpretsfuhren, der verbotenen Jagdzeit, die Vermachung der Felder und Abzündung des Heidekrauts betreffend. 1674 wurde in einer Resolution der Nachtheil abzustellen ge- sucht, welchen die Seifenwerke dem Gehölze und Flössen und Wildbahnen bringen können. 1686 erfolgte ein Mandat Joh. Georg III, gegen die Wilddeuben, das Büchsentragen, Schießen, Klöppelung der Hunde, Fortschaf- fung des Wildprets, auch Verbergung der Netze und Hunde. 1692 ein anderes, wegen der Wilddeuben und anderer bey der Jagd eingerissenen Unordnungen; 1693 wurden die bisher gehaltenen Wolfsjagden durch einen Be- fehl aufgehoben; 1695 e) wurde wegen der Wild-
bahn,
d) S. in das Verbot des Büchsenschießens, Ja- gens und Hetzens in Wildbahnen, ingleichen Klöppelung der Hunde, bey Fritsch l. c. S. 10.
e)C. A. T. p. 583.
haͤngt werden: ſo wurde auch das Buͤchſen- ſchießen, Jagen und Hetzen in den Wildbah- nen von denen, die dazu nicht befugt ſind, ver- boten d). 1666 erſchien eine Declaration, von Jacobi, außer den ſchaͤdlichen Thieren, kein Schwarzwild zu ſchießen; im J. 1668 ein Befehl zur Erlaͤuterung des Mandats von 1659. 1670 ein anderes, wegen Einliefe- rung der gefundenen Hirſchſtangen an die ge- hoͤrigen Orte, und von eben dem Jahre ein anderes, wegen des Kloͤppelns der Hunde und der Wildpretsfuhren, der verbotenen Jagdzeit, die Vermachung der Felder und Abzuͤndung des Heidekrauts betreffend. 1674 wurde in einer Reſolution der Nachtheil abzuſtellen ge- ſucht, welchen die Seifenwerke dem Gehoͤlze und Floͤſſen und Wildbahnen bringen koͤnnen. 1686 erfolgte ein Mandat Joh. Georg III, gegen die Wilddeuben, das Buͤchſentragen, Schießen, Kloͤppelung der Hunde, Fortſchaf- fung des Wildprets, auch Verbergung der Netze und Hunde. 1692 ein anderes, wegen der Wilddeuben und anderer bey der Jagd eingeriſſenen Unordnungen; 1693 wurden die bisher gehaltenen Wolfsjagden durch einen Be- fehl aufgehoben; 1695 e) wurde wegen der Wild-
bahn,
d) S. in das Verbot des Buͤchſenſchießens, Ja- gens und Hetzens in Wildbahnen, ingleichen Kloͤppelung der Hunde, bey Fritſch l. c. S. 10.
e)C. A. T. p. 583.
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haͤngt werden: ſo wurde auch das Buͤchſen-
ſchießen, Jagen und Hetzen in den Wildbah-
nen von denen, die dazu nicht befugt ſind, ver-
boten d). 1666 erſchien eine Declaration,
von Jacobi, außer den ſchaͤdlichen Thieren,
kein Schwarzwild zu ſchießen; im J. 1668
ein Befehl zur Erlaͤuterung des Mandats von
1659. 1670 ein anderes, wegen Einliefe-
rung der gefundenen Hirſchſtangen an die ge-
hoͤrigen Orte, und von eben dem Jahre ein
anderes, wegen des Kloͤppelns der Hunde und
der Wildpretsfuhren, der verbotenen Jagdzeit,
die Vermachung der Felder und Abzuͤndung
des Heidekrauts betreffend. 1674 wurde in
einer Reſolution der Nachtheil abzuſtellen ge-
ſucht, welchen die Seifenwerke dem Gehoͤlze
und Floͤſſen und Wildbahnen bringen koͤnnen.
1686 erfolgte ein Mandat Joh. Georg III,
gegen die Wilddeuben, das Buͤchſentragen,
Schießen, Kloͤppelung der Hunde, Fortſchaf-
fung des Wildprets, auch Verbergung der
Netze und Hunde. 1692 ein anderes, wegen
der Wilddeuben und anderer bey der Jagd
eingeriſſenen Unordnungen; 1693 wurden die
bisher gehaltenen Wolfsjagden durch einen Be-
fehl aufgehoben; 1695 e) wurde wegen der Wild-
bahn,
d) S. in das Verbot des Buͤchſenſchießens, Ja-
gens und Hetzens in Wildbahnen, ingleichen
Kloͤppelung der Hunde, bey Fritſch l. c. S. 10.
e) C. A. T. p. 583.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/439>, abgerufen am 22.11.2024.
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