erfolgten auch unter seiner Regierung noch mehrere Gesetze für diesen Gegenstand: so fin- den wir im Jahre 1565 Hauptresolutionen in Holz- und Forstsachen, im Jahre 1575 Reso- lutionen in Holz- und Forst-, auch Hammer- werkssachen. Er wies in dem nämlichen Jah- re 1575 in einer Generalbestallung den Forst- bedienten ihre Pflichten an. So finden wir diesen großen Churfürsten auch in den seinen Pächtern vorgeschriebenen Contrakten immer als einen großen Wirth, sowohl überhaupt, als auch insbesondere, in Ansehung des Holz- wesens; so legte er dem Rathe zu Weißensee, der von ihm den Compturhof daselbst auf Wie- derruf pachtete, und wovon die Urkunde sich in D. Schrebers Abhandlung von Cammergü- tern S. 160 findet, auf: die zugehörenden Gehölze sollen sie ordentlich in gleiche Gehaue theilen, und sich aus dem alten Gehölze zum Feuerwerke solches Hoffes beholzen. -- Und ob hierüber in dem ordentlichen Gehaue etwas an überständigem Gehölze vorhanden, das sollen sie verkaufen und zu ihrem Besten ge- brauchen, doch in alle Wege richtige und or- dentliche Gehaue halten, das eine Jahr so viel zu blößen, als das andere.
Im Jahre 1585 verglich sich dieser glor- würdige Churfürst mit dem Grafen zu Mans- seld, zum Besten deroselben Unterthanen, Händlern und Gewerken, über eine beständi- ge Holzordnung, durch gewisse dazu bestellte
Com-
erfolgten auch unter ſeiner Regierung noch mehrere Geſetze fuͤr dieſen Gegenſtand: ſo fin- den wir im Jahre 1565 Hauptreſolutionen in Holz- und Forſtſachen, im Jahre 1575 Reſo- lutionen in Holz- und Forſt-, auch Hammer- werksſachen. Er wies in dem naͤmlichen Jah- re 1575 in einer Generalbeſtallung den Forſt- bedienten ihre Pflichten an. So finden wir dieſen großen Churfuͤrſten auch in den ſeinen Paͤchtern vorgeſchriebenen Contrakten immer als einen großen Wirth, ſowohl uͤberhaupt, als auch insbeſondere, in Anſehung des Holz- weſens; ſo legte er dem Rathe zu Weißenſee, der von ihm den Compturhof daſelbſt auf Wie- derruf pachtete, und wovon die Urkunde ſich in D. Schrebers Abhandlung von Cammerguͤ- tern S. 160 findet, auf: die zugehoͤrenden Gehoͤlze ſollen ſie ordentlich in gleiche Gehaue theilen, und ſich aus dem alten Gehoͤlze zum Feuerwerke ſolches Hoffes beholzen. — Und ob hieruͤber in dem ordentlichen Gehaue etwas an uͤberſtaͤndigem Gehoͤlze vorhanden, das ſollen ſie verkaufen und zu ihrem Beſten ge- brauchen, doch in alle Wege richtige und or- dentliche Gehaue halten, das eine Jahr ſo viel zu bloͤßen, als das andere.
Im Jahre 1585 verglich ſich dieſer glor- wuͤrdige Churfuͤrſt mit dem Grafen zu Mans- ſeld, zum Beſten deroſelben Unterthanen, Haͤndlern und Gewerken, uͤber eine beſtaͤndi- ge Holzordnung, durch gewiſſe dazu beſtellte
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erfolgten auch unter ſeiner Regierung noch
mehrere Geſetze fuͤr dieſen Gegenſtand: ſo fin-
den wir im Jahre 1565 Hauptreſolutionen in
Holz- und Forſtſachen, im Jahre 1575 Reſo-
lutionen in Holz- und Forſt-, auch Hammer-
werksſachen. Er wies in dem naͤmlichen Jah-
re 1575 in einer Generalbeſtallung den Forſt-
bedienten ihre Pflichten an. So finden wir
dieſen großen Churfuͤrſten auch in den ſeinen
Paͤchtern vorgeſchriebenen Contrakten immer
als einen großen Wirth, ſowohl uͤberhaupt,
als auch insbeſondere, in Anſehung des Holz-
weſens; ſo legte er dem Rathe zu Weißenſee,
der von ihm den Compturhof daſelbſt auf Wie-
derruf pachtete, und wovon die Urkunde ſich in
D. Schrebers Abhandlung von Cammerguͤ-
tern S. 160 findet, auf: die zugehoͤrenden
Gehoͤlze ſollen ſie ordentlich in gleiche Gehaue
theilen, und ſich aus dem alten Gehoͤlze zum
Feuerwerke ſolches Hoffes beholzen. — Und
ob hieruͤber in dem ordentlichen Gehaue etwas
an uͤberſtaͤndigem Gehoͤlze vorhanden, das
ſollen ſie verkaufen und zu ihrem Beſten ge-
brauchen, doch in alle Wege richtige und or-
dentliche Gehaue halten, das eine Jahr ſo viel
zu bloͤßen, als das andere.
Im Jahre 1585 verglich ſich dieſer glor-
wuͤrdige Churfuͤrſt mit dem Grafen zu Mans-
ſeld, zum Beſten deroſelben Unterthanen,
Haͤndlern und Gewerken, uͤber eine beſtaͤndi-
ge Holzordnung, durch gewiſſe dazu beſtellte
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/265>, abgerufen am 23.11.2024.
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