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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Zungenschienen der ersten W. und mindestens so weit verschoben, daß der Aufschlag der Zunge das für die ungehinderte Einführung der Spurkränze der Räder erforderliche Maß erhalten kann. Hierdurch werden auch die beiden Herzstücke mit dem einfachen Kreuzungswinkel so gegeneinander versetzt, daß auch für die Fahrt im geraden Gleis Radlenker angeordnet werden können.

3. Kreuzungsweichen. Werden in schiefwinklige Gleiskreuzungen mit beschränktem Kreuzungswinkel (s. Kreuzungen, Bd. VI, S. 463) 2 bzw. 4 W. mit den entsprechenden Ausweich- oder Verbindungsgleisen eingelegt, so
Abb. 167.
Abb. 168.

Abb. 169.
Abb. 170.

Abb. 171.
Abb. 172.

erhält man einfache oder halbe (Abb. 169 u. 170) und doppelte oder ganze Kreuzungsweichen (Abb. 171 u. 172) mit 2 einfachen und 2 Doppelherzstücken oder Kreuzungen. Die Größe des Kreuzungswinkels ist beschränkt, er bewegt sich meist zwischen den Verhältnissen tg a = 1/7 bis 1/11, damit die Krümmungshalbmesser der W. nicht zu klein werden, deren untere Grenzen für Vollbahnen zwischen 140-180 m liegen und für Nebenbahnen auch bis auf 100 m herabgehen. Bei zu kleinem Kreuzungswinkel wird die Lücke in der Schiene des Doppelherzstückes zu groß, was Entgleisungsgefahren zur Folge hat. Die Größe der Lücke, die Unterbrechung des Schienenstranges, ist a = r/sin a = r/tg a, wenn r die meist zwischen 40 und 50 mm betragende Rillenweite zwischen Herzstück und Flügelschiene und a den Kreuzungswinkel bezeichnen. So würde z. B. für tg a = 1/10 und r = 50 mm a = 500 mm werden, das durch Abschrägung oder Abstumpfung der Herzstückspitze noch etwas vergrößert wird. Die Größe des Krümmungshalbmessers der Verbindungsgleise der W. ist auch von der Lage der Zungenspitzen der W. zu den beiderseitigen einfachen Herzstücken abhängig, die so gewählt sein muß, daß der erforderliche Zungenaufschlag an der Weichenspitze möglich ist. Es schlagen entweder beide Zungen nach der Mitte auf oder nur eine.


Abb. 173.
Erstere Anordnung wird häufiger getroffen, damit W. überall gebraucht werden können. Die zweite Anordnung zeigt Abb. 173. Für die erste Anordnung muß der Abstand der beiden

Zungenschienen der ersten W. und mindestens so weit verschoben, daß der Aufschlag der Zunge das für die ungehinderte Einführung der Spurkränze der Räder erforderliche Maß erhalten kann. Hierdurch werden auch die beiden Herzstücke mit dem einfachen Kreuzungswinkel so gegeneinander versetzt, daß auch für die Fahrt im geraden Gleis Radlenker angeordnet werden können.

3. Kreuzungsweichen. Werden in schiefwinklige Gleiskreuzungen mit beschränktem Kreuzungswinkel (s. Kreuzungen, Bd. VI, S. 463) 2 bzw. 4 W. mit den entsprechenden Ausweich- oder Verbindungsgleisen eingelegt, so
Abb. 167.
Abb. 168.

Abb. 169.
Abb. 170.

Abb. 171.
Abb. 172.

erhält man einfache oder halbe (Abb. 169 u. 170) und doppelte oder ganze Kreuzungsweichen (Abb. 171 u. 172) mit 2 einfachen und 2 Doppelherzstücken oder Kreuzungen. Die Größe des Kreuzungswinkels ist beschränkt, er bewegt sich meist zwischen den Verhältnissen tg α = 1/7 bis 1/11, damit die Krümmungshalbmesser der W. nicht zu klein werden, deren untere Grenzen für Vollbahnen zwischen 140–180 m liegen und für Nebenbahnen auch bis auf 100 m herabgehen. Bei zu kleinem Kreuzungswinkel wird die Lücke in der Schiene des Doppelherzstückes zu groß, was Entgleisungsgefahren zur Folge hat. Die Größe der Lücke, die Unterbrechung des Schienenstranges, ist α = ρ/sin α = ρ/tg α, wenn ρ die meist zwischen 40 und 50 mm betragende Rillenweite zwischen Herzstück und Flügelschiene und α den Kreuzungswinkel bezeichnen. So würde z. B. für tg α = 1/10 und ρ = 50 mm a = 500 mm werden, das durch Abschrägung oder Abstumpfung der Herzstückspitze noch etwas vergrößert wird. Die Größe des Krümmungshalbmessers der Verbindungsgleise der W. ist auch von der Lage der Zungenspitzen der W. zu den beiderseitigen einfachen Herzstücken abhängig, die so gewählt sein muß, daß der erforderliche Zungenaufschlag an der Weichenspitze möglich ist. Es schlagen entweder beide Zungen nach der Mitte auf oder nur eine.


