derts vollends alle Reichsforste in den Händen der Reichsstände waren.
Schon 1556 war ein Generale in Sach- sen ergangen, daß keine Räume in den Wäl- dern mehr ausgethan, sondern diese alle zum Holzanfluge gebraucht werden sollten.
Der große Churfürst August sorgte in sei- nen Gesetzen für das Holz und dessen Kultur. Er ließ nun im Jahr 1560 eine Forst- und Holzordnung ausgehen. Er verordnete darin- nen, daß jährlich zwey Forstereyen gehalten, und das Holz auf der Stelle, und nicht auf der Stube, verkauft werden sollte, um dadurch vie- len Unterschleifen vorzubeugen, und den Holz- absatz mehr übersehen zu können. Damit das lange Liegen des gefälleten Holzes den jungen Anflug nicht hindere, befahl er, daß das ge- hauene Holz binnen vierzehn Tagen aus dem Gehaue gebracht werde; man solle das über- ständige vor dem jungen schlagen, das harte von dem weichen sondern. Um die Wälder nicht zu entblößen, sondern neue Bäume zu erhalten, die theils Saamen verstreuen, theils durch ihren Schatten den jungen Anflug für die zu heiße Sonne schützen, verordnete er, auf einem Platze von dreyßig Ellen breit, und fünf und siebenzig lang, zehn Stämme gu- te frische Saamen- und Schierbäume stehen zu lassen, zwischen den Forstereyen kein Holz, außer Windbrüchen zu verkaufen, wodurch er den Unterschleif hemmete, und das Cameral-
interesse
derts vollends alle Reichsforſte in den Haͤnden der Reichsſtaͤnde waren.
Schon 1556 war ein Generale in Sach- ſen ergangen, daß keine Raͤume in den Waͤl- dern mehr ausgethan, ſondern dieſe alle zum Holzanfluge gebraucht werden ſollten.
Der große Churfuͤrſt Auguſt ſorgte in ſei- nen Geſetzen fuͤr das Holz und deſſen Kultur. Er ließ nun im Jahr 1560 eine Forſt- und Holzordnung ausgehen. Er verordnete darin- nen, daß jaͤhrlich zwey Forſtereyen gehalten, und das Holz auf der Stelle, und nicht auf der Stube, verkauft werden ſollte, um dadurch vie- len Unterſchleifen vorzubeugen, und den Holz- abſatz mehr uͤberſehen zu koͤnnen. Damit das lange Liegen des gefaͤlleten Holzes den jungen Anflug nicht hindere, befahl er, daß das ge- hauene Holz binnen vierzehn Tagen aus dem Gehaue gebracht werde; man ſolle das uͤber- ſtaͤndige vor dem jungen ſchlagen, das harte von dem weichen ſondern. Um die Waͤlder nicht zu entbloͤßen, ſondern neue Baͤume zu erhalten, die theils Saamen verſtreuen, theils durch ihren Schatten den jungen Anflug fuͤr die zu heiße Sonne ſchuͤtzen, verordnete er, auf einem Platze von dreyßig Ellen breit, und fuͤnf und ſiebenzig lang, zehn Staͤmme gu- te friſche Saamen- und Schierbaͤume ſtehen zu laſſen, zwiſchen den Forſtereyen kein Holz, außer Windbruͤchen zu verkaufen, wodurch er den Unterſchleif hemmete, und das Cameral-
intereſſe
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derts vollends alle Reichsforſte in den Haͤnden
der Reichsſtaͤnde waren.
Schon 1556 war ein Generale in Sach-
ſen ergangen, daß keine Raͤume in den Waͤl-
dern mehr ausgethan, ſondern dieſe alle zum
Holzanfluge gebraucht werden ſollten.
Der große Churfuͤrſt Auguſt ſorgte in ſei-
nen Geſetzen fuͤr das Holz und deſſen Kultur.
Er ließ nun im Jahr 1560 eine Forſt- und
Holzordnung ausgehen. Er verordnete darin-
nen, daß jaͤhrlich zwey Forſtereyen gehalten,
und das Holz auf der Stelle, und nicht auf der
Stube, verkauft werden ſollte, um dadurch vie-
len Unterſchleifen vorzubeugen, und den Holz-
abſatz mehr uͤberſehen zu koͤnnen. Damit das
lange Liegen des gefaͤlleten Holzes den jungen
Anflug nicht hindere, befahl er, daß das ge-
hauene Holz binnen vierzehn Tagen aus dem
Gehaue gebracht werde; man ſolle das uͤber-
ſtaͤndige vor dem jungen ſchlagen, das harte
von dem weichen ſondern. Um die Waͤlder
nicht zu entbloͤßen, ſondern neue Baͤume zu
erhalten, die theils Saamen verſtreuen, theils
durch ihren Schatten den jungen Anflug fuͤr
die zu heiße Sonne ſchuͤtzen, verordnete er,
auf einem Platze von dreyßig Ellen breit,
und fuͤnf und ſiebenzig lang, zehn Staͤmme gu-
te friſche Saamen- und Schierbaͤume ſtehen zu
laſſen, zwiſchen den Forſtereyen kein Holz,
außer Windbruͤchen zu verkaufen, wodurch er
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/263>, abgerufen am 23.11.2024.
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