Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.sein, daß sie sich gegenseitig in der Benutzung der Leitung hindern; vielmehr muß allen die rechtzeitige und ungehinderte Abwicklung des telegraphischen Schriftwechsels möglich sein. In der Regel dürfen deshalb je nach der Dichtigkeit des Verkehrs nicht mehr als 10-15 Stellen zu einem Stromkreis verbunden werden. Leitungen, die mehr Betriebsstellen berühren, müssen in 2 oder mehr Stromkreise abgeteilt werden. Die Stromkreisendstellen, zu denen immer größere und wichtigere Betriebsstellen ausersehen werden, erhalten dann für jeden Stromkreis eine besondere Telegrapheneinrichtung und werden außerdem als Zwischenstelle an die längs der Strecke geführte Fernleitung angeschlossen. Auf großen Übergangsbahnhöfen, wo die Fernleitungen der verschiedenen Bahnlinien zusammenlaufen, kann für die von einer Linie auf die andere übergehenden Telegramme selbsttätige Übertragung eingerichtet werden. Abb. 282 veranschaulicht in einfachen Linien diese Übertragung für 2 auf einer Dienststelle endende Ruhestromfernleitungen - Ltg1 und Ltg2 - mit den Telegrapheneinrichtungen I und II. R1 und R2 bedeuten darin die Relais, S1 und S2 die Schreibwerke. Die Telegraphiertaster, Stromzeiger und Blitzableiter sind der besseren Übersicht wegen fortgelassen. Skizze A zeigt die Grundschaltung, in der beide Telegrapheneinrichtungen als gewöhnliche Endstellen arbeiten. Abb. 282 B dagegen zeigt die ![]() Abb. 281. sein, daß sie sich gegenseitig in der Benutzung der Leitung hindern; vielmehr muß allen die rechtzeitige und ungehinderte Abwicklung des telegraphischen Schriftwechsels möglich sein. In der Regel dürfen deshalb je nach der Dichtigkeit des Verkehrs nicht mehr als 10–15 Stellen zu einem Stromkreis verbunden werden. Leitungen, die mehr Betriebsstellen berühren, müssen in 2 oder mehr Stromkreise abgeteilt werden. Die Stromkreisendstellen, zu denen immer größere und wichtigere Betriebsstellen ausersehen werden, erhalten dann für jeden Stromkreis eine besondere Telegrapheneinrichtung und werden außerdem als Zwischenstelle an die längs der Strecke geführte Fernleitung angeschlossen. Auf großen Übergangsbahnhöfen, wo die Fernleitungen der verschiedenen Bahnlinien zusammenlaufen, kann für die von einer Linie auf die andere übergehenden Telegramme selbsttätige Übertragung eingerichtet werden. Abb. 282 veranschaulicht in einfachen Linien diese Übertragung für 2 auf einer Dienststelle endende Ruhestromfernleitungen – Ltg1 und Ltg2 – mit den Telegrapheneinrichtungen I und II. R1 und R2 bedeuten darin die Relais, S1 und S2 die Schreibwerke. Die Telegraphiertaster, Stromzeiger und Blitzableiter sind der besseren Übersicht wegen fortgelassen. Skizze A zeigt die Grundschaltung, in der beide Telegrapheneinrichtungen als gewöhnliche Endstellen arbeiten. Abb. 282 B dagegen zeigt die ![]() Abb. 281. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0303" n="291"/> sein, daß sie sich gegenseitig in der Benutzung der Leitung hindern; vielmehr muß allen die rechtzeitige und ungehinderte Abwicklung des telegraphischen Schriftwechsels möglich sein. In der Regel dürfen deshalb je nach der Dichtigkeit des Verkehrs nicht mehr als 10–15 Stellen zu einem Stromkreis verbunden werden. Leitungen, die mehr Betriebsstellen berühren, müssen in 2 oder mehr Stromkreise abgeteilt werden. Die Stromkreisendstellen, zu denen immer größere und wichtigere Betriebsstellen ausersehen werden, erhalten dann für jeden Stromkreis eine besondere Telegrapheneinrichtung und werden außerdem als Zwischenstelle an die längs der Strecke geführte Fernleitung angeschlossen.</p><lb/> <p>Auf großen Übergangsbahnhöfen, wo die Fernleitungen der verschiedenen Bahnlinien zusammenlaufen, kann für die von einer Linie auf die andere übergehenden Telegramme <hi rendition="#g">selbsttätige Übertragung</hi> eingerichtet werden. Abb. 282 veranschaulicht in einfachen Linien diese Übertragung für 2 auf einer Dienststelle endende Ruhestromfernleitungen – <hi rendition="#i">Ltg</hi><hi rendition="#sub">1</hi> und <hi rendition="#i">Ltg</hi><hi rendition="#sub">2</hi> – mit den Telegrapheneinrichtungen <hi rendition="#i">I</hi> und <hi rendition="#i">II. 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sein, daß sie sich gegenseitig in der Benutzung der Leitung hindern; vielmehr muß allen die rechtzeitige und ungehinderte Abwicklung des telegraphischen Schriftwechsels möglich sein. In der Regel dürfen deshalb je nach der Dichtigkeit des Verkehrs nicht mehr als 10–15 Stellen zu einem Stromkreis verbunden werden. Leitungen, die mehr Betriebsstellen berühren, müssen in 2 oder mehr Stromkreise abgeteilt werden. Die Stromkreisendstellen, zu denen immer größere und wichtigere Betriebsstellen ausersehen werden, erhalten dann für jeden Stromkreis eine besondere Telegrapheneinrichtung und werden außerdem als Zwischenstelle an die längs der Strecke geführte Fernleitung angeschlossen.
Auf großen Übergangsbahnhöfen, wo die Fernleitungen der verschiedenen Bahnlinien zusammenlaufen, kann für die von einer Linie auf die andere übergehenden Telegramme selbsttätige Übertragung eingerichtet werden. Abb. 282 veranschaulicht in einfachen Linien diese Übertragung für 2 auf einer Dienststelle endende Ruhestromfernleitungen – Ltg1 und Ltg2 – mit den Telegrapheneinrichtungen I und II. R1 und R2 bedeuten darin die Relais, S1 und S2 die Schreibwerke. Die Telegraphiertaster, Stromzeiger und Blitzableiter sind der besseren Übersicht wegen fortgelassen. Skizze A zeigt die Grundschaltung, in der beide Telegrapheneinrichtungen als gewöhnliche Endstellen arbeiten. Abb. 282 B dagegen zeigt die
[Abbildung Abb. 281.
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Übertragungsschaltung, wobei die in einer der beiden Leitungen – Ltg1 oder Ltg2 – telegraphierten
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/303>, abgerufen am 16.02.2025. |