Abb. 173.
Erstere Anordnung wird häufiger getroffen, damit W. überall gebraucht werden können. Die zweite Anordnung zeigt Abb. 173. Für die erste Anordnung muß der Abstand der beiden

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Zungenschienen der ersten W. und mindestens so weit verschoben, daß der Aufschlag der Zunge das für die ungehinderte Einführung der Spurkränze der Räder erforderliche Maß erhalten kann. Hierdurch werden auch die beiden Herzstücke mit dem einfachen Kreuzungswinkel so gegeneinander versetzt, daß auch für die Fahrt im geraden Gleis Radlenker angeordnet werden können.</p><lb/>
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[309/0324] Zungenschienen der ersten W. und mindestens so weit verschoben, daß der Aufschlag der Zunge das für die ungehinderte Einführung der Spurkränze der Räder erforderliche Maß erhalten kann. Hierdurch werden auch die beiden Herzstücke mit dem einfachen Kreuzungswinkel so gegeneinander versetzt, daß auch für die Fahrt im geraden Gleis Radlenker angeordnet werden können. 3. Kreuzungsweichen. Werden in schiefwinklige Gleiskreuzungen mit beschränktem Kreuzungswinkel (s. Kreuzungen, Bd. VI, S. 463) 2 bzw. 4 W. mit den entsprechenden Ausweich- oder Verbindungsgleisen eingelegt, so [Abbildung Abb. 167. ] [Abbildung Abb. 168. ] [Abbildung Abb. 169. ] [Abbildung Abb. 170. ] [Abbildung Abb. 171. ] [Abbildung Abb. 172. ] erhält man einfache oder halbe (Abb. 169 u. 170) und doppelte oder ganze Kreuzungsweichen (Abb. 171 u. 172) mit 2 einfachen und 2 Doppelherzstücken oder Kreuzungen. Die Größe des Kreuzungswinkels ist beschränkt, er bewegt sich meist zwischen den Verhältnissen tg α = 1/7 bis 1/11, damit die Krümmungshalbmesser der W. nicht zu klein werden, deren untere Grenzen für Vollbahnen zwischen 140–180 m liegen und für Nebenbahnen auch bis auf 100 m herabgehen. Bei zu kleinem Kreuzungswinkel wird die Lücke in der Schiene des Doppelherzstückes zu groß, was Entgleisungsgefahren zur Folge hat. Die Größe der Lücke, die Unterbrechung des Schienenstranges, ist α = ρ/sin α = ρ/tg α, wenn ρ die meist zwischen 40 und 50 mm betragende Rillenweite zwischen Herzstück und Flügelschiene und α den Kreuzungswinkel bezeichnen. So würde z. B. für tg α = 1/10 und ρ = 50 mm a = 500 mm werden, das durch Abschrägung oder Abstumpfung der Herzstückspitze noch etwas vergrößert wird. Die Größe des Krümmungshalbmessers der Verbindungsgleise der W. ist auch von der Lage der Zungenspitzen der W. zu den beiderseitigen einfachen Herzstücken abhängig, die so gewählt sein muß, daß der erforderliche Zungenaufschlag an der Weichenspitze möglich ist. Es schlagen entweder beide Zungen nach der Mitte auf oder nur eine. [Abbildung Abb. 173. ] Erstere Anordnung wird häufiger getroffen, damit W. überall gebraucht werden können. Die zweite Anordnung zeigt Abb. 173. Für die erste Anordnung muß der Abstand der beiden

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/324>, abgerufen am 25.11.2024.