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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Bei Flügelsignalen wird das Signalzeichen durch die Stellung eines oder mehrerer beweglicher Flügel zu einem festen Mast gebildet. Als Signalzeichen für die verschiedenen Signalbegriffe dient die wagrechte Lage des Flügels, seine Stellung unter 45° nach oben oder nach unten und die senkrechte Lage des Flügels nach oben oder nach unten. Die Form der Flügel ist im allgemeinen ein längliches Rechteck, dessen dem Mast abgekehrtes Ende winkelrecht abgeschnitten, pfeilförmig oder schwalbenschwanzförmig ausgebildet oder auch kreisförmig gestaltet ist. Diese Ausbildung des Flügelendes dient dazu, neben dem durch die Flügelstellung ausgedrückten Signalbegriff noch besondere Angaben über den Fahrweg oder die zulässige Fahrgeschwindigkeit zu machen (bei den belgischen und englischen Bahnen), oder noch besonders hervorzuheben, für welche Fahrrichtung der Flügel gilt (bei den deutschen Bahnen). Auf den deutschen und österreichischen Bahnen weist der Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach rechts, auf den französischen, englischen und manchen anderen Bahnen nach links.

Die wagrechte Lage des Flügels gilt überall als Haltzeichen, mit der Maßgabe jedoch, daß dort, wo Flügelsignale als Vorsignale verwendet werden, die wagrechte Stellung nicht ein unbedingtes Fahrverbot darstellt. Die übrigen Flügelstellungen werden in verschiedener Weise zur Kennzeichnung der Signalbegriffe "Fahrt frei" und "Langsam fahren" benutzt.

Kastensignale sind fest oder beweglich. Sie zeigen für Tag und Nacht dasselbe Signalbild.

Lichtsignale werden aus weißen und farbigen Lichtern gebildet Rotes Signallicht ist in allen Signalordnungen das Zeichen für "Halt". Ein unbedingtes Fahrverbot ist es nicht dort, wo es, wie bei den englischen Bahnen, am Vorsignal verwendet wird.

Grünes Licht bedeutet "Fahrt frei", "Langsam fahren", "Vorsicht".

Weißes Licht zeigte wo es als Signalzeichen verwendet wird, "Fahrt frei" an.

Die meisten Signalordnungen waren ursprünglich auf der Verwendung von weißem, grünem und rotem Licht aufgebaut. Rot bedeutete "Halt", Grün "Vorsicht", "Langsam fahren" und Weiß "Fahrt frei".

Das weiße Licht ist als Signallicht aber immer mehr abgekommen, weil es unter Umständen aus den zur Beleuchtung dienenden Lichtern nicht klar genug sich heraushebt und dort, wo es neben farbigen Signallichtern auftritt, diese leicht überstrahlt und undeutlich macht. Beim Bruch der roten oder grünen Blende eines Signallichts kann ein gefährliches Signalbild entstehen, wenn weißes Licht als Signalzeichen für "Fahrt frei" gilt. Wo das weiße Licht beseitigt wurde, trat an seine Stelle das grüne Licht mit der Bedeutung "Fahrt frei". Für den Begriff "Vorsicht", "Langsam fahren" wurde vielfach eine neue Signalfarbe eingeführt. Meistens wird hierfür jetzt "Gelb" verwendet, wie z. B. bei den neuen Vorsignalen der deutschen Signalordnung.

Blaues Licht kommt in der Bedeutung "Ruhe" (auf den bayerischen Bahnen) und als "Verbot der Verschiebung" (auf den österreichischen Bahnen) vor. Für weite Entfernungen ist es nicht geeignet.

Violettes Licht findet sich an den Wegesignalen der französischen Eisenbahnen bei Fahrverbot.

Auch aus Gruppen von Lichtern werden Signalzeichen gebildet. Solche Signalzeichen sind z. B. die untereinander angebrachten grünen Lichter an den mehrflügligen Hauptsignalen der deutschen Bahnen sowie die in schräger Linie zum Mast stehenden Doppellichter an dem neuen deutschen Vorsignal.

