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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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suchte, immer mehr zu. Die Einführung einheitlicher Signalordnungen für größere Gebiete - z. B. für Deutschland und Österreich - wirkte dem Übermaß entgegen. Die deutsche Signalordnung weist gegenwärtig 34, die österreichische 45 verschiedene Signalbegriffe auf.

II. Signalzeichen und Signalmittel.

Die Signalzeichen sind sichtbar oder hörbar; zuweilen werden auch sichtbare und hörbare Zeichen vereinigt verwendet.


Abb. 87. Haltscheibe.
Abb. 88. Langsamfahrscheibe.

Die sichtbaren Zeichen sind für Tag und Nacht meistens verschieden. Als Tagessignale sind im allgemeinen Formsignale, als Nachtsignale Lichtsignale in Gebrauch. Es werden aber auch dieselben Signalzeichen als Tages- und Nachtsignale verwendet. So sind z. B. die Weichensignale vielfach aus Milchglasscheiben gebildet, die bei Dunkelheit durch Beleuchtung erkennbar gemacht werden und dann dasselbe Signalbild zeigen wie bei Tag. Bei der Elberfelder Schwebebahn werden die farbigen Lichter der Nachtsignale auch bei Tag benutzt. Anderseits wird hier und da wieder versucht, die Tagessignale auch bei Dunkelheit brauchbar zu machen, indem man sie künstlich beleuchtet.

Als Formsignale kommen Flaggen-, Scheiben-, Flügel- und Kastensignale vor.

Bei den Flaggensignalen bedeutet die im Kreis geschwungene Flagge überall "Halt". Ruhiges Halten der Flagge wagrecht oder schräg wird bei manchen Bahnen als Zeichen für "Langsam fahren" benutzt. Sonst findet sich die Flagge meistens als Signalzeichen am Zug. Nach der deutschen Signalordnung z. B. dient eine grüne Flagge zur Kennzeichnung der mit Personen besetzten Bahnpost-, Speise- oder Schlafwagen während eines Stilllagers. Bei den holländischen Bahnen zeigt eine blaue Flagge am vordersten oder einem der letzten Wagen an, daß der Telegraph gestört ist. Auf der französischen Ostbahn dient eine rote Flagge an der Lokomotive zur Kennzeichnung der Fahrt auf falschem Gleis.

Scheibensignale haben meistens viereckige oder runde Form; es kommt aber auch die Dreiecksform mit der Spitze nach oben oder nach unten vor. Die Signalscheibe ist entweder fest oder in ihrer Lage zu dem Schaft oder dem Mast, der sie trägt, beweglich. Feste Scheiben sind z. B. die Haltscheibe (Abb. 87) und die Langsamfahrscheibe (Abb. 88) der deutschen Signalordnung, bewegliche Scheiben das deutsche Vorsignal (s. d.) und das französische Haltsignal.

Die beweglichen Scheiben werden um eine senkrechte oder eine wagrechte Achse gedreht. Sie zeigen dem Zug entgegen in der einen Stellung die volle Fläche, in der andern nur die schmale Kante der Scheibe. Ein bestimmtes Signalzeichen ist daher nur dann vorhanden, wenn die volle Fläche dem Zug zugekehrt ist. Dieser Mangel ist bei dem bayerischen Vorsignal durch die Vereinigung eines Scheiben- und Flügelsignals vermieden.

Feste Scheiben werden meistens als Wärtersignale an Stellen verwendet, wo nur vorübergehend Signale zu geben sind. Bewegliche Scheiben kommen selbständig oder in Verbindung mit Flügelsignalen als Vorsignale vor.

suchte, immer mehr zu. Die Einführung einheitlicher Signalordnungen für größere Gebiete – z. B. für Deutschland und Österreich – wirkte dem Übermaß entgegen. Die deutsche Signalordnung weist gegenwärtig 34, die österreichische 45 verschiedene Signalbegriffe auf.

II. Signalzeichen und Signalmittel.

Die Signalzeichen sind sichtbar oder hörbar; zuweilen werden auch sichtbare und hörbare Zeichen vereinigt verwendet.


Abb. 87. Haltscheibe.
Abb. 88. Langsamfahrscheibe.

Die sichtbaren Zeichen sind für Tag und Nacht meistens verschieden. Als Tagessignale sind im allgemeinen Formsignale, als Nachtsignale Lichtsignale in Gebrauch. Es werden aber auch dieselben Signalzeichen als Tages- und Nachtsignale verwendet. So sind z. B. die Weichensignale vielfach aus Milchglasscheiben gebildet, die bei Dunkelheit durch Beleuchtung erkennbar gemacht werden und dann dasselbe Signalbild zeigen wie bei Tag. Bei der Elberfelder Schwebebahn werden die farbigen Lichter der Nachtsignale auch bei Tag benutzt. Anderseits wird hier und da wieder versucht, die Tagessignale auch bei Dunkelheit brauchbar zu machen, indem man sie künstlich beleuchtet.

Als Formsignale kommen Flaggen-, Scheiben-, Flügel- und Kastensignale vor.

