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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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den Schraubenstützen zum Aufsetzen der abgeachsten Lokomotiven, Schiebebühnen, Werkbänken und Schränken für wertvolle Lokomotivteile. Etwa für 25 Richtstände empfiehlt sich die Aufstellung einer ortsfesten Bohrmaschine, eines Schmiedefeuers und zweier Schleifsteine. Bohrmaschine und Schmiedefeuer sollen ständig bedient sein. An den Wänden und Säulen sind Anschlüsse für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung, für Preßluft und Azetylen vorzusehen.

b) Längsgleiswerkstätten. In den Längsgleiswerkstätten sind bestimmte Abmessungen für die Länge des Arbeitsplatzes nicht festzulegen. Sie hängt von der jeweiligen Lokomotivlänge ab. Zwischen den Stirnseiten der Lokomotiven ist ein Abstand von 2·5 m zum Herausnehmen der Siederohre u. s. w. notwendig. Infolgedessen macht auch das Einbringen einer langen Lokomotive an Stelle einer kurzen im praktischen Betriebe keine Schwierigkeit, weil sich die übrigen Lokomotiven mittels der Krane leicht zusammenrücken lassen. Die Zahl der nebeneinanderliegenden Gleise eines Kranfeldes beträgt im allgemeinen 3, ihre Entfernung soll wenigstens 6 m betragen, vereinzelt (Amerika) findet man 7·5 m. Die Entfernung von den Längswänden oder Kranstützen beträgt 4·5-5·5 m. Sie muß jedenfalls so bemessen werden, daß die Lasthaken auch noch seitlich der Lokomotive lagernde Lasten erfassen und absetzen können. Bei der ursprünglichen, auch noch 1908 in Tempelhof gewählten Bauart, wird das Mittelgleis als Verkehrs- oder Fördergleis benutzt, um an Bauhöhe zu sparen. Es ist jedoch in betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht vorteilhafter, auch dieses Gleis für die Lokomotivausbesserung zu verwenden, weil dann Raumausnutzung und Übersicht erheblich besser sind, besonders wenn Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge getrennt werden. Da die Lokomotiven hierbei übereinander hinweggetragen werden müssen, ergibt sich eine Bauhöhe von etwas mehr als der doppelten Fahrzeughöhe zuzüglich der Kranhöhe. Sie beträgt in Trier 12·5 m, in St. Wendel 12·3 m, in Tempelhof dagegen nur 10 m. In St. Wendel ist das mittlere Gleis um 1 m aus der Mittellinie des Kranfeldes zur Seite gelegt, so daß die Fahrzeuge nicht übereinander und nicht in so großer Höhe über dem Fußboden befördert zu werden brauchen. So vorteilhaft die hierdurch erzielte größere Breite (7 m) auf der einen Seite des Arbeitsfeldes ist, so sehr hindert die geringere Breite von 5 m auf der anderen Seite. Da es für die Betriebssicherheit unerheblich ist, ob ein Fahrzeug in 2·5 m Höhe, der Mindesthöhe wegen der Leitern, Bohrmaschinengestelle und Arbeiter oder in 5 m Höhe befördert wird, so kann diese Anordnung nicht empfohlen werden. Die Sorge vor dem Herabfallen von Fahrzeugen ist, wie erwähnt, bei dem heutigen Stande der Krantechnik unbegründet. An den Stirnseiten der Hallen sind je 5 m zwischen Arbeitsstand und Wand zu Verkehrszwecken (Schmalspur- und Achsgleis) erforderlich. Von großer Bedeutung sind ferner Querwege von 5 m Breite mit Normalspur für den Verkehr zwischen den Richthallen und den Nebenbetrieben. Ihre Zahl ist abhängig von der Länge der Halle. So haben Trier, Jülich, Paderborn u. s. w. bei 170 m Länge 2 Querwege. Bei Hallen von mehr als 200 m Länge sind 3 erforderlich. Hallen von mehr als 250 m würden unübersichtlich werden. Auf diesen Querwegen werden alle Teile mittels Kraft- oder Handwagen befördert. Die Verteilung auf die einzelnen Arbeitsplätze übernehmen die Laufkrane. Bei großen Hallenlängen werden hierfür Leichtkrane von etwa 5 t Tragkraft eingebaut, die auf besonderen Laufbahnen unter, vereinzelt auch über den Hauptkranbahnen laufen. Zur Aufbewahrung von Fahrzeugteilen, die längere Zeit entbehrlich sind, hat Trier, St. Wendel u. s. w. zwischen den Gleisen gut abdeckbare Ablegegruben von 4 m Länge, 1·5 m Breite und 1·2 m Tiefe nach amerikanischem Vorbilde (Jakson).

