Roepell, Richard: Polen um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Gotha, 1876.III. Die Constituirung des Petrikauer Tribunals im Jahre 1749. (Zu Seite 78.) Von den Vorgängen bei der Constituirung des Petrikauer "Um die Bestimmung des Gesetzes von 1717 zu umgehen, III. Die Conſtituirung des Petrikauer Tribunals im Jahre 1749. (Zu Seite 78.) Von den Vorgängen bei der Conſtituirung des Petrikauer „Um die Beſtimmung des Geſetzes von 1717 zu umgehen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0243" n="[229]"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi><lb/> Die Conſtituirung des Petrikauer Tribunals<lb/> im Jahre 1749.</hi> </head><lb/> <p> <hi rendition="#c">(Zu Seite 78.)</hi> </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Von den Vorgängen bei der Conſtituirung des Petrikauer<lb/> Tribunals im Jahre 1749 giebt neben Kitowicz, welchem ich<lb/> im Text gefolgt bin, auch der König Stanislaw Poniatowski in<lb/> ſeinen „Erinnerungen“ (<hi rendition="#aq">Pamiętniki, p. 33 sqq.</hi>) eine recht leben-<lb/> dige Schilderung, welche ich, da er Augenzeuge dabei war und<lb/> ſeine Auffaſſung und Darſtellung von der des Kitowicz mannichfach<lb/> abweicht, noch nachträglich mittheilen will.</p><lb/> <p>„Um die Beſtimmung des Geſetzes von 1717 zu umgehen,<lb/> welches den Feldherren verbot jemals mit dem Heer der Republik<lb/> ſich in die Conſtituirung des Tribunals zu miſchen, ließ die<lb/> Parthei der Potocki bereits im Auguſt 1749 das Gerücht ver-<lb/> breiten, daß ein gewiſſer Pęcherzewski an der Spitze einer Räuber-<lb/> bande die Umgegend von Petrikau heimſuche. Dieſer Pęcherzewski<lb/> exiſtirte in der Wirklichkeit ebenſo wenig als ſeine Bande; gleich-<lb/> wohl aber benutzte der Großfeldherr der Krone, Potocki, dieſes<lb/> falſche Gerücht, gab dem Woiwoden von Smolenski, Sapieha,<lb/> welcher damals Regimentarius in Großpolen war, den Befehl,<lb/> einen Theil der Kronarmee zur Ausrottung der vermeintlichen<lb/> Störer der öffentlichen Ordnung zuſammenzuziehen, und der<lb/> Woiwode benutzte dies, um die wahren Abſichten des Kron-Groß-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[229]/0243]
III.
Die Conſtituirung des Petrikauer Tribunals
im Jahre 1749.
(Zu Seite 78.)
Von den Vorgängen bei der Conſtituirung des Petrikauer
Tribunals im Jahre 1749 giebt neben Kitowicz, welchem ich
im Text gefolgt bin, auch der König Stanislaw Poniatowski in
ſeinen „Erinnerungen“ (Pamiętniki, p. 33 sqq.) eine recht leben-
dige Schilderung, welche ich, da er Augenzeuge dabei war und
ſeine Auffaſſung und Darſtellung von der des Kitowicz mannichfach
abweicht, noch nachträglich mittheilen will.
„Um die Beſtimmung des Geſetzes von 1717 zu umgehen,
welches den Feldherren verbot jemals mit dem Heer der Republik
ſich in die Conſtituirung des Tribunals zu miſchen, ließ die
Parthei der Potocki bereits im Auguſt 1749 das Gerücht ver-
breiten, daß ein gewiſſer Pęcherzewski an der Spitze einer Räuber-
bande die Umgegend von Petrikau heimſuche. Dieſer Pęcherzewski
exiſtirte in der Wirklichkeit ebenſo wenig als ſeine Bande; gleich-
wohl aber benutzte der Großfeldherr der Krone, Potocki, dieſes
falſche Gerücht, gab dem Woiwoden von Smolenski, Sapieha,
welcher damals Regimentarius in Großpolen war, den Befehl,
einen Theil der Kronarmee zur Ausrottung der vermeintlichen
Störer der öffentlichen Ordnung zuſammenzuziehen, und der
Woiwode benutzte dies, um die wahren Abſichten des Kron-Groß-
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