Bei solchen Signalbildern aus Lichtergruppen müssen die einzelnen Lichter so weit auseinander stehen, daß sie auf die Entfernung, in der sie erkannt werden müssen, nicht ineinander übergehen. Das Erlöschen eines Lichtes einer Lichtergruppe sollte kein gefährliches Signalbild hervorrufen, eine Forderung, die indes nicht überall erfüllt ist.

Die farbigen Signallichter werden nicht von allen Personen in gleicher Weise wahrgenommen. Es gibt "Farbenuntüchtige", die einzelne Farben, besonders die für das Signalwesen wichtigsten Farben rot und grün verwechseln (s. Farbenblindheit).

Hörbare Signale sind Knall-, Glocken-, Pfeifen- und Hornsignale.

Knallsignale bedeuten immer "Halt". Man hat auch vereinigte Knall- und Lichtsignale verwendet, bei denen die zur Erzeugung des Knalls dienende Entladung eines Sprengstoffs unter Entwicklung eines roten Lichtes vor sich geht.

Die Glockensignale bestehen entweder aus einer bestimmten Anzahl von einzelnen Glockenschlägen oder Gruppen von Glockenschlägen oder aus dem eine gewisse Zeit ununterbrochen fortdauernden Anschlagen der Glocke (Klingel- und Rasselwerke). Durch mehr oder weniger häufige Wiederholung einer bestimmten Anzahl einzelner Glockenschläge

Bei Flügelsignalen wird das Signalzeichen durch die Stellung eines oder mehrerer beweglicher Flügel zu einem festen Mast gebildet. Als Signalzeichen für die verschiedenen Signalbegriffe dient die wagrechte Lage des Flügels, seine Stellung unter 45° nach oben oder nach unten und die senkrechte Lage des Flügels nach oben oder nach unten. Die Form der Flügel ist im allgemeinen ein längliches Rechteck, dessen dem Mast abgekehrtes Ende winkelrecht abgeschnitten, pfeilförmig oder schwalbenschwanzförmig ausgebildet oder auch kreisförmig gestaltet ist. Diese Ausbildung des Flügelendes dient dazu, neben dem durch die Flügelstellung ausgedrückten Signalbegriff noch besondere Angaben über den Fahrweg oder die zulässige Fahrgeschwindigkeit zu machen (bei den belgischen und englischen Bahnen), oder noch besonders hervorzuheben, für welche Fahrrichtung der Flügel gilt (bei den deutschen Bahnen). Auf den deutschen und österreichischen Bahnen weist der Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach rechts, auf den französischen, englischen und manchen anderen Bahnen nach links.

Die wagrechte Lage des Flügels gilt überall als Haltzeichen, mit der Maßgabe jedoch, daß dort, wo Flügelsignale als Vorsignale verwendet werden, die wagrechte Stellung nicht ein unbedingtes Fahrverbot darstellt. Die übrigen Flügelstellungen werden in verschiedener Weise zur Kennzeichnung der Signalbegriffe „Fahrt frei“ und „Langsam fahren“ benutzt.

Kastensignale sind fest oder beweglich. Sie zeigen für Tag und Nacht dasselbe Signalbild.

Lichtsignale werden aus weißen und farbigen Lichtern gebildet Rotes Signallicht ist in allen Signalordnungen das Zeichen für „Halt“. Ein unbedingtes Fahrverbot ist es nicht dort, wo es, wie bei den englischen Bahnen, am Vorsignal verwendet wird.

Grünes Licht bedeutet „Fahrt frei“, „Langsam fahren“, „Vorsicht“.

Weißes Licht zeigte wo es als Signalzeichen verwendet wird, „Fahrt frei“ an.

Die meisten Signalordnungen waren ursprünglich auf der Verwendung von weißem, grünem und rotem Licht aufgebaut. Rot bedeutete „Halt“, Grün „Vorsicht“, „Langsam fahren“ und Weiß „Fahrt frei“.

