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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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und auf festen Sitz der Federlagen im Bund zu untersuchen, nötigenfalls auszubessern. Die Bremseinrichtungen sind nach den besonderen Vorschriften zu prüfen. Die Drehgestelle werden ähnlich untersucht wie die Rahmen. Beim Zusammenbau ist darauf zu achten, daß Fremdkörper aus den Zylindern, Dampfkanälen, Rohrleitungen entfernt werden. Dampfzylinder, Schiebergehäuse und Verteilungskanäle sind mit Dampf oder Preßluft auszublasen. Die Bekleidungsbleche an Zylindern und Kessel sind gut anzupassen, damit sie die Wärmeschutzmasse vor mechanischer Beschädigung und Nässe schützen und auch selbst wärmeschützend wirken.

Von besonderer Bedeutung ist gründliches Instandsetzen der Steuerungsteile. Abgenutzte Bolzen und Büchsen sind zu ersetzen, alle Lagerstellen sorgfältig zu berichtigen. Die Steuerung ist nach besonderer Vorschrift einzustellen. Endgültig ist sie unter Dampf einzustellen. Dampfdruckschaulinien (Diagramme) sind so oft wie möglich aufzunehmen, da vom richtigen Einstellen der Steuerung nicht nur der ruhige Gang, sondern auch die Leistung und die wirtschaftliche Dampfausnutzung der Lokomotive abhängen. Letztere wird ferner durch genau gleichachsiges Einstellen des Blasrohrs und Schornsteins und durch gutes Abdichten der Rauchkammer gefördert.

Der Dampfkessel ist nur äußerlich zu untersuchen, falls der Befund nichts anderes verlangt.

2. Die "äußere" und die "innere" Untersuchung (vgl. auch § 104 ff. der TV.).

In Deutschland soll die äußere Untersuchung alle 3 Jahre, die innere Untersuchung erstmalig nach 8 Jahren, jede weitere nach 6 Jahren erfolgen. Die äußere Untersuchung ist eine Hauptausbesserung mit Kesseldruckprobe, bei der nicht sämtliche Siede- und Rauchrohre herausgenommen werden. Die Kesselausbesserung kann hierbei oft auf Nacharbeiten der Stemmkanten und Stehbolzen, Nach walzen der Rohre und Beseitigen von Kesselstein von den Reinigungsluken aus beschränkt bleiben. Nur zum Beseitigen des Kesselsteins und Nachprüfen der Feuerbüchsenwände werden auch einige Stehbolzen und Siederohre entfernt. Schließlich erfolgt die amtliche Wasserdruckprobe.

Innere Untersuchung ist eine Hauptausbesserung unter Herausnahme sämtlicher Siede- und Rauchrohre mit nachfolgender Druckprobe. Der Kessel wird innen und außen gründlich gereinigt, alsdann vom amtlichen Kesselprüfer auch innen untersucht. Er bestimmt den Umfang der Ausbesserung. Alle schadhaften Nieten, Stehbolzen und Ankerschrauben sind zu ersetzen. Nötigenfalls sind Feuerkisten und Kesselschüsse ganz oder teilweise zu erneuern. Anfressungen an den eisernen Kesselblechen werden durch Aufschweißen von Eisen vor weiterem Rosten geschützt. Auch an den kupfernen Feuerkistenteilen werden neuerdings Risse geschweißt, Winkelstücke an Stelle der aufgenieteten oder geschraubten Flicken eingeschweißt, Stemmkanten durch Aufschweißen von Kupfer wieder hergestellt u. s. w. Nach Beseitigen aller Mängel und Wiedereinbringen der sorgfältig gereinigten und angeschuhten Siede- und Rauchrohre erfolgt die amtliche Wasserdruckprobe des Kessels, der vor seinem Wiedereinbau auch unter Dampf geprüft werden sollte. Jede ausgebesserte Lokomotive wird einer Leerprobefahrt unterzogen. Untersuchungslokomotiven und Lokomotiven mit größeren Ausbesserungen sind außerdem vor einem ausgelasteten Zuge zu erproben.

Jede untersuchte Lokomotive sollte des Rostschutzes wegen einen neuen Anstrich erhalten. Nach jeder Hauptausbesserung ist die richtige Verteilung des Lokomotivgewichts auf die einzelnen Achsen auf besonderen Wägevorrichtungen zu prüfen.

Die Ausbesserung der Tender erstreckt sich auf Instandsetzen des Rahmens, des Laufwerks, der Drehgestelle, der Bremse, Zug- und Stoßvorrichtungen, Rohrleitungen und des Wasserkastens. Schadhafte oder stark angerostete Stellen sind durch Einschweißen neuer Blechstücke zu beseitigen.

