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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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w = mögliche Querverschiebung von Drehgestellzapfen und Wiege in m, aus der Mittellage heraus nach jeder Seite;
p = Drehgestellradstand, d. h. Entfernung der Endachsen des einzelnen Drehgestelles in m;
k = 0·075 für Teile, die 430 mm und mehr über Schienenoberkante liegen;
k = 0·025 für Teile, die weniger als 430 mm über Schienenoberkante liegen;

Güterwagen, die diesen Bedingungen entsprechen, erhalten rechts auf den Langseiten, womöglich in Augenhöhe, das Zeichen .

Die vorstehenden Formeln sind unter der Annahme der nachbezeichneten ungünstigsten Stellungen der Wagen im Gleisbogen berechnet:

1. für die zwischen den Endachsen oder den Drehzapfen gelegenen Teile der Wagen: sämtliche Räder liegen mit ihren Spurkränzen an der inneren Schiene an;

2. für die außerhalb der Endachsen oder der Drehzapfen gelegenen Teile der Wagen: die eine der Endachsen oder das eine Drehgestell liegt mit den Spurkränzen an der äußeren Schiene, die andere Endachse oder das andere Drehgestell liegt mit den Spurkränzen an der inneren Schiene an.

Die in dem Abstand k von der U. geführte Linie, an die die Wagenteile bei der Stellung im Gleisbogen heranreichen dürfen, wird die Spielraumlinie genannt.

Für die Fahrzeuge schmalspuriger Lokalbahnen empfehlen die vom VDEV. herausgegebenen Grz., daß alle festen Teile dieser Fahrzeuge, mit Ausnahme von Stromabnehmern, bei Mittelstellung im geraden Gleis von 100-1000 mm über Schienenoberkante überall einen Abstand von mindestens 30 mm, von 1000 mm an einen Abstand von mindestens 100 mm von der Umgrenzung des lichten Raumes haben sollen.

Für die auf dem Gebiet des ehemaligen österreichisch-ungarischen Staates einschließlich Bosnien und Herzegowina gelegenen Schmalspurbahnen von 760 mm Spurweite ist die in der Abb. 32 dargestellte U. aufgestellt.

Die Breitenmaße dieser U. unterliegen keiner Einschränkung, da die Lichtraumumgrenzung dieser Bahnen in den Gleisbogen entsprechend erweitert ist.

B. Umgrenzungslinien für Ladungen.

Die U. für Ladungen, auch Lademaße genannt, die ursprünglich von den U. für Eisenbahnfahrzeuge vielfach abwichen, stimmen nunmehr mit diesen, soweit der Linienzug für die gerade Strecke in Frage kommt, vollständig überein. Es sind demnach die in den Abb. 16, 18-30, 32 dargestellten U. für Eisenbahnfahrzeuge zugleich die Lademaße der betreffenden Eisenbahnen. Die U. nach Abb. 15, 17 und 31 gelten nur für Fahrzeuge, sind also keine Lademaße. Wie bei den Wagen erfahren auch bei den Ladungen die Breitenabmessungen der U. (Lademaße) Einschränkungen. Während jedoch die Einschränkungswerte bei den Wagen -


Abb. 32. Schmalspurfahrzeuge.


w = mögliche Querverschiebung von Drehgestellzapfen und Wiege in m, aus der Mittellage heraus nach jeder Seite;
p = Drehgestellradstand, d. h. Entfernung der Endachsen des einzelnen Drehgestelles in m;
k = 0·075 für Teile, die 430 mm und mehr über Schienenoberkante liegen;
k = 0·025 für Teile, die weniger als 430 mm über Schienenoberkante liegen;

Güterwagen, die diesen Bedingungen entsprechen, erhalten rechts auf den Langseiten, womöglich in Augenhöhe, das Zeichen .

Die vorstehenden Formeln sind unter der Annahme der nachbezeichneten ungünstigsten Stellungen der Wagen im Gleisbogen berechnet:

1. für die zwischen den Endachsen oder den Drehzapfen gelegenen Teile der Wagen: sämtliche Räder liegen mit ihren Spurkränzen an der inneren Schiene an;

2. für die außerhalb der Endachsen oder der Drehzapfen gelegenen Teile der Wagen: die eine der Endachsen oder das eine Drehgestell liegt mit den Spurkränzen an der äußeren Schiene, die andere Endachse oder das andere Drehgestell liegt mit den Spurkränzen an der inneren Schiene an.

Die in dem Abstand k von der U. geführte Linie, an die die Wagenteile bei der Stellung im Gleisbogen heranreichen dürfen, wird die Spielraumlinie genannt.

