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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

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nichts wird von Natur besaamet, weil der
Nadelholzsaamen nur alsdenn ausfliegt, wenn
Abend- oder Mittagswind wehet, bey beyden
andern Winden aber sich wieder zuschließt,
und daher, wenn dieß mit dem Anhauen nicht
beobachtet wird, alsdenn in die stehenden Oer-
ter, und nicht auf die abgehauenen Häue
fliegt. Die herrschaftlichen Brettmühlen,
welche in einem Gatter zwey Sägen haben,
können jede bey vollem Wasser in vierundzwan-
zig Stunden zwanzig Brettklötzer von vierzehn
bis zwanzig Fuß an der Länge, jedes Brett ei-
nen bis einen und einen halben Zoll stark, und
zwölf bis vierzehn Zoll breit, abschneiden, und
es ist deren vortheilhafte Einrichtung gewiß
lobenswerth. Ueberhaupt zu sagen, so sind
die dortigen Anstalten durchgängig unverbes-
serlich. Es werden solche aber auch höhern
Orts durchaus auf das beste unterstützt, und
keine Kosten zu Wiederaufbringung und Ver-
besserung der Wälder gespart; wie denn je-
der Förster, oder Forstbereuter, alle Monate
das auf die Holzkultur verwendete Geld in
Rechnung bringt, solches von der Einnahme
der Holzgelder abziehet, dem Herrn Oberforst-
meister autorisiren läßt, dieser aber es sogleich
der Cammer einhändigt. Weil nun auch die-
se letztere besonders darauf siehet, welcher von
ihren Forstbedienten sich um das herrschaftli-
che Interesse vorzüglich bewirbt, so unterläßt
dieselbe auch nicht, bey vorkommender Gele-

genheit
Z 3

nichts wird von Natur beſaamet, weil der
Nadelholzſaamen nur alsdenn ausfliegt, wenn
Abend- oder Mittagswind wehet, bey beyden
andern Winden aber ſich wieder zuſchließt,
und daher, wenn dieß mit dem Anhauen nicht
beobachtet wird, alsdenn in die ſtehenden Oer-
ter, und nicht auf die abgehauenen Haͤue
fliegt. Die herrſchaftlichen Brettmuͤhlen,
welche in einem Gatter zwey Saͤgen haben,
koͤnnen jede bey vollem Waſſer in vierundzwan-
zig Stunden zwanzig Brettkloͤtzer von vierzehn
bis zwanzig Fuß an der Laͤnge, jedes Brett ei-
nen bis einen und einen halben Zoll ſtark, und
zwoͤlf bis vierzehn Zoll breit, abſchneiden, und
es iſt deren vortheilhafte Einrichtung gewiß
lobenswerth. Ueberhaupt zu ſagen, ſo ſind
die dortigen Anſtalten durchgaͤngig unverbeſ-
ſerlich. Es werden ſolche aber auch hoͤhern
Orts durchaus auf das beſte unterſtuͤtzt, und
keine Koſten zu Wiederaufbringung und Ver-
beſſerung der Waͤlder geſpart; wie denn je-
der Foͤrſter, oder Forſtbereuter, alle Monate
das auf die Holzkultur verwendete Geld in
Rechnung bringt, ſolches von der Einnahme
der Holzgelder abziehet, dem Herrn Oberforſt-
meiſter autoriſiren laͤßt, dieſer aber es ſogleich
der Cammer einhaͤndigt. Weil nun auch die-
ſe letztere beſonders darauf ſiehet, welcher von
ihren Forſtbedienten ſich um das herrſchaftli-
che Intereſſe vorzuͤglich bewirbt, ſo unterlaͤßt
dieſelbe auch nicht, bey vorkommender Gele-

genheit
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[357/0367] nichts wird von Natur beſaamet, weil der Nadelholzſaamen nur alsdenn ausfliegt, wenn Abend- oder Mittagswind wehet, bey beyden andern Winden aber ſich wieder zuſchließt, und daher, wenn dieß mit dem Anhauen nicht beobachtet wird, alsdenn in die ſtehenden Oer- ter, und nicht auf die abgehauenen Haͤue fliegt. Die herrſchaftlichen Brettmuͤhlen, welche in einem Gatter zwey Saͤgen haben, koͤnnen jede bey vollem Waſſer in vierundzwan- zig Stunden zwanzig Brettkloͤtzer von vierzehn bis zwanzig Fuß an der Laͤnge, jedes Brett ei- nen bis einen und einen halben Zoll ſtark, und zwoͤlf bis vierzehn Zoll breit, abſchneiden, und es iſt deren vortheilhafte Einrichtung gewiß lobenswerth. Ueberhaupt zu ſagen, ſo ſind die dortigen Anſtalten durchgaͤngig unverbeſ- ſerlich. Es werden ſolche aber auch hoͤhern Orts durchaus auf das beſte unterſtuͤtzt, und keine Koſten zu Wiederaufbringung und Ver- beſſerung der Waͤlder geſpart; wie denn je- der Foͤrſter, oder Forſtbereuter, alle Monate das auf die Holzkultur verwendete Geld in Rechnung bringt, ſolches von der Einnahme der Holzgelder abziehet, dem Herrn Oberforſt- meiſter autoriſiren laͤßt, dieſer aber es ſogleich der Cammer einhaͤndigt. Weil nun auch die- ſe letztere beſonders darauf ſiehet, welcher von ihren Forſtbedienten ſich um das herrſchaftli- che Intereſſe vorzuͤglich bewirbt, ſo unterlaͤßt dieſelbe auch nicht, bey vorkommender Gele- genheit Z 3

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/367>, abgerufen am 22.11.2024.