Die Arbeiten an den Wagen zerfallen in:

1. Gründliche Ausbesserung der im laufenden Betriebe schadhaft gewordenen Teile, so daß die Wagen bis zur nächsten Untersuchung betriebsfähig bleiben;

2. die bahnamtliche Untersuchung, d. i. Prüfen und Ausbessern der Untergestelle und Wagenkasten und Erneuern des Anstrichs.

Die Wagen werden in den W. mit Winden, Hebeböcken und neuerdings mit Kranen (St. Wendel, Sebaldsbrück, Schwetzingen) von den Achsen gehoben. Achsen, Drehgestelle, Bremsen, Zug- und Stoßvorrichtungen werden in ähnlicher Weise wie bei den Lokomotiven und Tendern behandelt. Die richtige Lage der Achshalter und Federnträger an den Rahmen ist durch Abschnüren und Abwinkeln festzustellen. Die Achsen müssen in der Mittellage parallel zueinander und senkrecht zur Wagenlängsachse stehen. Die eisernen Untergestelle, die je nach den Frachten sehr unter Rost leiden, sind sorgfältig zu entrosten und wieder anzustreichen. Angerostete Bekleidungsbleche werden durch Anschweißen von Blechstücken ausgebessert. Die Holzverzapfungen sind auszubessern, oder es sind neue Säulen u. s. w.

und auf festen Sitz der Federlagen im Bund zu untersuchen, nötigenfalls auszubessern. Die Bremseinrichtungen sind nach den besonderen Vorschriften zu prüfen. Die Drehgestelle werden ähnlich untersucht wie die Rahmen. Beim Zusammenbau ist darauf zu achten, daß Fremdkörper aus den Zylindern, Dampfkanälen, Rohrleitungen entfernt werden. Dampfzylinder, Schiebergehäuse und Verteilungskanäle sind mit Dampf oder Preßluft auszublasen. Die Bekleidungsbleche an Zylindern und Kessel sind gut anzupassen, damit sie die Wärmeschutzmasse vor mechanischer Beschädigung und Nässe schützen und auch selbst wärmeschützend wirken.

Von besonderer Bedeutung ist gründliches Instandsetzen der Steuerungsteile. Abgenutzte Bolzen und Büchsen sind zu ersetzen, alle Lagerstellen sorgfältig zu berichtigen. Die Steuerung ist nach besonderer Vorschrift einzustellen. Endgültig ist sie unter Dampf einzustellen. Dampfdruckschaulinien (Diagramme) sind so oft wie möglich aufzunehmen, da vom richtigen Einstellen der Steuerung nicht nur der ruhige Gang, sondern auch die Leistung und die wirtschaftliche Dampfausnutzung der Lokomotive abhängen. Letztere wird ferner durch genau gleichachsiges Einstellen des Blasrohrs und Schornsteins und durch gutes Abdichten der Rauchkammer gefördert.

Der Dampfkessel ist nur äußerlich zu untersuchen, falls der Befund nichts anderes verlangt.

2. Die „äußere“ und die „innere“ Untersuchung (vgl. auch § 104 ff. der TV.).

In Deutschland soll die äußere Untersuchung alle 3 Jahre, die innere Untersuchung erstmalig nach 8 Jahren, jede weitere nach 6 Jahren erfolgen. Die äußere Untersuchung ist eine Hauptausbesserung mit Kesseldruckprobe, bei der nicht sämtliche Siede- und Rauchrohre herausgenommen werden. Die Kesselausbesserung kann hierbei oft auf Nacharbeiten der Stemmkanten und Stehbolzen, Nach walzen der Rohre und Beseitigen von Kesselstein von den Reinigungsluken aus beschränkt bleiben. Nur zum Beseitigen des Kesselsteins und Nachprüfen der Feuerbüchsenwände werden auch einige Stehbolzen und Siederohre entfernt. Schließlich erfolgt die amtliche Wasserdruckprobe.