Das weiße Licht ist als Signallicht aber immer mehr abgekommen, weil es unter Umständen aus den zur Beleuchtung dienenden Lichtern nicht klar genug sich heraushebt und dort, wo es neben farbigen Signallichtern auftritt, diese leicht überstrahlt und undeutlich macht. Beim Bruch der roten oder grünen Blende eines Signallichts kann ein gefährliches Signalbild entstehen, wenn weißes Licht als Signalzeichen für „Fahrt frei“ gilt. Wo das weiße Licht beseitigt wurde, trat an seine Stelle das grüne Licht mit der Bedeutung „Fahrt frei“. Für den Begriff „Vorsicht“, „Langsam fahren“ wurde vielfach eine neue Signalfarbe eingeführt. Meistens wird hierfür jetzt „Gelb“ verwendet, wie z. B. bei den neuen Vorsignalen der deutschen Signalordnung.

Blaues Licht kommt in der Bedeutung „Ruhe“ (auf den bayerischen Bahnen) und als „Verbot der Verschiebung“ (auf den österreichischen Bahnen) vor. Für weite Entfernungen ist es nicht geeignet.

Violettes Licht findet sich an den Wegesignalen der französischen Eisenbahnen bei Fahrverbot.

Auch aus Gruppen von Lichtern werden Signalzeichen gebildet. Solche Signalzeichen sind z. B. die untereinander angebrachten grünen Lichter an den mehrflügligen Hauptsignalen der deutschen Bahnen sowie die in schräger Linie zum Mast stehenden Doppellichter an dem neuen deutschen Vorsignal.

Bei solchen Signalbildern aus Lichtergruppen müssen die einzelnen Lichter so weit auseinander stehen, daß sie auf die Entfernung, in der sie erkannt werden müssen, nicht ineinander übergehen. Das Erlöschen eines Lichtes einer Lichtergruppe sollte kein gefährliches Signalbild hervorrufen, eine Forderung, die indes nicht überall erfüllt ist.

Die farbigen Signallichter werden nicht von allen Personen in gleicher Weise wahrgenommen. Es gibt „Farbenuntüchtige“, die einzelne Farben, besonders die für das Signalwesen wichtigsten Farben rot und grün verwechseln (s. Farbenblindheit).

Hörbare Signale sind Knall-, Glocken-, Pfeifen- und Hornsignale.

Knallsignale bedeuten immer „Halt“. Man hat auch vereinigte Knall- und Lichtsignale verwendet, bei denen die zur Erzeugung des Knalls dienende Entladung eines Sprengstoffs unter Entwicklung eines roten Lichtes vor sich geht.

Die Glockensignale bestehen entweder aus einer bestimmten Anzahl von einzelnen Glockenschlägen oder Gruppen von Glockenschlägen oder aus dem eine gewisse Zeit ununterbrochen fortdauernden Anschlagen der Glocke (Klingel- und Rasselwerke). Durch mehr oder weniger häufige Wiederholung einer bestimmten Anzahl einzelner Glockenschläge

