Windfällen, Schneebrüchen, wegen des Nutz- holzes, wegen des Fällens und Hauens, wegen Hegung des Eichenholzes; ingleichen wegen Wiederanpflanzung und Aufziehung des Hol- zes, daß der junge Anflug geheget und leere Plätze mit Eicheln und Buchnüssen besäet wer- den, daß Niemand dahin treibe, bis sie dem Viehe entwachsen und es dasselbe nicht errei- chen könne. Man empfiehlt darinnen, zu dem Säen die im Herbst abgefallenen Eicheln, aber nicht abgebrochene, zu nehmen, und sie ein oder zwey Schuh weit, und eines guten Fingers tief in die Erde zu legen. Sie setzte dem Aus- reuten Grenzen, weil man schon damals auch in diesen Landen, wie man aus dem 25sten Titel derselben ersiehet, Holzmangel spürte, und verordnete, daß es nicht anders als nach vorgegangener Supplication geschehe. Sie verordnete wegen Hegung der jungen Schläge, wegen Haltung der Ziegen oder Gänse, die dem Holze so nachtheilig sind, wegen des Aus- leihens auf Holz, wegen der Nutzungen der Hölzer, wegen des Bastmachens, Baum- und Rindeschälens, auch Hirtenfeuers, wegen des Kohlenbrennens der Reifstangen, Wagner, Schüßler, wegen Holzlesens, Holzstrafen.
Sie verordnet: daß die Hölzer und Wild- bahnen nicht so verwüstet werden sollen, daß die Amtleute, Vorsteher und Heydereuter, die Bauern anhalten zur Holzersparung, Stuben und Dornitzen zu bauen, den Winter darin-
nen
R 4
Windfaͤllen, Schneebruͤchen, wegen des Nutz- holzes, wegen des Faͤllens und Hauens, wegen Hegung des Eichenholzes; ingleichen wegen Wiederanpflanzung und Aufziehung des Hol- zes, daß der junge Anflug geheget und leere Plaͤtze mit Eicheln und Buchnuͤſſen beſaͤet wer- den, daß Niemand dahin treibe, bis ſie dem Viehe entwachſen und es daſſelbe nicht errei- chen koͤnne. Man empfiehlt darinnen, zu dem Saͤen die im Herbſt abgefallenen Eicheln, aber nicht abgebrochene, zu nehmen, und ſie ein oder zwey Schuh weit, und eines guten Fingers tief in die Erde zu legen. Sie ſetzte dem Aus- reuten Grenzen, weil man ſchon damals auch in dieſen Landen, wie man aus dem 25ſten Titel derſelben erſiehet, Holzmangel ſpuͤrte, und verordnete, daß es nicht anders als nach vorgegangener Supplication geſchehe. Sie verordnete wegen Hegung der jungen Schlaͤge, wegen Haltung der Ziegen oder Gaͤnſe, die dem Holze ſo nachtheilig ſind, wegen des Aus- leihens auf Holz, wegen der Nutzungen der Hoͤlzer, wegen des Baſtmachens, Baum- und Rindeſchaͤlens, auch Hirtenfeuers, wegen des Kohlenbrennens der Reifſtangen, Wagner, Schuͤßler, wegen Holzleſens, Holzſtrafen.