Die folgende Zusammenstellung nebst Abb. 208 geben die Hauptmaße einiger Längsgleisrichthallen wieder.

Die innere Einrichtung entspricht im übrigen den Quergleishallen unter Wegfall der Schiebebühne.

Die Dachausbildung ist im Gegensatz zu den meisten Quergleisanlagen einheitlich (vgl. die Abbildungen auf Taf. XVIII). Die regelmäßig abgestuften Dächer verhindern die störenden Wasser- und Schneeansammlungen an den tiefsten Dachstellen und vermindern daher die Unterhaltungskosten.

2. Tenderwerkstatt. Die Tender werden vielfach in den Lokomotiv- oder Wagenrichthallen ausgebessert. Erfolgt die Ausbesserung in besonderen Richthallen, so werden dort zumeist auch die Drehgestelle ausgebessert und die Achsen abgedreht. Ein Tender benötigt eine Standlänge von 7 bis 8 m. Die Zahl der Ausbesserungsstände beträgt, wie erwähnt, bei den preußischen Bahnen 6% des Bestandes an Tendern. Für einen Drehgestellarbeitsplatz sind rd. 20 m2 nötig.

Vereinzelt werden Tenderwerkstatt und Kesselschmieden vereinigt. Der Lärm der Kesselschmiede erschwert aber die Arbeit an den

den Schraubenstützen zum Aufsetzen der abgeachsten Lokomotiven, Schiebebühnen, Werkbänken und Schränken für wertvolle Lokomotivteile. Etwa für 25 Richtstände empfiehlt sich die Aufstellung einer ortsfesten Bohrmaschine, eines Schmiedefeuers und zweier Schleifsteine. Bohrmaschine und Schmiedefeuer sollen ständig bedient sein. An den Wänden und Säulen sind Anschlüsse für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung, für Preßluft und Azetylen vorzusehen.

b) Längsgleiswerkstätten. In den Längsgleiswerkstätten sind bestimmte Abmessungen für die Länge des Arbeitsplatzes nicht festzulegen. Sie hängt von der jeweiligen Lokomotivlänge ab. Zwischen den Stirnseiten der Lokomotiven ist ein Abstand von 2·5 m zum Herausnehmen der Siederohre u. s. w. notwendig. Infolgedessen macht auch das Einbringen einer langen Lokomotive an Stelle einer kurzen im praktischen Betriebe keine Schwierigkeit, weil sich die übrigen Lokomotiven mittels der Krane leicht zusammenrücken lassen. Die Zahl der nebeneinanderliegenden Gleise eines Kranfeldes beträgt im allgemeinen 3, ihre Entfernung soll wenigstens 6 m betragen, vereinzelt (Amerika) findet man 7·5 m. Die Entfernung von den Längswänden oder Kranstützen beträgt 4·5–5·5 m. Sie muß jedenfalls so bemessen werden, daß die Lasthaken auch noch seitlich der Lokomotive lagernde Lasten erfassen und absetzen können. Bei der ursprünglichen, auch noch 1908 in Tempelhof gewählten Bauart, wird das Mittelgleis als Verkehrs- oder Fördergleis benutzt, um an Bauhöhe zu sparen. Es ist jedoch in betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht vorteilhafter, auch dieses Gleis für die Lokomotivausbesserung zu verwenden, weil dann Raumausnutzung und Übersicht erheblich besser sind, besonders wenn Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge getrennt werden. Da die Lokomotiven hierbei übereinander hinweggetragen werden müssen, ergibt sich eine Bauhöhe von etwas mehr als der doppelten Fahrzeughöhe zuzüglich der Kranhöhe. Sie beträgt in Trier 12·5 m, in St. Wendel 12·3 m, in Tempelhof dagegen nur 10 m. In St. Wendel ist das mittlere Gleis um 1 m aus der Mittellinie des Kranfeldes zur Seite gelegt, so daß die Fahrzeuge nicht übereinander und nicht in so großer Höhe über dem Fußboden befördert zu werden brauchen. So vorteilhaft die hierdurch erzielte größere Breite (7 m) auf der einen Seite des Arbeitsfeldes ist, so sehr hindert die geringere Breite von 5 m auf der anderen Seite. Da es für die Betriebssicherheit unerheblich ist, ob ein Fahrzeug in 2·5 m Höhe, der Mindesthöhe wegen der Leitern, Bohrmaschinengestelle und Arbeiter oder in 5 m Höhe befördert wird, so kann diese Anordnung nicht empfohlen werden. Die Sorge vor dem Herabfallen von Fahrzeugen ist, wie erwähnt, bei dem heutigen Stande der Krantechnik unbegründet. An den Stirnseiten der Hallen sind je 5 m zwischen Arbeitsstand und Wand zu Verkehrszwecken (Schmalspur- und Achsgleis) erforderlich. Von großer Bedeutung sind ferner Querwege von 5 m Breite mit Normalspur für den Verkehr zwischen den Richthallen und den Nebenbetrieben. Ihre Zahl ist abhängig von der Länge der Halle. So haben Trier, Jülich, Paderborn u. s. w. bei 170 m Länge 2 Querwege. Bei Hallen von mehr als 200 m Länge sind 3 erforderlich. Hallen von mehr als 250 m würden unübersichtlich werden. Auf diesen Querwegen werden alle Teile mittels Kraft- oder Handwagen befördert. Die Verteilung auf die einzelnen Arbeitsplätze übernehmen die Laufkrane. Bei großen Hallenlängen werden hierfür Leichtkrane von etwa 5 t Tragkraft eingebaut, die auf besonderen Laufbahnen unter, vereinzelt auch über den Hauptkranbahnen laufen. Zur Aufbewahrung von Fahrzeugteilen, die längere Zeit entbehrlich sind, hat Trier, St. Wendel u. s. w. zwischen den Gleisen gut abdeckbare Ablegegruben von 4 m Länge, 1·5 m Breite und 1·2 m Tiefe nach amerikanischem Vorbilde (Jakson).