Innere Untersuchung ist eine Hauptausbesserung unter Herausnahme sämtlicher Siede- und Rauchrohre mit nachfolgender Druckprobe. Der Kessel wird innen und außen gründlich gereinigt, alsdann vom amtlichen Kesselprüfer auch innen untersucht. Er bestimmt den Umfang der Ausbesserung. Alle schadhaften Nieten, Stehbolzen und Ankerschrauben sind zu ersetzen. Nötigenfalls sind Feuerkisten und Kesselschüsse ganz oder teilweise zu erneuern. Anfressungen an den eisernen Kesselblechen werden durch Aufschweißen von Eisen vor weiterem Rosten geschützt. Auch an den kupfernen Feuerkistenteilen werden neuerdings Risse geschweißt, Winkelstücke an Stelle der aufgenieteten oder geschraubten Flicken eingeschweißt, Stemmkanten durch Aufschweißen von Kupfer wieder hergestellt u. s. w. Nach Beseitigen aller Mängel und Wiedereinbringen der sorgfältig gereinigten und angeschuhten Siede- und Rauchrohre erfolgt die amtliche Wasserdruckprobe des Kessels, der vor seinem Wiedereinbau auch unter Dampf geprüft werden sollte. Jede ausgebesserte Lokomotive wird einer Leerprobefahrt unterzogen. Untersuchungslokomotiven und Lokomotiven mit größeren Ausbesserungen sind außerdem vor einem ausgelasteten Zuge zu erproben.

Jede untersuchte Lokomotive sollte des Rostschutzes wegen einen neuen Anstrich erhalten. Nach jeder Hauptausbesserung ist die richtige Verteilung des Lokomotivgewichts auf die einzelnen Achsen auf besonderen Wägevorrichtungen zu prüfen.

Die Ausbesserung der Tender erstreckt sich auf Instandsetzen des Rahmens, des Laufwerks, der Drehgestelle, der Bremse, Zug- und Stoßvorrichtungen, Rohrleitungen und des Wasserkastens. Schadhafte oder stark angerostete Stellen sind durch Einschweißen neuer Blechstücke zu beseitigen.

Die Arbeiten an den Wagen zerfallen in:

1. Gründliche Ausbesserung der im laufenden Betriebe schadhaft gewordenen Teile, so daß die Wagen bis zur nächsten Untersuchung betriebsfähig bleiben;

2. die bahnamtliche Untersuchung, d. i. Prüfen und Ausbessern der Untergestelle und Wagenkasten und Erneuern des Anstrichs.

Die Wagen werden in den W. mit Winden, Hebeböcken und neuerdings mit Kranen (St. Wendel, Sebaldsbrück, Schwetzingen) von den Achsen gehoben. Achsen, Drehgestelle, Bremsen, Zug- und Stoßvorrichtungen werden in ähnlicher Weise wie bei den Lokomotiven und Tendern behandelt. Die richtige Lage der Achshalter und Federnträger an den Rahmen ist durch Abschnüren und Abwinkeln festzustellen. Die Achsen müssen in der Mittellage parallel zueinander und senkrecht zur Wagenlängsachse stehen. Die eisernen Untergestelle, die je nach den Frachten sehr unter Rost leiden, sind sorgfältig zu entrosten und wieder anzustreichen. Angerostete Bekleidungsbleche werden durch Anschweißen von Blechstücken ausgebessert. Die Holzverzapfungen sind auszubessern, oder es sind neue Säulen u. s. w.