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[55/0059] Bei Flügelsignalen wird das Signalzeichen durch die Stellung eines oder mehrerer beweglicher Flügel zu einem festen Mast gebildet. Als Signalzeichen für die verschiedenen Signalbegriffe dient die wagrechte Lage des Flügels, seine Stellung unter 45° nach oben oder nach unten und die senkrechte Lage des Flügels nach oben oder nach unten. Die Form der Flügel ist im allgemeinen ein längliches Rechteck, dessen dem Mast abgekehrtes Ende winkelrecht abgeschnitten, pfeilförmig oder schwalbenschwanzförmig ausgebildet oder auch kreisförmig gestaltet ist. Diese Ausbildung des Flügelendes dient dazu, neben dem durch die Flügelstellung ausgedrückten Signalbegriff noch besondere Angaben über den Fahrweg oder die zulässige Fahrgeschwindigkeit zu machen (bei den belgischen und englischen Bahnen), oder noch besonders hervorzuheben, für welche Fahrrichtung der Flügel gilt (bei den deutschen Bahnen). Auf den deutschen und österreichischen Bahnen weist der Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach rechts, auf den französischen, englischen und manchen anderen Bahnen nach links. Die wagrechte Lage des Flügels gilt überall als Haltzeichen, mit der Maßgabe jedoch, daß dort, wo Flügelsignale als Vorsignale verwendet werden, die wagrechte Stellung nicht ein unbedingtes Fahrverbot darstellt. Die übrigen Flügelstellungen werden in verschiedener Weise zur Kennzeichnung der Signalbegriffe „Fahrt frei“ und „Langsam fahren“ benutzt. Kastensignale sind fest oder beweglich. Sie zeigen für Tag und Nacht dasselbe Signalbild. Lichtsignale werden aus weißen und farbigen Lichtern gebildet Rotes Signallicht ist in allen Signalordnungen das Zeichen für „Halt“. Ein unbedingtes Fahrverbot ist es nicht dort, wo es, wie bei den englischen Bahnen, am Vorsignal verwendet wird. Grünes Licht bedeutet „Fahrt frei“, „Langsam fahren“, „Vorsicht“. Weißes Licht zeigte wo es als Signalzeichen verwendet wird, „Fahrt frei“ an. Die meisten Signalordnungen waren ursprünglich auf der Verwendung von weißem, grünem und rotem Licht aufgebaut. Rot bedeutete „Halt“, Grün „Vorsicht“, „Langsam fahren“ und Weiß „Fahrt frei“. Das weiße Licht ist als Signallicht aber immer mehr abgekommen, weil es unter Umständen aus den zur Beleuchtung dienenden Lichtern nicht klar genug sich heraushebt und dort, wo es neben farbigen Signallichtern auftritt, diese leicht überstrahlt und undeutlich macht. Beim Bruch der roten oder grünen Blende eines Signallichts kann ein gefährliches Signalbild entstehen, wenn weißes Licht als Signalzeichen für „Fahrt frei“ gilt. Wo das weiße Licht beseitigt wurde, trat an seine Stelle das grüne Licht mit der Bedeutung „Fahrt frei“. Für den Begriff „Vorsicht“, „Langsam fahren“ wurde vielfach eine neue Signalfarbe eingeführt. Meistens wird hierfür jetzt „Gelb“ verwendet, wie z. B. bei den neuen Vorsignalen der deutschen Signalordnung. Blaues Licht kommt in der Bedeutung „Ruhe“ (auf den bayerischen Bahnen) und als „Verbot der Verschiebung“ (auf den österreichischen Bahnen) vor. Für weite Entfernungen ist es nicht geeignet. Violettes Licht findet sich an den Wegesignalen der französischen Eisenbahnen bei Fahrverbot. Auch aus Gruppen von Lichtern werden Signalzeichen gebildet. Solche Signalzeichen sind z. B. die untereinander angebrachten grünen Lichter an den mehrflügligen Hauptsignalen der deutschen Bahnen sowie die in schräger Linie zum Mast stehenden Doppellichter an dem neuen deutschen Vorsignal. Bei solchen Signalbildern aus Lichtergruppen müssen die einzelnen Lichter so weit auseinander stehen, daß sie auf die Entfernung, in der sie erkannt werden müssen, nicht ineinander übergehen. Das Erlöschen eines Lichtes einer Lichtergruppe sollte kein gefährliches Signalbild hervorrufen, eine Forderung, die indes nicht überall erfüllt ist. Die farbigen Signallichter werden nicht von allen Personen in gleicher Weise wahrgenommen. Es gibt „Farbenuntüchtige“, die einzelne Farben, besonders die für das Signalwesen wichtigsten Farben rot und grün verwechseln (s. Farbenblindheit). Hörbare Signale sind Knall-, Glocken-, Pfeifen- und Hornsignale. Knallsignale bedeuten immer „Halt“. Man hat auch vereinigte Knall- und Lichtsignale verwendet, bei denen die zur Erzeugung des Knalls dienende Entladung eines Sprengstoffs unter Entwicklung eines roten Lichtes vor sich geht. Die Glockensignale bestehen entweder aus einer bestimmten Anzahl von einzelnen Glockenschlägen oder Gruppen von Glockenschlägen oder aus dem eine gewisse Zeit ununterbrochen fortdauernden Anschlagen der Glocke (Klingel- und Rasselwerke). Durch mehr oder weniger häufige Wiederholung einer bestimmten Anzahl einzelner Glockenschläge

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/59>, abgerufen am 28.06.2024.