erschien auch 1599 eine Gräflich Schwarzbur- gisch Rudelstädtische e). Auch findet sich noch eine alte erzbischöfliche magdeburgische Holzord- nung von Christian Wilhelm dem Erzbischof, bey dem Stisser angeführt f); in derselbigen wird verordnet, daß kein junger Baumbusch noch einiges Reißholz, so nicht mit dem Pflu- ge umgerissen werden kann, bey zehen Reichs- thalern Strafe soll abgehauen werden.
Bisher haben wir die Bemühungen der Regierung und der Polizey um das Forst- und Holzwesen gesehen. Allein auch die Ge- lehrten und die Oekonomen verbreiteten sich über diese Theile der Oekonomie, und suchten sie theils durch Schriften zu bereichern und aufzuklären, theils auch durch Anpflanzungen und Einführung neuer Gegenstände.
Deutschland kannte, wie aus dem Vori- gen erhellet, meist nur Eichen, Buchen, Ahorn, Errlen, Linden g), Birken, Weiden, viele wilde Obstbäume und Gesträuche; allein man führte auch noch neue ein. So brachte z. B. Clusius im Jahre 1550 die Roßkastanien aus
dem
e) Sie wird erwähnt in der vom Jahre 1626, bey dem Fritsch l. c. p. 200.
f) S. Stissers Forst- und Jagdhistorie ed. 1754. p. 201.
g) S. Coler im Calendario in Brachmonat; viel- leicht zog man aber damals die Linden nur noch in Gärten.
erſchien auch 1599 eine Graͤflich Schwarzbur- giſch Rudelſtaͤdtiſche e). Auch findet ſich noch eine alte erzbiſchoͤfliche magdeburgiſche Holzord- nung von Chriſtian Wilhelm dem Erzbiſchof, bey dem Stiſſer angefuͤhrt f); in derſelbigen wird verordnet, daß kein junger Baumbuſch noch einiges Reißholz, ſo nicht mit dem Pflu- ge umgeriſſen werden kann, bey zehen Reichs- thalern Strafe ſoll abgehauen werden.
Bisher haben wir die Bemuͤhungen der Regierung und der Polizey um das Forſt- und Holzweſen geſehen. Allein auch die Ge- lehrten und die Oekonomen verbreiteten ſich uͤber dieſe Theile der Oekonomie, und ſuchten ſie theils durch Schriften zu bereichern und aufzuklaͤren, theils auch durch Anpflanzungen und Einfuͤhrung neuer Gegenſtaͤnde.
Deutſchland kannte, wie aus dem Vori- gen erhellet, meiſt nur Eichen, Buchen, Ahorn, Errlen, Linden g), Birken, Weiden, viele wilde Obſtbaͤume und Geſtraͤuche; allein man fuͤhrte auch noch neue ein. So brachte z. B. Cluſius im Jahre 1550 die Roßkaſtanien aus
dem
e) Sie wird erwaͤhnt in der vom Jahre 1626, bey dem Fritſch l. c. p. 200.
f) S. Stiſſers Forſt- und Jagdhiſtorie ed. 1754. p. 201.
g) S. Coler im Calendario in Brachmonat; viel- leicht zog man aber damals die Linden nur noch in Gaͤrten.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0281"n="271"/>
erſchien auch 1599 eine Graͤflich Schwarzbur-<lb/>
giſch Rudelſtaͤdtiſche <noteplace="foot"n="e)">Sie wird erwaͤhnt in der vom Jahre 1626, bey<lb/>
dem Fritſch <hirendition="#aq">l. c. p.</hi> 200.</note>. Auch findet ſich noch<lb/>
eine alte erzbiſchoͤfliche magdeburgiſche Holzord-<lb/>
nung von Chriſtian Wilhelm dem Erzbiſchof,<lb/>
bey dem Stiſſer angefuͤhrt <noteplace="foot"n="f)">S. Stiſſers Forſt- und Jagdhiſtorie <hirendition="#aq">ed. 1754.<lb/>
p.</hi> 201.</note>; in derſelbigen<lb/>
wird verordnet, daß kein junger Baumbuſch<lb/>
noch einiges Reißholz, ſo nicht mit dem Pflu-<lb/>
ge umgeriſſen werden kann, bey zehen Reichs-<lb/>
thalern Strafe ſoll abgehauen werden.</p><lb/><p>Bisher haben wir die Bemuͤhungen der<lb/>
Regierung und der Polizey um das Forſt-<lb/>
und Holzweſen geſehen. Allein auch die Ge-<lb/>
lehrten und die Oekonomen verbreiteten ſich<lb/>
uͤber dieſe Theile der Oekonomie, und ſuchten<lb/>ſie theils durch Schriften zu bereichern und<lb/>
aufzuklaͤren, theils auch durch Anpflanzungen<lb/>
und Einfuͤhrung neuer Gegenſtaͤnde.</p><lb/><p>Deutſchland kannte, wie aus dem Vori-<lb/>
gen erhellet, meiſt nur Eichen, Buchen, Ahorn,<lb/>
Errlen, Linden <noteplace="foot"n="g)">S. Coler im Calendario in Brachmonat; viel-<lb/>
leicht zog man aber damals die Linden nur noch<lb/>
in Gaͤrten.</note>, Birken, Weiden, viele<lb/>
wilde Obſtbaͤume und Geſtraͤuche; allein man<lb/>
fuͤhrte auch noch neue ein. So brachte z. B.<lb/>
Cluſius im Jahre 1550 die Roßkaſtanien aus<lb/><fwplace="bottom"type="catch">dem</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[271/0281]
erſchien auch 1599 eine Graͤflich Schwarzbur-
giſch Rudelſtaͤdtiſche e). Auch findet ſich noch
eine alte erzbiſchoͤfliche magdeburgiſche Holzord-
nung von Chriſtian Wilhelm dem Erzbiſchof,
bey dem Stiſſer angefuͤhrt f); in derſelbigen
wird verordnet, daß kein junger Baumbuſch
noch einiges Reißholz, ſo nicht mit dem Pflu-
ge umgeriſſen werden kann, bey zehen Reichs-
thalern Strafe ſoll abgehauen werden.
Bisher haben wir die Bemuͤhungen der
Regierung und der Polizey um das Forſt-
und Holzweſen geſehen. Allein auch die Ge-
lehrten und die Oekonomen verbreiteten ſich
uͤber dieſe Theile der Oekonomie, und ſuchten
ſie theils durch Schriften zu bereichern und
aufzuklaͤren, theils auch durch Anpflanzungen
und Einfuͤhrung neuer Gegenſtaͤnde.
Deutſchland kannte, wie aus dem Vori-
gen erhellet, meiſt nur Eichen, Buchen, Ahorn,
Errlen, Linden g), Birken, Weiden, viele
wilde Obſtbaͤume und Geſtraͤuche; allein man
fuͤhrte auch noch neue ein. So brachte z. B.
Cluſius im Jahre 1550 die Roßkaſtanien aus
dem
e) Sie wird erwaͤhnt in der vom Jahre 1626, bey
dem Fritſch l. c. p. 200.
f) S. Stiſſers Forſt- und Jagdhiſtorie ed. 1754.
p. 201.
g) S. Coler im Calendario in Brachmonat; viel-
leicht zog man aber damals die Linden nur noch
in Gaͤrten.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/281>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.