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[327/0342] und auf festen Sitz der Federlagen im Bund zu untersuchen, nötigenfalls auszubessern. Die Bremseinrichtungen sind nach den besonderen Vorschriften zu prüfen. Die Drehgestelle werden ähnlich untersucht wie die Rahmen. Beim Zusammenbau ist darauf zu achten, daß Fremdkörper aus den Zylindern, Dampfkanälen, Rohrleitungen entfernt werden. Dampfzylinder, Schiebergehäuse und Verteilungskanäle sind mit Dampf oder Preßluft auszublasen. Die Bekleidungsbleche an Zylindern und Kessel sind gut anzupassen, damit sie die Wärmeschutzmasse vor mechanischer Beschädigung und Nässe schützen und auch selbst wärmeschützend wirken. Von besonderer Bedeutung ist gründliches Instandsetzen der Steuerungsteile. Abgenutzte Bolzen und Büchsen sind zu ersetzen, alle Lagerstellen sorgfältig zu berichtigen. Die Steuerung ist nach besonderer Vorschrift einzustellen. Endgültig ist sie unter Dampf einzustellen. Dampfdruckschaulinien (Diagramme) sind so oft wie möglich aufzunehmen, da vom richtigen Einstellen der Steuerung nicht nur der ruhige Gang, sondern auch die Leistung und die wirtschaftliche Dampfausnutzung der Lokomotive abhängen. Letztere wird ferner durch genau gleichachsiges Einstellen des Blasrohrs und Schornsteins und durch gutes Abdichten der Rauchkammer gefördert. Der Dampfkessel ist nur äußerlich zu untersuchen, falls der Befund nichts anderes verlangt. 2. Die „äußere“ und die „innere“ Untersuchung (vgl. auch § 104 ff. der TV.). In Deutschland soll die äußere Untersuchung alle 3 Jahre, die innere Untersuchung erstmalig nach 8 Jahren, jede weitere nach 6 Jahren erfolgen. Die äußere Untersuchung ist eine Hauptausbesserung mit Kesseldruckprobe, bei der nicht sämtliche Siede- und Rauchrohre herausgenommen werden. Die Kesselausbesserung kann hierbei oft auf Nacharbeiten der Stemmkanten und Stehbolzen, Nach walzen der Rohre und Beseitigen von Kesselstein von den Reinigungsluken aus beschränkt bleiben. Nur zum Beseitigen des Kesselsteins und Nachprüfen der Feuerbüchsenwände werden auch einige Stehbolzen und Siederohre entfernt. Schließlich erfolgt die amtliche Wasserdruckprobe. Innere Untersuchung ist eine Hauptausbesserung unter Herausnahme sämtlicher Siede- und Rauchrohre mit nachfolgender Druckprobe. Der Kessel wird innen und außen gründlich gereinigt, alsdann vom amtlichen Kesselprüfer auch innen untersucht. Er bestimmt den Umfang der Ausbesserung. Alle schadhaften Nieten, Stehbolzen und Ankerschrauben sind zu ersetzen. Nötigenfalls sind Feuerkisten und Kesselschüsse ganz oder teilweise zu erneuern. Anfressungen an den eisernen Kesselblechen werden durch Aufschweißen von Eisen vor weiterem Rosten geschützt. Auch an den kupfernen Feuerkistenteilen werden neuerdings Risse geschweißt, Winkelstücke an Stelle der aufgenieteten oder geschraubten Flicken eingeschweißt, Stemmkanten durch Aufschweißen von Kupfer wieder hergestellt u. s. w. Nach Beseitigen aller Mängel und Wiedereinbringen der sorgfältig gereinigten und angeschuhten Siede- und Rauchrohre erfolgt die amtliche Wasserdruckprobe des Kessels, der vor seinem Wiedereinbau auch unter Dampf geprüft werden sollte. Jede ausgebesserte Lokomotive wird einer Leerprobefahrt unterzogen. Untersuchungslokomotiven und Lokomotiven mit größeren Ausbesserungen sind außerdem vor einem ausgelasteten Zuge zu erproben. Jede untersuchte Lokomotive sollte des Rostschutzes wegen einen neuen Anstrich erhalten. Nach jeder Hauptausbesserung ist die richtige Verteilung des Lokomotivgewichts auf die einzelnen Achsen auf besonderen Wägevorrichtungen zu prüfen. Die Ausbesserung der Tender erstreckt sich auf Instandsetzen des Rahmens, des Laufwerks, der Drehgestelle, der Bremse, Zug- und Stoßvorrichtungen, Rohrleitungen und des Wasserkastens. Schadhafte oder stark angerostete Stellen sind durch Einschweißen neuer Blechstücke zu beseitigen. Die Arbeiten an den Wagen zerfallen in: 1. Gründliche Ausbesserung der im laufenden Betriebe schadhaft gewordenen Teile, so daß die Wagen bis zur nächsten Untersuchung betriebsfähig bleiben; 2. die bahnamtliche Untersuchung, d. i. Prüfen und Ausbessern der Untergestelle und Wagenkasten und Erneuern des Anstrichs. Die Wagen werden in den W. mit Winden, Hebeböcken und neuerdings mit Kranen (St. Wendel, Sebaldsbrück, Schwetzingen) von den Achsen gehoben. Achsen, Drehgestelle, Bremsen, Zug- und Stoßvorrichtungen werden in ähnlicher Weise wie bei den Lokomotiven und Tendern behandelt. Die richtige Lage der Achshalter und Federnträger an den Rahmen ist durch Abschnüren und Abwinkeln festzustellen. Die Achsen müssen in der Mittellage parallel zueinander und senkrecht zur Wagenlängsachse stehen. Die eisernen Untergestelle, die je nach den Frachten sehr unter Rost leiden, sind sorgfältig zu entrosten und wieder anzustreichen. Angerostete Bekleidungsbleche werden durch Anschweißen von Blechstücken ausgebessert. Die Holzverzapfungen sind auszubessern, oder es sind neue Säulen u. s. w.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/342>, abgerufen am 22.11.2024.