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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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(die oberen Wohnungen durch besondere Treppenhäuser oder durch offene Stiegen an der Außenseite des Hauses) erhält. Bei den heutigen Verhältnissen wird sich diese kostspielige Bauweise wohl nur in seltenen Fällen ermöglichen lassen.

Über die Größe und Beschaffenheit der Wohnungen hat die deutsche Reichseisenbahnverwaltung nachstehende allgemeine Richtlinien herausgegeben.


Abb. 262.

Größe und Beschaffenheit der Wohnungen. Bauweise der Wohnungen (vgl. Abb. 261-266).

Hinsichtlich der Größe, Raumzahl, Ausstattung u. s. w. der Wohnungen sind grundsätzlich keine Unterschiede zwischen bahneigenen Wohnungen und Genossenschaftswohnungen u. s. w. zu machen. Abgesehen von ländlichen Verhältnissen ist im allgemeinen dem Mehrfamilienhaus - sog. Bürgerhaus - mit 2 Wohnungen am Treppenhaus der Vorzug zu geben. Über 3 Geschosse soll in der Regel nicht hinausgegangen werden. Einfamilien- und selbst Einfamilienreihenhäuser müssen gegen jene Anlage zurücktreten, wenn vergleichende Kostenberechnungen ergeben, daß das Mehrfamilienhaus billiger wird als eine entsprechende Zahl Einfamilienhäuser.

Die neuerdings hervorgetretenen Sparbauweisen sind mit Vorsicht aufzunehmen. Die Gesamtanlage ist mit möglichster Sparsamkeit zu gestalten. Das Äußere soll bei aller Einfachheit baukünstlerischen Anforderungen entsprechen. Die Wohnungen müssen unter Vermeidung aller Anlagen und Ausstattungen, die nur einer überflüssigen Bequemlichkeit und dem Luxus dienen, den der Landesart angepaßten guten Wohnsitten sozial gleichartiger Kreise genügen. Grundrißmuster für Eisenbahnkleinwohnungen können nicht für den ganzen Bezirk der Reichseisenbahnverwaltung aufgestellt werden. Sie sind vielmehr auf Grund genauer Kenntnis der Berufs- und Lebensverhältnisse des Eisenbahnpersonals, der Volksgewohnheiten, klimatischen und sonstigen örtlichen Verhältnissen von den Zweigstellen und Generaldirektionen für kleine Bezirke auszuarbeiten. Bei der Bemessung der Größe, Raumzahl, Raumanordnung und Ausstattung ist dem Dauerbedürfnis der künftigen Bewohner Rechnung zu tragen. So sehr den oft übertriebenen Ansprüchen der Wohnungsbewerber entgegengetreten und auf eine Rückkehr zur Einfachheit und Genügsamkeit hingewirkt werden muß, so verfehlt wäre es, außer acht zu lassen, daß Wohnungen errichtet werden sollen, die nicht nur über die augenblickliche außerordentliche Not hinweghelfen sollen, bei zu beengten Wohnungsverhältnissen würde die anfängliche Freude über das gefundene Unterkommen bald einer Enttäuschung und dauernden Unzufriedenheit Platz machen. Wegen

(die oberen Wohnungen durch besondere Treppenhäuser oder durch offene Stiegen an der Außenseite des Hauses) erhält. Bei den heutigen Verhältnissen wird sich diese kostspielige Bauweise wohl nur in seltenen Fällen ermöglichen lassen.

Über die Größe und Beschaffenheit der Wohnungen hat die deutsche Reichseisenbahnverwaltung nachstehende allgemeine Richtlinien herausgegeben.


Abb. 262.

Größe und Beschaffenheit der Wohnungen. Bauweise der Wohnungen (vgl. Abb. 261–266).

Hinsichtlich der Größe, Raumzahl, Ausstattung u. s. w. der Wohnungen sind grundsätzlich keine Unterschiede zwischen bahneigenen Wohnungen und Genossenschaftswohnungen u. s. w. zu machen. Abgesehen von ländlichen Verhältnissen ist im allgemeinen dem Mehrfamilienhaus – sog. Bürgerhaus – mit 2 Wohnungen am Treppenhaus der Vorzug zu geben. Über 3 Geschosse soll in der Regel nicht hinausgegangen werden. Einfamilien- und selbst Einfamilienreihenhäuser müssen gegen jene Anlage zurücktreten, wenn vergleichende Kostenberechnungen ergeben, daß das Mehrfamilienhaus billiger wird als eine entsprechende Zahl Einfamilienhäuser.