Für die Fahrzeuge schmalspuriger Lokalbahnen empfehlen die vom VDEV. herausgegebenen Grz., daß alle festen Teile dieser Fahrzeuge, mit Ausnahme von Stromabnehmern, bei Mittelstellung im geraden Gleis von 100–1000 mm über Schienenoberkante überall einen Abstand von mindestens 30 mm, von 1000 mm an einen Abstand von mindestens 100 mm von der Umgrenzung des lichten Raumes haben sollen.

Für die auf dem Gebiet des ehemaligen österreichisch-ungarischen Staates einschließlich Bosnien und Herzegowina gelegenen Schmalspurbahnen von 760 mm Spurweite ist die in der Abb. 32 dargestellte U. aufgestellt.

Die Breitenmaße dieser U. unterliegen keiner Einschränkung, da die Lichtraumumgrenzung dieser Bahnen in den Gleisbogen entsprechend erweitert ist.

B. Umgrenzungslinien für Ladungen.

Die U. für Ladungen, auch Lademaße genannt, die ursprünglich von den U. für Eisenbahnfahrzeuge vielfach abwichen, stimmen nunmehr mit diesen, soweit der Linienzug für die gerade Strecke in Frage kommt, vollständig überein. Es sind demnach die in den Abb. 16, 18–30, 32 dargestellten U. für Eisenbahnfahrzeuge zugleich die Lademaße der betreffenden Eisenbahnen. Die U. nach Abb. 15, 17 und 31 gelten nur für Fahrzeuge, sind also keine Lademaße. Wie bei den Wagen erfahren auch bei den Ladungen die Breitenabmessungen der U. (Lademaße) Einschränkungen. Während jedoch die Einschränkungswerte bei den Wagen –


Abb. 32. Schmalspurfahrzeuge.

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[19/0031] w = mögliche Querverschiebung von Drehgestellzapfen und Wiege in m, aus der Mittellage heraus nach jeder Seite; p = Drehgestellradstand, d. h. Entfernung der Endachsen des einzelnen Drehgestelles in m; k = 0·075 für Teile, die 430 mm und mehr über Schienenoberkante liegen; k = 0·025 für Teile, die weniger als 430 mm über Schienenoberkante liegen; [FORMEL] Güterwagen, die diesen Bedingungen entsprechen, erhalten rechts auf den Langseiten, womöglich in Augenhöhe, das Zeichen [Abbildung] . Die vorstehenden Formeln sind unter der Annahme der nachbezeichneten ungünstigsten Stellungen der Wagen im Gleisbogen berechnet: 1. für die zwischen den Endachsen oder den Drehzapfen gelegenen Teile der Wagen: sämtliche Räder liegen mit ihren Spurkränzen an der inneren Schiene an; 2. für die außerhalb der Endachsen oder der Drehzapfen gelegenen Teile der Wagen: die eine der Endachsen oder das eine Drehgestell liegt mit den Spurkränzen an der äußeren Schiene, die andere Endachse oder das andere Drehgestell liegt mit den Spurkränzen an der inneren Schiene an. Die in dem Abstand k von der U. geführte Linie, an die die Wagenteile bei der Stellung im Gleisbogen heranreichen dürfen, wird die Spielraumlinie genannt. Für die Fahrzeuge schmalspuriger Lokalbahnen empfehlen die vom VDEV. herausgegebenen Grz., daß alle festen Teile dieser Fahrzeuge, mit Ausnahme von Stromabnehmern, bei Mittelstellung im geraden Gleis von 100–1000 mm über Schienenoberkante überall einen Abstand von mindestens 30 mm, von 1000 mm an einen Abstand von mindestens 100 mm von der Umgrenzung des lichten Raumes haben sollen. Für die auf dem Gebiet des ehemaligen österreichisch-ungarischen Staates einschließlich Bosnien und Herzegowina gelegenen Schmalspurbahnen von 760 mm Spurweite ist die in der Abb. 32 dargestellte U. aufgestellt. Die Breitenmaße dieser U. unterliegen keiner Einschränkung, da die Lichtraumumgrenzung dieser Bahnen in den Gleisbogen entsprechend erweitert ist. B. Umgrenzungslinien für Ladungen. Die U. für Ladungen, auch Lademaße genannt, die ursprünglich von den U. für Eisenbahnfahrzeuge vielfach abwichen, stimmen nunmehr mit diesen, soweit der Linienzug für die gerade Strecke in Frage kommt, vollständig überein. Es sind demnach die in den Abb. 16, 18–30, 32 dargestellten U. für Eisenbahnfahrzeuge zugleich die Lademaße der betreffenden Eisenbahnen. Die U. nach Abb. 15, 17 und 31 gelten nur für Fahrzeuge, sind also keine Lademaße. Wie bei den Wagen erfahren auch bei den Ladungen die Breitenabmessungen der U. (Lademaße) Einschränkungen. Während jedoch die Einschränkungswerte bei den Wagen – [Abbildung Abb. 32. Schmalspurfahrzeuge. ]

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/31>, abgerufen am 16.07.2024.