Bei den Flaggensignalen bedeutet die im Kreis geschwungene Flagge überall „Halt“. Ruhiges Halten der Flagge wagrecht oder schräg wird bei manchen Bahnen als Zeichen für „Langsam fahren“ benutzt. Sonst findet sich die Flagge meistens als Signalzeichen am Zug. Nach der deutschen Signalordnung z. B. dient eine grüne Flagge zur Kennzeichnung der mit Personen besetzten Bahnpost-, Speise- oder Schlafwagen während eines Stilllagers. Bei den holländischen Bahnen zeigt eine blaue Flagge am vordersten oder einem der letzten Wagen an, daß der Telegraph gestört ist. Auf der französischen Ostbahn dient eine rote Flagge an der Lokomotive zur Kennzeichnung der Fahrt auf falschem Gleis.

Scheibensignale haben meistens viereckige oder runde Form; es kommt aber auch die Dreiecksform mit der Spitze nach oben oder nach unten vor. Die Signalscheibe ist entweder fest oder in ihrer Lage zu dem Schaft oder dem Mast, der sie trägt, beweglich. Feste Scheiben sind z. B. die Haltscheibe (Abb. 87) und die Langsamfahrscheibe (Abb. 88) der deutschen Signalordnung, bewegliche Scheiben das deutsche Vorsignal (s. d.) und das französische Haltsignal.

Die beweglichen Scheiben werden um eine senkrechte oder eine wagrechte Achse gedreht. Sie zeigen dem Zug entgegen in der einen Stellung die volle Fläche, in der andern nur die schmale Kante der Scheibe. Ein bestimmtes Signalzeichen ist daher nur dann vorhanden, wenn die volle Fläche dem Zug zugekehrt ist. Dieser Mangel ist bei dem bayerischen Vorsignal durch die Vereinigung eines Scheiben- und Flügelsignals vermieden.

Feste Scheiben werden meistens als Wärtersignale an Stellen verwendet, wo nur vorübergehend Signale zu geben sind. Bewegliche Scheiben kommen selbständig oder in Verbindung mit Flügelsignalen als Vorsignale vor.

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[54/0058] suchte, immer mehr zu. Die Einführung einheitlicher Signalordnungen für größere Gebiete – z. B. für Deutschland und Österreich – wirkte dem Übermaß entgegen. Die deutsche Signalordnung weist gegenwärtig 34, die österreichische 45 verschiedene Signalbegriffe auf. II. Signalzeichen und Signalmittel. Die Signalzeichen sind sichtbar oder hörbar; zuweilen werden auch sichtbare und hörbare Zeichen vereinigt verwendet. [Abbildung Abb. 87. Haltscheibe. ] [Abbildung Abb. 88. Langsamfahrscheibe. ] Die sichtbaren Zeichen sind für Tag und Nacht meistens verschieden. Als Tagessignale sind im allgemeinen Formsignale, als Nachtsignale Lichtsignale in Gebrauch. Es werden aber auch dieselben Signalzeichen als Tages- und Nachtsignale verwendet. So sind z. B. die Weichensignale vielfach aus Milchglasscheiben gebildet, die bei Dunkelheit durch Beleuchtung erkennbar gemacht werden und dann dasselbe Signalbild zeigen wie bei Tag. Bei der Elberfelder Schwebebahn werden die farbigen Lichter der Nachtsignale auch bei Tag benutzt. Anderseits wird hier und da wieder versucht, die Tagessignale auch bei Dunkelheit brauchbar zu machen, indem man sie künstlich beleuchtet. Als Formsignale kommen Flaggen-, Scheiben-, Flügel- und Kastensignale vor. Bei den Flaggensignalen bedeutet die im Kreis geschwungene Flagge überall „Halt“. Ruhiges Halten der Flagge wagrecht oder schräg wird bei manchen Bahnen als Zeichen für „Langsam fahren“ benutzt. Sonst findet sich die Flagge meistens als Signalzeichen am Zug. Nach der deutschen Signalordnung z. B. dient eine grüne Flagge zur Kennzeichnung der mit Personen besetzten Bahnpost-, Speise- oder Schlafwagen während eines Stilllagers. Bei den holländischen Bahnen zeigt eine blaue Flagge am vordersten oder einem der letzten Wagen an, daß der Telegraph gestört ist. Auf der französischen Ostbahn dient eine rote Flagge an der Lokomotive zur Kennzeichnung der Fahrt auf falschem Gleis. Scheibensignale haben meistens viereckige oder runde Form; es kommt aber auch die Dreiecksform mit der Spitze nach oben oder nach unten vor. Die Signalscheibe ist entweder fest oder in ihrer Lage zu dem Schaft oder dem Mast, der sie trägt, beweglich. Feste Scheiben sind z. B. die Haltscheibe (Abb. 87) und die Langsamfahrscheibe (Abb. 88) der deutschen Signalordnung, bewegliche Scheiben das deutsche Vorsignal (s. d.) und das französische Haltsignal. Die beweglichen Scheiben werden um eine senkrechte oder eine wagrechte Achse gedreht. Sie zeigen dem Zug entgegen in der einen Stellung die volle Fläche, in der andern nur die schmale Kante der Scheibe. Ein bestimmtes Signalzeichen ist daher nur dann vorhanden, wenn die volle Fläche dem Zug zugekehrt ist. Dieser Mangel ist bei dem bayerischen Vorsignal durch die Vereinigung eines Scheiben- und Flügelsignals vermieden. Feste Scheiben werden meistens als Wärtersignale an Stellen verwendet, wo nur vorübergehend Signale zu geben sind. Bewegliche Scheiben kommen selbständig oder in Verbindung mit Flügelsignalen als Vorsignale vor.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/58>, abgerufen am 28.09.2024.