Die neuerdings hervorgetretenen Sparbauweisen sind mit Vorsicht aufzunehmen. Die Gesamtanlage ist mit möglichster Sparsamkeit zu gestalten. Das Äußere soll bei aller Einfachheit baukünstlerischen Anforderungen entsprechen. Die Wohnungen müssen unter Vermeidung aller Anlagen und Ausstattungen, die nur einer überflüssigen Bequemlichkeit und dem Luxus dienen, den der Landesart angepaßten guten Wohnsitten sozial gleichartiger Kreise genügen. Grundrißmuster für Eisenbahnkleinwohnungen können nicht für den ganzen Bezirk der Reichseisenbahnverwaltung aufgestellt werden. Sie sind vielmehr auf Grund genauer Kenntnis der Berufs- und Lebensverhältnisse des Eisenbahnpersonals, der Volksgewohnheiten, klimatischen und sonstigen örtlichen Verhältnissen von den Zweigstellen und Generaldirektionen für kleine Bezirke auszuarbeiten. Bei der Bemessung der Größe, Raumzahl, Raumanordnung und Ausstattung ist dem Dauerbedürfnis der künftigen Bewohner Rechnung zu tragen. So sehr den oft übertriebenen Ansprüchen der Wohnungsbewerber entgegengetreten und auf eine Rückkehr zur Einfachheit und Genügsamkeit hingewirkt werden muß, so verfehlt wäre es, außer acht zu lassen, daß Wohnungen errichtet werden sollen, die nicht nur über die augenblickliche außerordentliche Not hinweghelfen sollen, bei zu beengten Wohnungsverhältnissen würde die anfängliche Freude über das gefundene Unterkommen bald einer Enttäuschung und dauernden Unzufriedenheit Platz machen. Wegen

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[429/0460] (die oberen Wohnungen durch besondere Treppenhäuser oder durch offene Stiegen an der Außenseite des Hauses) erhält. Bei den heutigen Verhältnissen wird sich diese kostspielige Bauweise wohl nur in seltenen Fällen ermöglichen lassen. Über die Größe und Beschaffenheit der Wohnungen hat die deutsche Reichseisenbahnverwaltung nachstehende allgemeine Richtlinien herausgegeben. [Abbildung Abb. 262. ] Größe und Beschaffenheit der Wohnungen. Bauweise der Wohnungen (vgl. Abb. 261–266). Hinsichtlich der Größe, Raumzahl, Ausstattung u. s. w. der Wohnungen sind grundsätzlich keine Unterschiede zwischen bahneigenen Wohnungen und Genossenschaftswohnungen u. s. w. zu machen. Abgesehen von ländlichen Verhältnissen ist im allgemeinen dem Mehrfamilienhaus – sog. Bürgerhaus – mit 2 Wohnungen am Treppenhaus der Vorzug zu geben. Über 3 Geschosse soll in der Regel nicht hinausgegangen werden. Einfamilien- und selbst Einfamilienreihenhäuser müssen gegen jene Anlage zurücktreten, wenn vergleichende Kostenberechnungen ergeben, daß das Mehrfamilienhaus billiger wird als eine entsprechende Zahl Einfamilienhäuser. Die neuerdings hervorgetretenen Sparbauweisen sind mit Vorsicht aufzunehmen. Die Gesamtanlage ist mit möglichster Sparsamkeit zu gestalten. Das Äußere soll bei aller Einfachheit baukünstlerischen Anforderungen entsprechen. Die Wohnungen müssen unter Vermeidung aller Anlagen und Ausstattungen, die nur einer überflüssigen Bequemlichkeit und dem Luxus dienen, den der Landesart angepaßten guten Wohnsitten sozial gleichartiger Kreise genügen. Grundrißmuster für Eisenbahnkleinwohnungen können nicht für den ganzen Bezirk der Reichseisenbahnverwaltung aufgestellt werden. Sie sind vielmehr auf Grund genauer Kenntnis der Berufs- und Lebensverhältnisse des Eisenbahnpersonals, der Volksgewohnheiten, klimatischen und sonstigen örtlichen Verhältnissen von den Zweigstellen und Generaldirektionen für kleine Bezirke auszuarbeiten. Bei der Bemessung der Größe, Raumzahl, Raumanordnung und Ausstattung ist dem Dauerbedürfnis der künftigen Bewohner Rechnung zu tragen. So sehr den oft übertriebenen Ansprüchen der Wohnungsbewerber entgegengetreten und auf eine Rückkehr zur Einfachheit und Genügsamkeit hingewirkt werden muß, so verfehlt wäre es, außer acht zu lassen, daß Wohnungen errichtet werden sollen, die nicht nur über die augenblickliche außerordentliche Not hinweghelfen sollen, bei zu beengten Wohnungsverhältnissen würde die anfängliche Freude über das gefundene Unterkommen bald einer Enttäuschung und dauernden Unzufriedenheit Platz machen. Wegen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/460>, abgerufen am 17.07.2024.