Sie verordnet: daß die Hoͤlzer und Wild- bahnen nicht ſo verwuͤſtet werden ſollen, daß die Amtleute, Vorſteher und Heydereuter, die Bauern anhalten zur Holzerſparung, Stuben und Dornitzen zu bauen, den Winter darin-
nen
R 4
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0273"n="263"/>
Windfaͤllen, Schneebruͤchen, wegen des Nutz-<lb/>
holzes, wegen des Faͤllens und Hauens, wegen<lb/>
Hegung des Eichenholzes; ingleichen wegen<lb/>
Wiederanpflanzung und Aufziehung des Hol-<lb/>
zes, daß der junge Anflug geheget und leere<lb/>
Plaͤtze mit Eicheln und Buchnuͤſſen beſaͤet wer-<lb/>
den, daß Niemand dahin treibe, bis ſie dem<lb/>
Viehe entwachſen und es daſſelbe nicht errei-<lb/>
chen koͤnne. Man empfiehlt darinnen, zu dem<lb/>
Saͤen die im Herbſt abgefallenen Eicheln, aber<lb/>
nicht abgebrochene, zu nehmen, und ſie ein oder<lb/>
zwey Schuh weit, und eines guten Fingers<lb/>
tief in die Erde zu legen. Sie ſetzte dem Aus-<lb/>
reuten Grenzen, weil man ſchon damals auch<lb/>
in dieſen Landen, wie man aus dem 25ſten<lb/>
Titel derſelben erſiehet, Holzmangel ſpuͤrte,<lb/>
und verordnete, daß es nicht anders als nach<lb/>
vorgegangener Supplication geſchehe. Sie<lb/>
verordnete wegen Hegung der jungen Schlaͤge,<lb/>
wegen Haltung der Ziegen oder Gaͤnſe, die<lb/>
dem Holze ſo nachtheilig ſind, wegen des Aus-<lb/>
leihens auf Holz, wegen der Nutzungen der<lb/>
Hoͤlzer, wegen des Baſtmachens, Baum- und<lb/>
Rindeſchaͤlens, auch Hirtenfeuers, wegen des<lb/>
Kohlenbrennens der Reifſtangen, Wagner,<lb/>
Schuͤßler, wegen Holzleſens, Holzſtrafen.</p><lb/><p>Sie verordnet: daß die Hoͤlzer und Wild-<lb/>
bahnen nicht ſo verwuͤſtet werden ſollen, daß<lb/>
die Amtleute, Vorſteher und Heydereuter, die<lb/>
Bauern anhalten zur Holzerſparung, Stuben<lb/>
und Dornitzen zu bauen, den Winter darin-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">R 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">nen</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[263/0273]
Windfaͤllen, Schneebruͤchen, wegen des Nutz-
holzes, wegen des Faͤllens und Hauens, wegen
Hegung des Eichenholzes; ingleichen wegen
Wiederanpflanzung und Aufziehung des Hol-
zes, daß der junge Anflug geheget und leere
Plaͤtze mit Eicheln und Buchnuͤſſen beſaͤet wer-
den, daß Niemand dahin treibe, bis ſie dem
Viehe entwachſen und es daſſelbe nicht errei-
chen koͤnne. Man empfiehlt darinnen, zu dem
Saͤen die im Herbſt abgefallenen Eicheln, aber
nicht abgebrochene, zu nehmen, und ſie ein oder
zwey Schuh weit, und eines guten Fingers
tief in die Erde zu legen. Sie ſetzte dem Aus-
reuten Grenzen, weil man ſchon damals auch
in dieſen Landen, wie man aus dem 25ſten
Titel derſelben erſiehet, Holzmangel ſpuͤrte,
und verordnete, daß es nicht anders als nach
vorgegangener Supplication geſchehe. Sie
verordnete wegen Hegung der jungen Schlaͤge,
wegen Haltung der Ziegen oder Gaͤnſe, die
dem Holze ſo nachtheilig ſind, wegen des Aus-
leihens auf Holz, wegen der Nutzungen der
Hoͤlzer, wegen des Baſtmachens, Baum- und
Rindeſchaͤlens, auch Hirtenfeuers, wegen des
Kohlenbrennens der Reifſtangen, Wagner,
Schuͤßler, wegen Holzleſens, Holzſtrafen.
Sie verordnet: daß die Hoͤlzer und Wild-
bahnen nicht ſo verwuͤſtet werden ſollen, daß
die Amtleute, Vorſteher und Heydereuter, die
Bauern anhalten zur Holzerſparung, Stuben
und Dornitzen zu bauen, den Winter darin-
nen
R 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/273>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.