Die folgende Zusammenstellung nebst Abb. 208 geben die Hauptmaße einiger Längsgleisrichthallen wieder.

Die innere Einrichtung entspricht im übrigen den Quergleishallen unter Wegfall der Schiebebühne.

Die Dachausbildung ist im Gegensatz zu den meisten Quergleisanlagen einheitlich (vgl. die Abbildungen auf Taf. XVIII). Die regelmäßig abgestuften Dächer verhindern die störenden Wasser- und Schneeansammlungen an den tiefsten Dachstellen und vermindern daher die Unterhaltungskosten.

2. Tenderwerkstatt. Die Tender werden vielfach in den Lokomotiv- oder Wagenrichthallen ausgebessert. Erfolgt die Ausbesserung in besonderen Richthallen, so werden dort zumeist auch die Drehgestelle ausgebessert und die Achsen abgedreht. Ein Tender benötigt eine Standlänge von 7 bis 8 m. Die Zahl der Ausbesserungsstände beträgt, wie erwähnt, bei den preußischen Bahnen 6% des Bestandes an Tendern. Für einen Drehgestellarbeitsplatz sind rd. 20 m2 nötig.

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[334/0349] den Schraubenstützen zum Aufsetzen der abgeachsten Lokomotiven, Schiebebühnen, Werkbänken und Schränken für wertvolle Lokomotivteile. Etwa für 25 Richtstände empfiehlt sich die Aufstellung einer ortsfesten Bohrmaschine, eines Schmiedefeuers und zweier Schleifsteine. Bohrmaschine und Schmiedefeuer sollen ständig bedient sein. An den Wänden und Säulen sind Anschlüsse für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung, für Preßluft und Azetylen vorzusehen. b) Längsgleiswerkstätten. In den Längsgleiswerkstätten sind bestimmte Abmessungen für die Länge des Arbeitsplatzes nicht festzulegen. Sie hängt von der jeweiligen Lokomotivlänge ab. Zwischen den Stirnseiten der Lokomotiven ist ein Abstand von 2·5 m zum Herausnehmen der Siederohre u. s. w. notwendig. Infolgedessen macht auch das Einbringen einer langen Lokomotive an Stelle einer kurzen im praktischen Betriebe keine Schwierigkeit, weil sich die übrigen Lokomotiven mittels der Krane leicht zusammenrücken lassen. Die Zahl der nebeneinanderliegenden Gleise eines Kranfeldes beträgt im allgemeinen 3, ihre Entfernung soll wenigstens 6 m betragen, vereinzelt (Amerika) findet man 7·5 m. Die Entfernung von den Längswänden oder Kranstützen beträgt 4·5–5·5 m. Sie muß jedenfalls so bemessen werden, daß die Lasthaken auch noch seitlich der Lokomotive lagernde Lasten erfassen und absetzen können. Bei der ursprünglichen, auch noch 1908 in Tempelhof gewählten Bauart, wird das Mittelgleis als Verkehrs- oder Fördergleis benutzt, um an Bauhöhe zu sparen. Es ist jedoch in betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht vorteilhafter, auch dieses Gleis für die Lokomotivausbesserung zu verwenden, weil dann Raumausnutzung und Übersicht erheblich besser sind, besonders wenn Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge getrennt werden. Da die Lokomotiven hierbei übereinander hinweggetragen werden müssen, ergibt sich eine Bauhöhe von etwas mehr als der doppelten Fahrzeughöhe zuzüglich der Kranhöhe. Sie beträgt in