und ausgerotteten Hecken sind 1460 Morgen zu Ackerland neu angelegt. 3) Von gemeinen Wei- den 1081 Morgen in Wiesen verwandelt wor- den. 4) Es hat das ganze Rechnungswesen in ge- sammten fürstl. Landen eine neue und zweckmäßi- ge Einrichtung erhalten, es sind dabey statt der bisher abwechselnden Bürgermeister größtentheils beständige Berechner und Gelderheber angestellt, und dieselben mittelst eigener genau bestimmter Instruction zu richtigerer Verwaltung der gemei- nen Einkünfte, als bisher geschehen, angewiesen worden. 5) An 383 Ortschaften sind die rückstän- digen gemeinen Rechnungen, wovon die meisten zur mannigfaltigen Verwirrung im gemeinen Wesen 2, 4, 5 und mehrere Jahre angewachsen, bey der fürstl. Landescommission gänzlich durchse- hen und in Ordnung gebracht worden. 6) Mit Untersuchung der vormundschaftlichen Rechnun- gen und überhaupt der Vormundschaften hat man mittelst eigner zu dem Ende ausgetheilter Tabellen im ganzen Lande den Anfang gemacht. 7) Auch fieng man in diesem Jahre an die Vermögens- umstände und Schulden sämmtlicher Zünfte in den fürstl. Landen zu untersuchen, und die nöthige zweckdienstliche Verfügung zu Tilgung derselben zu treffen. 8) Zur Beförderung einer genauern Aufsicht über das herrschaftliche Interesse hat man in den gesammten fürstl. Landen durchgängig Schuldheißen angestellet, eine Sache, woran schon eine lange Reihe von Jahren fruchtlos gearbeitet worden. 9) Die beyden Hauptstädte des Landes
Darm-
und ausgerotteten Hecken ſind 1460 Morgen zu Ackerland neu angelegt. 3) Von gemeinen Wei- den 1081 Morgen in Wieſen verwandelt wor- den. 4) Es hat das ganze Rechnungsweſen in ge- ſammten fuͤrſtl. Landen eine neue und zweckmaͤßi- ge Einrichtung erhalten, es ſind dabey ſtatt der bisher abwechſelnden Buͤrgermeiſter groͤßtentheils beſtaͤndige Berechner und Gelderheber angeſtellt, und dieſelben mittelſt eigener genau beſtimmter Inſtruction zu richtigerer Verwaltung der gemei- nen Einkuͤnfte, als bisher geſchehen, angewieſen worden. 5) An 383 Ortſchaften ſind die ruͤckſtaͤn- digen gemeinen Rechnungen, wovon die meiſten zur mannigfaltigen Verwirrung im gemeinen Weſen 2, 4, 5 und mehrere Jahre angewachſen, bey der fuͤrſtl. Landescommiſſion gaͤnzlich durchſe- hen und in Ordnung gebracht worden. 6) Mit Unterſuchung der vormundſchaftlichen Rechnun- gen und uͤberhaupt der Vormundſchaften hat man mittelſt eigner zu dem Ende ausgetheilter Tabellen im ganzen Lande den Anfang gemacht. 7) Auch fieng man in dieſem Jahre an die Vermoͤgens- umſtaͤnde und Schulden ſaͤmmtlicher Zuͤnfte in den fuͤrſtl. Landen zu unterſuchen, und die noͤthige zweckdienſtliche Verfuͤgung zu Tilgung derſelben zu treffen. 8) Zur Befoͤrderung einer genauern Aufſicht uͤber das herrſchaftliche Intereſſe hat man in den geſammten fuͤrſtl. Landen durchgaͤngig Schuldheißen angeſtellet, eine Sache, woran ſchon eine lange Reihe von Jahren fruchtlos gearbeitet worden. 9) Die beyden Hauptſtaͤdte des Landes
Darm-
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und ausgerotteten Hecken ſind 1460 Morgen zu
Ackerland neu angelegt. 3) Von gemeinen Wei-
den 1081 Morgen in Wieſen verwandelt wor-
den. 4) Es hat das ganze Rechnungsweſen in ge-
ſammten fuͤrſtl. Landen eine neue und zweckmaͤßi-
ge Einrichtung erhalten, es ſind dabey ſtatt der
bisher abwechſelnden Buͤrgermeiſter groͤßtentheils
beſtaͤndige Berechner und Gelderheber angeſtellt,
und dieſelben mittelſt eigener genau beſtimmter
Inſtruction zu richtigerer Verwaltung der gemei-
nen Einkuͤnfte, als bisher geſchehen, angewieſen
worden. 5) An 383 Ortſchaften ſind die ruͤckſtaͤn-
digen gemeinen Rechnungen, wovon die meiſten
zur mannigfaltigen Verwirrung im gemeinen
Weſen 2, 4, 5 und mehrere Jahre angewachſen,
bey der fuͤrſtl. Landescommiſſion gaͤnzlich durchſe-
hen und in Ordnung gebracht worden. 6) Mit
Unterſuchung der vormundſchaftlichen Rechnun-
gen und uͤberhaupt der Vormundſchaften hat man
mittelſt eigner zu dem Ende ausgetheilter Tabellen
im ganzen Lande den Anfang gemacht. 7) Auch
fieng man in dieſem Jahre an die Vermoͤgens-
umſtaͤnde und Schulden ſaͤmmtlicher Zuͤnfte in
den fuͤrſtl. Landen zu unterſuchen, und die noͤthige
zweckdienſtliche Verfuͤgung zu Tilgung derſelben
zu treffen. 8) Zur Befoͤrderung einer genauern
Aufſicht uͤber das herrſchaftliche Intereſſe hat man
in den geſammten fuͤrſtl. Landen durchgaͤngig
Schuldheißen angeſtellet, eine Sache, woran ſchon
eine lange Reihe von Jahren fruchtlos gearbeitet
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/87>, abgerufen am 22.11.2024.
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