Trier 12·5 m, in St. Wendel 12·3 m, in Tempelhof dagegen nur 10 m. In St. Wendel ist das mittlere Gleis um 1 m aus der Mittellinie des Kranfeldes zur Seite gelegt, so daß die Fahrzeuge nicht übereinander und nicht in so großer Höhe über dem Fußboden befördert zu werden brauchen. So vorteilhaft die hierdurch erzielte größere Breite (7 m) auf der einen Seite des Arbeitsfeldes ist, so sehr hindert die geringere Breite von 5 m auf der anderen Seite. Da es für die Betriebssicherheit unerheblich ist, ob ein Fahrzeug in 2·5 m Höhe, der Mindesthöhe wegen der Leitern, Bohrmaschinengestelle und Arbeiter oder in 5 m Höhe befördert wird, so kann diese Anordnung nicht empfohlen werden. Die Sorge vor dem Herabfallen von Fahrzeugen ist, wie erwähnt, bei dem heutigen Stande der Krantechnik unbegründet. An den Stirnseiten der Hallen sind je 5 m zwischen Arbeitsstand und Wand zu Verkehrszwecken (Schmalspur- und Achsgleis) erforderlich. Von großer Bedeutung sind ferner Querwege von 5 m Breite mit Normalspur für den Verkehr zwischen den Richthallen und den Nebenbetrieben. Ihre Zahl ist abhängig von der Länge der Halle. So haben Trier, Jülich, Paderborn u. s. w. bei 170 m Länge 2 Querwege. Bei Hallen von mehr als 200 m Länge sind 3 erforderlich. Hallen von mehr als 250 m würden unübersichtlich werden. Auf diesen Querwegen werden alle Teile mittels Kraft- oder Handwagen befördert. Die Verteilung auf die einzelnen Arbeitsplätze übernehmen die Laufkrane. Bei großen Hallenlängen werden hierfür Leichtkrane von etwa 5 t Tragkraft eingebaut, die auf besonderen Laufbahnen unter, vereinzelt auch über den Hauptkranbahnen laufen. Zur Aufbewahrung von Fahrzeugteilen, die längere Zeit entbehrlich sind, hat Trier, St. Wendel u. s. w. zwischen den Gleisen gut abdeckbare Ablegegruben von 4 m Länge, 1·5 m Breite und 1·2 m Tiefe nach amerikanischem Vorbilde (Jakson). Die folgende Zusammenstellung nebst Abb. 208 geben die Hauptmaße einiger Längsgleisrichthallen wieder. Die innere Einrichtung entspricht im übrigen den Quergleishallen unter Wegfall der Schiebebühne. Die Dachausbildung ist im Gegensatz zu den meisten Quergleisanlagen einheitlich (vgl. die Abbildungen auf Taf. XVIII). Die regelmäßig abgestuften Dächer verhindern die störenden Wasser- und Schneeansammlungen an den tiefsten Dachstellen und vermindern daher die Unterhaltungskosten. 2. Tenderwerkstatt. Die Tender werden vielfach in den Lokomotiv- oder Wagenrichthallen ausgebessert. Erfolgt die Ausbesserung in besonderen Richthallen, so werden dort zumeist auch die Drehgestelle ausgebessert und die Achsen abgedreht. Ein Tender benötigt eine Standlänge von 7 bis 8 m. Die Zahl der Ausbesserungsstände beträgt, wie erwähnt, bei den preußischen Bahnen 6% des Bestandes an Tendern. Für einen Drehgestellarbeitsplatz sind rd. 20 m2 nötig. Vereinzelt werden Tenderwerkstatt und Kesselschmieden vereinigt. Der Lärm der Kesselschmiede erschwert aber die Arbeit an den

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/349>, abgerufen am 04.07.2024.